Sollte Dein Verlust kleiner als 100 Euro sein, spar' die Arbeit und verbuch es als Lehrgeld.
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Thema: Rechtslage
Baum-Darstellung
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22.05.2006, 14:04 #6
Sollte Dein Verlust kleiner als 100 Euro sein, spar' die Arbeit und verbuch es als Lehrgeld.
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