Andreas, die Kosten sind egal, da Du sie notfalls vor Gericht von Deinem Uhrmacher einklagen kannst. Ich denke, die Sachlage ist hier eindeutig.

Schlimmstenfalls wird der Uhrmacher jedoch behaupten, Du hättest das Teil schon selber geöffnet und das Blatt verkratzt, bevor Du zu ihm gekommen bist...

Notfalls gibt es aber Gutachter.

EDIT: Wenn Du die Uhr in die Schweiz schickst, dann ruf' unter der von mir genannten Nummer an und kläre die Modalitäten. Auf jeden Fall beim Zoll eine Ausfuhrbescheinigung ausfüllen und als Grund "Reparaturzwecke" angeben!