Bei dem Preis sollte es ihm möglich sein in München zu Wempe oder einem vergleichbaren Konzi zu gehen und die Echtheit bestätigen zu lassen. Fertig aus.
PS: Mich würde insbesondere der Aufkleber auf den Boden stutzig machen. Für eine gebrauchte Uhr ist der in fast perfekten Zustand.
mfg ratte
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23.06.2004, 11:12 #1
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Ich bin verzweifelt was soll ich tun?
Also bevor ich ich hier in diesem Forum Mitglied wurde haben mich einige von euch auf meine Auktion in der ich eine Day Date ersteigert habe davor gewarnt diese Uhr zu kaufen weil dies eine Fälschung ist. Ich habe dies dem verkäufer mitgeteilt daß ich nicht nach BRD fliege weil anhand der Bilder einwandfrei feststeht, daß diese Uhr ein Fälschung ist. Nach langem hin und her besteht der verkäfer auf abnahme der Uhr angeblich wäre diese laut seinem Konzi echt. Was soll ich tun? Er hat mich schon über Ebay angemahnt ! Er will mich sogar verklagen sagt er.
Hier nochmals der Link der Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN%3AIT&rd=1
Handelt es sich hier definitiv um eine Fälschung?"Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser."
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23.06.2004, 11:17 #2
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23.06.2004, 11:23 #3
Wenn der VK Dir eine aktuell Bescheinigung von Rolex Köln vorlegt aus der man ersehen kann das die Uhr echt ist ( Referenz - Gehäusenummer ) und darüber hinaus einer Übergabe bei einem Konzessionär Deiner Wahl zustimmt - dann spricht doch nichts gegen eine Abwicklung - oder ???
Man liest sich
Wolfram
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23.06.2004, 11:25 #4
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Lass ihn klagen - denn das wird er nie tun. Und bloß keinen einzigen Euro überweisen...
Allein die Beschreibung der Uhr sagt alles! Mal ganz im Ernst: Meine Mutter trägt bis heute nur Quarzuhren für 10 Euro. Und dennoch hat sie irgendwann mal was von ROLEX gehört. Würde sie plötzlich eine erben, wäre der erste Gang vermutlich zu einem Juwelier mit der Bitte um Aufklärung, Wert, Echtheit etc.
Wenn einer eine Uhr einfach so bei ebay reinstellt und verkündet, "habe nicht viel Ahnung", ist das mit fast 100-prozentiger Sicherheit ein ******** (gell Günter).
Er soll eine Echtheitsbestätigung ranschaffen und anschließend ein Bild schicken, auf dem deutlich die von Wempe angegebene Prod.Nummer zu sehen ist.
Grüße,
Peter
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23.06.2004, 11:27 #5
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Hallo Cotec,
also zuerst einmal würde ich mich durch den Typen nicht einschüchtern lassen; wenn er dir nicht ausreichend beweisen kann ? und aus meiner Sicht liegt die Beweisplficht bei ihm, wenn du Zweifel an der Uhr äußerst (Stichwort: Konsumentenschutz/Geldrückgabegarantie) ? kann er dir, naja, sagen wir mal, den Buckel runter rutschen
Einer Klage würde ich auch deshalb gelassen entgegen sehen, weil er anscheinend sofort mit Drohgebärden dich zum Kauf bewegen will; das ist unserös und rechtsgeschäftlich bedenklich. Rechtsgültige Geschäfte sind nur dann zustände gekommen, wenn beide Vertragspartner "sich einig" sind ? eine schlüssige Willenserklärung beider Seiten vorliegt.
Das mit dem Konzi ist auch seine Angelegenheit: wenn er dir ein vom Konzi unterfertigtes Papier zufaxen kann (nicht E-mail, wegen Unterschrift), auf dem der Konzessionär alle Einzelteile der Uhr, die Nummer und die Papiere als Original von Rolex garantiert, kannst du mit ihm ja wieder "business terms" beginnen.
Fazit: wichtig ist, sich nicht von jemandem einschüchtern zu lassen, der offensichtlich nur so glaubt, zum Ziel zu kommen
Schöne Grüße nach Griechenland/Athen (super Land)
Viel Glück beim nächsten Fußballmatch,
Andi
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23.06.2004, 11:27 #6
also ich sehe das ähnlich... wenn er klagt, liefert er sich selber ans messer, da die uhr ja dann auch teil des tatbestandes ist... und echt sieht diese nicht unbedingt aus. habe auch so einen fake aus vietnam mitgebracht, solange man die nicht in der hand hat sieht sie ganz ordentlich aus, und die photos sind nicht wirklich detailreich...
LG,
Markus
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23.06.2004, 11:30 #7
sonst: nur gegen ebay-Treuhand
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.06.2004, 11:33 #8Original von Longmorn
Rechtsgültige Geschäfte sind nur dann zustände gekommen, wenn beide Vertragspartner "sich einig" sind ? eine schlüssige Willenserklärung beider Seiten vorliegt.
Mal ausgehend davon das mit der Uhr alles echt ist kann ich den Verkäufer schon verstehen. Schliesslich hätte sich Cotec auch vorher bei ihm schlau machen können. Wäre nicht der Erste der nach der Auktion abspringt.
mfg ratte
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23.06.2004, 11:39 #9
ich würde sie nicht nehmen; hätte allerdings auch gar nicht darauf geboten.wenn sie vom nachlass des lieben vaters wäre,der sie so selten getragen hat,daß noch nicht mal die zahlen auf dem deckelaufkleber abrubbeln------ja wenn er so sorgfältig umgegangen wäre--dann hätte er auch noch die box und papiere etc.
soll er erst mal beweisen,daß alles ock ist,dann kannst du sie immer noch abnehmen!Schöne Zeit noch
Roland
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23.06.2004, 11:40 #10
die sache ist doch die, als ebay vor ein paar jahren an den start ging lief ja noch alles reibungslos...aber in den heutigen zeiten der it kriminalität kann man doch nicht vorsichtig genug sein...
und die bucht ist ja auch oft genug negativ in den medien...
also handelt getreu nach dem motto "augen auf beim eboy kauf"
ich würd auch nicht ohne weiteres überweisen...
warum bietet sich denn niemand hier im forum an, den deal abzuwickeln? wird sich doch wohl jemand finden lassen
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911 Grüße Sascha
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23.06.2004, 11:49 #11
Wenn Du sowieso nach Deutschland fliegen müßtest, um die Uhr zu holen, dann besteh' einfach auf pers. Übergabe bei einem Münchener Konzi.
Der prüft die Uhr an Ort un Stelle, Du zahlst, alle sind zufrieden.
Aber ich vermute, darauf wird sich der Typ nicht einlassen, denn die Bilder sind derartig miserabel und trotzdem sieht die Uhr nicht gerade vertrauenerweckend aus. :evil:
Z.B. hat er es vermieden, das Datum abzubilden. Die Vergrößerung ist ja meistens ein Kriterium...
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23.06.2004, 11:52 #12
Der soll Dir
- anständige Bilder zumailen
- Seriennummer mitteilen
- Referenznummer mitteilen
- Bestätigung von Wempe, Huber oder Ashley einholenGruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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23.06.2004, 12:01 #13
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Hallo Peter,
Du wirst Dich wundern - ich gebe Dir grundsätzlich recht! Du hast ja auch das Wörtchen "fast" benutzt. Der Verkäufer macht gelinde gesagt wirklich einen sehr schlechten Eindruck.
Trotzdem hat der Käufer eine rechtlich schwache Position. Mit dem Abschluß der Auktion ist rechtlich ein ganz normaler Vertrag geschlossen worden. In der Auktionsbeschreibung stand nirgendwo, daß der Verkäufer in irgendeiner Form beweisen muß, daß die Uhr echt ist. Somit konnte eine solche Forderung auch nicht Bestandteil des Vertrages werden. Das hieße, daß der Käufer zunächst den Nachweis erbringen müßte, daß die Uhr nicht echt ist und dann natürlich die entsprecdhenden Rechte aus dieser Situation wahrnehmen könnte.
Da es sich hier um einen länderübergreifenden Vetrag handelt und die Vermutung nahe liegt, daß der Verkäufer grundlos droht, ist eine wirkliche Klage unwahrscheinlich.
Also ich würde ohne Nachweis nicht zahlen!!Gruß Günter
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23.06.2004, 12:08 #14
günther,
du vergisst die tatsache das fakes anzubieten grundsätzlich strafbar ist, somit der vertrag hinfällig...LG,
Markus
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23.06.2004, 12:11 #15
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Hallo Markus,
und Du vergißt mal wieder, daß das mit dem Fake "nicht bewiesen" ist.Gruß Günter
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23.06.2004, 12:13 #16
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Hallo,
lt. Ebaygrundsätze ist die Echtheit zu garantieren und ggf. nachzuweisenViele Grüße,
Eiko.
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23.06.2004, 12:13 #17
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Grundsätzlich gebe ich Günter Recht. Mit dem Kauf bei ebay entsteht ein Vertrag auf der Basis der im Begleittext angegeben Umstände (es sei denn, diese wären sittenwidrig).
Es kann eben nicht sein, dass jemand bei ebay einen Artikel erwirbt - und dann sagt, och Du, ich glaub die ist nicht echt, beschaff mal eine Bestätigung be WEMPE, dann nehme ich sie (übrigens: er könnte bei WEMPE auch eine Echtheitsbestätigung für 'ne echte ausstellen lassen - und dennoch das Fake verschicken).
Deshalb sollte man möglichst VOR einem solchen Kauf Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um Modalitäten wie Übergabe beim Konzi etc. auszuhandeln. Die Betonung liegt auf VORHER.
Dennoch denke ich, dass in diesem Fall von einem Fake auszugehen ist. Die ganzen Umstände lassen auf einen ******** schließen.
Deshalb würde ich es in diesem Fall auf den angekündigten Prozess ankommen lassen.
Aber - erst leichtsinnig sein und hinterher allerlei Nachforderungen stehen: das geht grundsätzlich nicht.
Grüßem,
Peter
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23.06.2004, 12:13 #18
eben, aber solange auch nicht das gegenteil bewiesen ist, ist der vertrag immer noch hinfällig, oder zumidest ausgesetzt, bis gegenteiliges bewiesen wurde... von daher gar keine sorgen machen, wie oben bereits von mir erwähnt, zeigt er dich an, liefert er sich selber ans messer... und ist die uhr doch echt, geht das mit konzi-überprüfung sicher in ordnung
LG,
Markus
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23.06.2004, 12:13 #19
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Original von ratte
Original von Longmorn
Rechtsgültige Geschäfte sind nur dann zustände gekommen, wenn beide Vertragspartner "sich einig" sind ? eine schlüssige Willenserklärung beider Seiten vorliegt.
Mal ausgehend davon das mit der Uhr alles echt ist kann ich den Verkäufer schon verstehen. Schliesslich hätte sich Cotec auch vorher bei ihm schlau machen können. Wäre nicht der Erste der nach der Auktion abspringt.
mfg ratte
Naja, so einfach ist das nicht: wenn du den Button drückst, gibst du verbindlich darüber Auskunft/an, diese Uhr, die du da gesehen hast, zu erwerben. Das damit auch ein Rechtsgeschäft verbunden ist sehen viele nicht so, sonst gäbe es nicht soviele Klagen in Internetangelegenheiten.
Sich an Ebay schad- und klaglos zu halten, ist sicher eine Möglichkeit ? die haben aber wieder Tricks (wie diese Bewertungen, ihre Klauseln etc.) um hier elegant Schwierigkeiten zu umschiffen.
Wenn der Verkäufer alle Garantien abgibt, haftet er logischerweise auch für die Erfüllung dieser Garantien. (Egal ob Netz, Konzi oder Händler)
Das ist natürlich via Netz extrem mühsam, denn jetzt kann der Verkäufer plötzlich mit einer originalen, z. B. bei einem gemeinsamen pers. Termin, aufkreuzen, und sich damit als Verkäufer solcher Stücke wieder "rehabilitieren".
Im Endeffekt ist ein Geschäft nur dann rechtsgültig geschlossen worden, wenn die Ware der Beschreibung entspricht, und der entrichtete Betrag von beiden, unter Glauben und Vertrauen auf 100% Richtigkeit, angenommen ist.
Alles andere liefert Nährboden für Klagen ? nicht umsonst wird das Konsumentschutzgesetz ständig ergänzt.
Grüße,
Andi
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23.06.2004, 12:37 #20ehemaliges mitgliedGast
cotec:
du hast doch noch die yachtmaster ersteigert, willst du die denn nicht persönlich abholen ?
und den daydate verkäufer lädst du bei der gelegenheit zu einem gemeinsamen konzi-besuch ein ...
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