Dein verantwortlicher und haftender Vertragspartner ist nach Deiner
Schilderung ausschliesslich Wempe und nicht etwa Rolex.
Rolex ist in dem Fall nur der Erfüllungsgehilfe von Deinem Uhrmacher/Juwelier.
Vertragsrechtlich steht Dir gegenüber nur die Fa. Wempe in der Pflicht.
Sollte übrigens in den AGB`s zu diesem Punkt ein Auschluss der Verantwortlichkeit
der Fa. Wempe enthalten sein, so handelt es sich imho um eine überraschende
Klausel und selbige wäre in dem Fall auch nichtig.
Viel Erfolg!
Ergebnis 1 bis 20 von 26
Thema: Wempe-R'/Köln-Ärger
Baum-Darstellung
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25.06.2004, 00:39 #24.
Gruß joo
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