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  1. #1
    Yacht-Master
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    Eine Frage zu Ehevertrag/Gütertrennung

    Hallo ins Forum!

    Ich habe einige Fragen zum Theme Gütertrennung an die Rechtsgelehrten unter euch:

    Meine Frau und ich (bereits verheiratet) wollen Gütertrennung vereinbaren. Wie wird das geregelt? Ist ein notariell beglaubigter Ehevertrag vonnöten? Ist es möglich, einen bestimmten Stichtag (in der Zukunft oder in der Vergangenheit) anzusetzen? Was kostet das Ganze (etwa)?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Viele Grüße,
    Torsten.
    Torsten.

  2. #2
    Yacht-Master
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    Hallo Thorsten

    Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, habe aber einen
    Ehevertrag
    Auf alle Fälle muss ein Ehevertrag von einem Notar
    beglaubigt werden.
    Aufgesetzt hat den Vertrag unser Steuerberater, der auch
    gleichzeitig Rechtsanwalt ist.
    Was es gekostet hat, kann ich Dir leider nicht mehr sagen.

    Unter Umständen richtet sich der Preis, so weit ich noch
    weiß, nach dem Vermögen.

    Gruß
    Andreas

  3. #3
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Rückdatieren schwierig da es dann ein Anfechtungsrecht gibt
    Nicht zu kompliziert machen am besten den üblichen 3 Zeiler
    Einfach einen Geschäftswert von € 50.000.- ansetzen dann ist die Gebühr um die 80.- Euro

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von artbroker
    Rückdatieren schwierig da es dann ein Anfechtungsrecht gibt
    Nicht zu kompliziert machen am besten den üblichen 3 Zeiler
    Einfach einen Geschäftswert von € 50.000.- ansetzen dann ist die Gebühr um die 80.- Euro
    Bist Du Hobby-Rechtsanwalt?
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  5. #5
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    ich bin zwar nicht vor dieser letzten klippe , jedoch hat mir ein notar mal gesagt, dass man gar nicht so einen guten vertrag haben kann, dass - wenns blöd hergeht - man nicht die hosen runterlassen muss (zumindest nach Ö-Recht).
    mfg Christoph

  6. #6
    Yacht-Master
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    Hallo!

    Dank an euch für die Antworten !

    Viele Grüße,
    Torsten.
    Torsten.

  7. #7
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Original von newharry
    Original von artbroker
    Rückdatieren schwierig da es dann ein Anfechtungsrecht gibt
    Nicht zu kompliziert machen am besten den üblichen 3 Zeiler
    Einfach einen Geschäftswert von € 50.000.- ansetzen dann ist die Gebühr um die 80.- Euro
    Bist Du Hobby-Rechtsanwalt?
    genau hobby rechtsanwalt

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von chris01
    ich bin zwar nicht vor dieser letzten klippe , jedoch hat mir ein notar mal gesagt, dass man gar nicht so einen guten vertrag haben kann, dass - wenns blöd hergeht - man nicht die hosen runterlassen muss (zumindest nach Ö-Recht).
    Darum ist mir auch Artis Hinweis auf den "üblichen 3 Zeiler" etwas sauer aufgestoßen ... aber vielleicht ist's ja in D ganz anders ... und da reicht dann auch ein Hobby-Rechtsanwalt
    Harald

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  9. #9
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Das muss Dir nicht sauer aufstoßen. Man kann Verträge machen die 50 Seiten dick sind am Ende vor Gericht zählt sowieso nur die Gesetze und alles andere wird zerpflückt und ausser Kraft gesetzt.Das wird in Ö nicht anderst als in D sein
    Deshalb ; Wir haben die Ehe amxxxx geschlossen .Wir vereinbaren den Güterstand der Gütertrennung und schliessen die Zugewinngemeinschaft aus. - aber so kann es aussehen und funktioniert meiner Meinung auch. Speziell bei der Gläubigerabwehr
    Ich bin zwar kein RA aber die Erfahrung lehrt eine doch das eine oder andere
    Bitte bedenken :alle hinweise sind keine rechtsberatung und ohne jegliche Gewährd

  10. #10
    Gesperrter User
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    Arti hat doch vollkommen recht!

    Du kannst Verträge schreiben so viele Du willst. Wenn er am Ende gegen die guten Sitten verstößt (d.h. Deine Ehefrau unangemessen übervorteilt wird) kannst Du Dir damit den Popo putzen.

    Ich kenne zwar den zu Grunde liegenden Fall nicht; jedoch würde ich an der Stelle der Frau nachträglich nicht Gütertrennung machen.Eher würde ich mich scheiden lassen und veruchen, zu holen, was zu holen geht.

    Das muß notariell gemacht werden.Rückwirkend geht auch nicht, denn dann könnten ja eventuelle Gläubiger nachträglich geprellt werden.

  11. #11
    Geprüftes Mitglied
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    Ehevertrag mag rechtlich notwendig sein, geht aber beziehungstechnisch oft nach Jahren derbe nach hinten los. Gut überlegen, "knabbern" viele Ehen dran.
    Vg,
    Christian
    CY, Christian
    Den Haien entrann ich
    Die Tiger erlegte ich
    Aufgefressen wurde ich
    Von den Wanzen.
    (B. Brecht)


  12. #12
    Sea-Dweller
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    Heute muss ich meinem Freund Arti dann doch mal wiedersprechen. Ein bewusst kurz gehaltener Ehevertrag ggf. vor dem Kostenhintergrund ist fahrlässig.

    Zunächst sollte Torsten hier einmal schildern weshalb er den gesetzlichen Güterstand hier verändern will, d.h. welche Vermögensverhältnisse bestehen bei ihm und seiner Partnerin, Kinder etc..

    Wir werden dann nach Prüfung sehr wahrscheinlich dahin kommen, dass nicht die Gütertrennung, sondern die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft das Mittel der Wahl sein wird. (Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer u.a.) - wenns hier von Interesse ist stell ich mal nen umfangreicheren post hier dazu ein...

    Arti hat wahrscheinlich an seine diversen Immobilienkäufe in Spanien gedacht - wo dass "Unterbewerten" in Verträgen fast üblich ist ;-)

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  13. #13
    Gesperrter User
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    nachträglich: ich kenne persönlich einen Fall von einem Autohändler... der hatte jahrelang ein Geliebte und mehrere Häuser....
    schließlich wollte er seine Frau loswerden....
    da hat er sie überredet, hinsichtlicher eventueller künftiger Prozesse, etc. nachträglich Gütertrennung zu machen. Die dumme Gans ging darauf ein. Kurz danach hat er ihr den Fußtritt gegeben.
    Die haben ihm dann später bei Gericht durch etliche Instanzen hindurch schon "gezeigt", was sein vertrag wert war: Toilettenpapier

  14. #14
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Mein Ehevertrag hat genau einen Satz,
    den mußte meine Frau unterschreiben.

    Hier ist er, Sternstunde der Juristerei:

    Im Falle einer Scheidung ,
    bin ich froh,
    mit dem Leben davonzukommen.

    gez. Die Ehefrau
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  15. #15
    Gesperrter User
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    Karl-Heinz

  16. #16
    Freccione Avatar von rudi
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    Wir haben Zugewinn vereinbart, nur im Falle einer Scheidung Gütertrennung
    Das ganze lief über den Notar.
    Da gibts noch so eine Luxusklausel, der Frau ist nur so ein Wohnraum zuzumuten den sie gewohnt war, daß heißt sie hat in einem Einfamilienhaus gelebt, und sie hat nach der Trennung Anrecht auf gleichwertigen Wohnraum. , das hab ich ausgeschlossen
    Gruß Rudi

  17. #17
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    Das muss Dir nicht sauer aufstoßen. Man kann Verträge machen die 50 Seiten dick sind am Ende vor Gericht zählt sowieso nur die Gesetze und alles andere wird zerpflückt und ausser Kraft gesetzt.Das wird in Ö nicht anderst als in D sein
    Deshalb ; Wir haben die Ehe amxxxx geschlossen .Wir vereinbaren den Güterstand der Gütertrennung und schliessen die Zugewinngemeinschaft aus. - aber so kann es aussehen und funktioniert meiner Meinung auch. Speziell bei der Gläubigerabwehr
    Ich bin zwar kein RA aber die Erfahrung lehrt eine doch das eine oder andere
    Bitte bedenken :alle hinweise sind keine rechtsberatung und ohne jegliche Gewährd
    und der VA?
    und das Erbrecht?

    besser nicht auf solche meinungen hören und nach vorheriger beratung durch RA zum notar gehen.

  18. #18
    Deepsea Avatar von artbroker
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    prüfer
    ich besitze leider keine häuser/immobilien in spanien.
    mir ging es im ehevertrag grundsätzlich um die abwehr von eventuellen gläubigern-das war vor 18 jahren ich bin immer noch verheiratet und so wie es aussieht auch noch länger. pleite auch nicht-im gegenteil
    mit dem vertrag den ich habe kann keine rente gepfändet werden und bei immobilienkäufen hat meist nur die bank zugriff -
    da ich selbst täglich mit juristen zu tun habe-leider zu oft- weiß ich wie das recht oftmals verdreht wird.im familienrecht glaube ich allerdings hat die ehefrau wenn sie nicht vermögend in die ehe gegangen ist die besseren chancen.der themenstarter freut sich sicher über deine tips-nur dann würde ich auch honorar verlangen.

  19. #19
    Yacht-Master
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    Zunächst sollte Torsten hier einmal schildern weshalb er den gesetzlichen Güterstand hier verändern will, d.h. welche Vermögensverhältnisse bestehen bei ihm und seiner Partnerin, Kinder etc..


    Hallo!

    Der Hintergrund (in Kurzform) ist folgender:

    Meine Frau und ich haben keine Kinder. Ich bin Hauptverdiener. Wir überlegen, Wohneigentum zu kaufen. Die Finanzierung desselben wird ausschließlich von meinem Gehalt erfolgen.

    Ich möchte für den (wenn auch unwahrscheinlichen) Fall einer Scheidung sicherstellen, dass das Haus/die Wohnung nicht verkauft werden muss (was i.d.R. für beide Parteien die schlechtere Lösung ist), weil meine Frau ggf. Anspruch auf den halben Immobilienwert hat und ich nicht in der Lage bin, sie "auszuzahlen".

    Viele Grüße,
    Torsten.
    Torsten.

  20. #20
    Gesperrter User
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    Torsten

    gefährlich gefährlich --- heutzutage wird schon mehr als jede 2. Ehe geschieden

    wünsche Euch beiden natürlich trotzdem eine lange + glückliche Ehe

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