Neuwagen?
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17.01.2006, 10:48 #1
Kaufvertragswandlung PKW - Erfahrungen ?
Hallo zusammen,
ich habe leider ein Ärger mit meinem Auto. Trotz diverser Werkstattaufenthalte (insgesamt 21 Tage in 2005) bekommt es die Werkstatt nicht hin die Mängel auf Dauer zu beheben.
Neben ein paar meiner Meinung nach schwerwiegenden Mängeln, sind es auch viele Kleinigkeiten die nicht abgestellt werden können.
Meine Frage hat schon mal jemand von Euch einen Kaufvertrag gewandelt ? Zählen nur eklatante Mängel oder kann ich auch aufgrund einer Vielzahl von Kleinigkeiten/Elektronikfehlern wandeln ?
Gruß René
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17.01.2006, 10:48 #2Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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17.01.2006, 10:49 #3Original von Donluigi
Neuwagen?Gruß René
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17.01.2006, 10:55 #4ehemaliges mitgliedGast
Das tut mir leid für Dich - ich habe mal das Gleiche mit einem neuen Golf IV seinerzeit durchlebt.
Grundsätzlich kannst Du eine Wandlung verlangen, wenn ein von Dir beanstandeter (und gerechtfertigter) Mangel auch nach dem dritten Versuch nicht von der Werkstatt abgestellt werden konnte.
Bei meinem Golf wurde seinerzeit eine Nutzungspauschale von x Pfennig pro gefahrenem Kilomenter vom Neuwagenpreis abgezogen. Der Wagen wurde zurückgenommen, ich habe den Kaufpreis abzügl. der Nutzungspauschale erhalten und aus dem Autohaus geworfen.
Ja so war das damals - seit dem hab ich 'ne VW und Audi Allergie... aber das ist was anderes.
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17.01.2006, 10:55 #5
Hmm auf motor-talk.de gibt es einige die ihre Autos gewandelt haben - ich würde dort mal suchen.
Da ist auch genau beschrieben wie man vorgehen und was man alles beachten muss.lg Michael
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17.01.2006, 11:08 #6ehemaliges mitgliedGast
Fahre selbst eine Krücke (Mercedes), die alle schei* lang in der Werkstatt steht
Eine Wandlung des Vertrages ist möglich, wenn es der Werkstatt nachweislich nicht gelingt, zwei mal den gleichen Fehler nicht zu korrigieren.
Leider war das bei mir nie der Fall - zwar hat meist die Elektronik gesponnen, aber immer wieder in anderes Bauteil.
Ansonsten hilft nur ein Kulanzantrag beim Hersteller oder (auch wenn's blöd klingt) evtl. ein Anruf bei Auto Bild
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17.01.2006, 11:17 #7ehemaliges mitgliedGastOriginal von ******
Ansonsten hilft nur ein Kulanzantrag beim Hersteller oder (auch wenn's blöd klingt) evtl. ein Anruf bei Auto Bild
Nach einem Besuch beim VW Stand auf der IAA und einem netten Gespräch mit einer VW Mitarbeitering gings dann aber sehr schnell
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17.01.2006, 11:20 #8ehemaliges mitgliedGast
Ob VW meinen Benz auch nimmt?
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17.01.2006, 11:26 #9
Ich führe dann mal kurz die Mängel auf, damit sich ein "besseres" Bild ergibt.
- Fensterleisten innen (an allen Türen) schimmeln, bereits zweimal getauscht
- Kupplung springt beim einkuppeln (einmal getauscht, aktuell wieder defekt)
- Navigation stört das Autotelefon (beides vom Werk von Volvo) so dass entweder das Telefonat oder die Navi abgebrochen werden muss
- Elektronische Wegfahrsperre defekt, Fahrzeug abgeschleppt. Aktuell ist der Ersatzschlüssel schon wieder defekt und schliesst den Wagen nicht mehr ab
- 1. und 2. Gang lässt sich bei Kälte kaum einlegen, zweimal justiert keine Besserung
- Fensterheber hinten rechts fällt ab und an aus
- Park Distance muss zeitweise erst deaktiviert/aktiviert werden um zu funktionieren (habe ich gemerkt nach dem ich auf den Wagen meiner Freundin gerollt bin
- 2. Gang springt bei Bergabfahrten raus
- Bremsscheiben vorne sind flach (bei 40 tkm) bekannter Mangel würde man tauschen. Hilft mir aber außerhalb der Garantie nicht weiter.
- Gurthalter Fahrerseite wackelt (zweimal getauscht) aktuell defekt.
Noch weitere Kleinigkeiten vorhanden quitschen hier und da.....
Was mich am meisten ärgert ist, daß es mein 13 Volvo ist ! Und Volvo Deutschland und der Händler einfach nicht reagieren - die Antwort war die Mängel reichen nicht um den Wagen zu wandeln. Kaufen Sie einen neuen dann machen wir Ihnen einen guten Preis - :stupid: :stupid: 13 Volvo !!Gruß René
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17.01.2006, 11:30 #10ehemaliges mitgliedGast
Mann - die Liste ist nicht schlecht. Da hast Du wohl genauso ein Montagsauto erwischt wie ich
Aber die Arroganz von Volvo ist echt der Hammer - und das, obwohl die im Moment viel zu wenige Autos verkaufen :stupid:
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17.01.2006, 11:35 #11ehemaliges mitgliedGast
0.67% des kaufpreises je angefangene 1.000km musst du mal einkalkulieren
der rest hört sich nach guten erfolgsaussichten für ne rückgängigmachung an...
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17.01.2006, 11:39 #12ehemaliges mitgliedGastOriginal von Master of disaster
Ich führe dann mal kurz die Mängel auf, damit sich ein "besseres" Bild ergibt.
- Fensterleisten innen (an allen Türen) schimmeln, bereits zweimal getauscht
- Kupplung springt beim einkuppeln (einmal getauscht, aktuell wieder defekt)
- Navigation stört das Autotelefon (beides vom Werk von Volvo) so dass entweder das Telefonat oder die Navi abgebrochen werden muss
- Elektronische Wegfahrsperre defekt, Fahrzeug abgeschleppt. Aktuell ist der Ersatzschlüssel schon wieder defekt und schliesst den Wagen nicht mehr ab
- 1. und 2. Gang lässt sich bei Kälte kaum einlegen, zweimal justiert keine Besserung
- Fensterheber hinten rechts fällt ab und an aus
- Park Distance muss zeitweise erst deaktiviert/aktiviert werden um zu funktionieren (habe ich gemerkt nach dem ich auf den Wagen meiner Freundin gerollt bin
- 2. Gang springt bei Bergabfahrten raus
- Bremsscheiben vorne sind flach (bei 40 tkm) bekannter Mangel würde man tauschen. Hilft mir aber außerhalb der Garantie nicht weiter.
- Gurthalter Fahrerseite wackelt (zweimal getauscht) aktuell defekt.
Noch weitere Kleinigkeiten vorhanden quitschen hier und da.....
Was mich am meisten ärgert ist, daß es mein 13 Volvo ist ! Und Volvo Deutschland und der Händler einfach nicht reagieren - die Antwort war die Mängel reichen nicht um den Wagen zu wandeln. Kaufen Sie einen neuen dann machen wir Ihnen einen guten Preis - :stupid: :stupid: 13 Volvo !!
Hi, vor einer Wandlung muss der Verkäufer Gelegeheit bekommen (mind. 3 mal pro Fehler/Ursache) dieses zu beheben. Dieses ist von Dir gut zu dokumentieren.
Wenn die Fehler 3 mal in Folge nicht behoben werden können hast Du m.E. Recht auf Wandlung.
viel Erfolg.
was immer hilft ist Brief an den Konzernvorstandsvorsitzenden (bewusst freundlich die situation beschreiben und um Hilfe bitten)
anonsten freut sich auch die Autobild über Input für deren Hetzkampagne.
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17.01.2006, 11:39 #13ehemaliges mitgliedGast
Hi Rene - das sollte eigentlich ausreichen.
Hast Du noch belege von den Reperaturen ?
Wie reagiert Dein Händler wenn Du ihn konkret auf das Thema Wandlung ansprichst ? Wenn er sich querstellt, wende ich direkt an Volvo Deutschland - zuerst telefonisch um ggf. einen Ansprechpartner zu erhalten, dan per Brief.
Wenn alle Stricke reissen, bleibt der Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale oder zu Auto-Bild.
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17.01.2006, 11:42 #14ehemaliges mitgliedGastOriginal von Tom
Hi Rene - das sollte eigentlich ausreichen.
Hast Du noch belege von den Reperaturen ?
Wie reagiert Dein Händler wenn Du ihn konkret auf das Thema Wandlung ansprichst ? Wenn er sich querstellt, wende ich direkt an Volvo Deutschland - zuerst telefonisch um ggf. einen Ansprechpartner zu erhalten, dan per Brief.
Wenn alle Stricke reissen, bleibt der Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale oder zu Auto-Bild.
..das sehe ich nicht so, sorry.
es gibt kein problem welches mehr als drei mal aufgetreten ist nach den vergeblichen versuchen diese zu beheben
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17.01.2006, 11:43 #15ehemaliges mitgliedGast
2 nachbesserungsversuche, nicht 3...
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17.01.2006, 11:44 #16
Ich habe alle Werkstattaufträge in Kopie, Briefe als Einschreiben.
Muss denn 3 mal pro Mangel die Chance eingeräumt werden, oder reicht auch die Anzahl der Mängel ?Gruß René
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17.01.2006, 11:46 #17AndreasGastOriginal von Tom
Hi Rene - das sollte eigentlich ausreichen.
Hast Du noch belege von den Reperaturen ?
Wie reagiert Dein Händler wenn Du ihn konkret auf das Thema Wandlung ansprichst ? Wenn er sich querstellt, wende ich direkt an Volvo Deutschland - zuerst telefonisch um ggf. einen Ansprechpartner zu erhalten, dan per Brief.
Wenn alle Stricke reissen, bleibt der Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale oder zu Auto-Bild.
Den Anwalt kann er doch haben, Rufus Mücke, hat es doch schon auf das Wesentliche dargestellt....der Rest ist adäquat dokumentiert und die Erfolgsprognose ist doch gut...
Gruß Andreas
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17.01.2006, 11:49 #18ehemaliges mitgliedGast
Es sind 2 Reparaturversuche _nacheinander_ einzuräumen. Erst wenn diese scheitern, ist eine Wandlung ohne Probleme machbar. In allen anderen Fällen - auch in diesem - ist dies nur bei "good will" des Händlers oder Herstellers möglich. Ärgerlich, aber leider wahr
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17.01.2006, 12:55 #19ehemaliges mitgliedGastOriginal von RufusMücke
0.67% des kaufpreises je angefangene 1.000km musst du mal einkalkulieren
der rest hört sich nach guten erfolgsaussichten für ne rückgängigmachung an...
Normale Faustregel war immer die, wenn die Werkstatt einen Mangel trotz 2-maliger Nachbesserung nicht beseitigen kann, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung. Sollte natürlich nicht irgendein völlig winziger, popeliger Defekt sein, sondern schon etwas mehr.
mein Tip: such dir einen auf Kfz- und Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in deiner Nähe (zB ADAC-Vertragsanwalt oder so) und laß den mal einen entsprechenden Brief an deinen Händler schreiben.......mal schauen, ob die dann immer noch blöd spielen.
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17.01.2006, 12:58 #20ehemaliges mitgliedGast
ja aber die probleme sind alle lediglich 1-2 mal behoben worden, ist noch kein dramatischer fall...und es ist ein Volvo...
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