Dein verantwortlicher und haftender Vertragspartner ist nach Deiner
Schilderung ausschliesslich Wempe und nicht etwa Rolex.
Rolex ist in dem Fall nur der Erfüllungsgehilfe von Deinem Uhrmacher/Juwelier.
Vertragsrechtlich steht Dir gegenüber nur die Fa. Wempe in der Pflicht.

Sollte übrigens in den AGB`s zu diesem Punkt ein Auschluss der Verantwortlichkeit
der Fa. Wempe enthalten sein, so handelt es sich imho um eine überraschende
Klausel und selbige wäre in dem Fall auch nichtig.

Viel Erfolg!