Hallo Peter,

Du wirst Dich wundern - ich gebe Dir grundsätzlich recht! Du hast ja auch das Wörtchen "fast" benutzt. Der Verkäufer macht gelinde gesagt wirklich einen sehr schlechten Eindruck.

Trotzdem hat der Käufer eine rechtlich schwache Position. Mit dem Abschluß der Auktion ist rechtlich ein ganz normaler Vertrag geschlossen worden. In der Auktionsbeschreibung stand nirgendwo, daß der Verkäufer in irgendeiner Form beweisen muß, daß die Uhr echt ist. Somit konnte eine solche Forderung auch nicht Bestandteil des Vertrages werden. Das hieße, daß der Käufer zunächst den Nachweis erbringen müßte, daß die Uhr nicht echt ist und dann natürlich die entsprecdhenden Rechte aus dieser Situation wahrnehmen könnte.

Da es sich hier um einen länderübergreifenden Vetrag handelt und die Vermutung nahe liegt, daß der Verkäufer grundlos droht, ist eine wirkliche Klage unwahrscheinlich.

Also ich würde ohne Nachweis nicht zahlen!!