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  1. #21
    Andreas
    Gast
    Original von ******
    Es sind 2 Reparaturversuche _nacheinander_ einzuräumen. Erst wenn diese scheitern, ist eine Wandlung ohne Probleme machbar. In allen anderen Fällen - auch in diesem - ist dies nur bei "good will" des Händlers oder Herstellers möglich. Ärgerlich, aber leider wahr

    Ja woll, nur das dolle ist daran, das es der selbe Fehler zweimal sein muss oder eben mehrere, so dass erhebliche Mängel an ein und der selben erworbenen Sache gleichzeitig auftreten, so dass die Sache als solches nicht vollwertig in Betrieb oder Gebrauch zu nehmen ist....so ähnlich ungefähr...zumindest sinngemäß....

    Jedenfall, ohne Anwalt niemals, da hat Ticktacktom völlig recht...

    Gruß Andreas

  2. #22
    ehemaliges mitglied
    Gast
    so ist es, wobei wie gesagt schreiben an der vorstand ist oft hilfreich

  3. #23
    GMT-Master Avatar von Master of disaster
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    Themenstarter
    all - Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Infos !

    Habe gerade mit dem Geschäftsführer von meinem Händler gesprochen. Die Aussage war kurz und knapp wenn ich nicht zufrieden bin, kann ich mir gerne einen Neuwagen bestellen man würde meinen dann in Zahlung nehmen.

    Von Wandlung wollte er nichts wissen, die Mängel seien zwar ärgerlich aber nicht gravierend. Wenn ich anderer Meinung sei, sollte ich mir einen Anwalt nehmen.....dann wollen wir mal
    Gruß René

  4. #24
    Day-Date Avatar von Butch
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    Beiträge
    4.748
    Mensch, René...wende Dich an einen Rechtsbeistand.
    Alles andere ist Lollipopp....und Zeitverschwendung.

    Die Kosten und Mühen für die Gegenpartei steigen
    damit auch gleich an....
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  5. #25
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Master of disaster
    all - Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Infos !

    Habe gerade mit dem Geschäftsführer von meinem Händler gesprochen. Die Aussage war kurz und knapp wenn ich nicht zufrieden bin, kann ich mir gerne einen Neuwagen bestellen man würde meinen dann in Zahlung nehmen.

    Von Wandlung wollte er nichts wissen, die Mängel seien zwar ärgerlich aber nicht gravierend. Wenn ich anderer Meinung sei, sollte ich mir einen Anwalt nehmen.....dann wollen wir mal

    also klare Dokumentationslage schaffen und Ihm klare Fristen setzen und die Probleme und vorherigen Versuche Dokumentieren.
    auf jedem Schreiben bzw. Fax klar schreiben Kopie an RA Herr/Frau XY

    ausserdem GF Volvo Deutschland um Hilfe bitten. leider hat Volvo keine eigenen Niederlassung das sind alles selbständige schrauber
    (alle die ich kennengelernt habe liessen nich reissaus nehmen)
    volvo sweden sind kooperativ ggf. direkt an die wenden!

  6. #26
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Andreas
    Jedenfall, ohne Anwalt niemals, da hat Ticktacktom völlig recht...

    Gruß Andreas
    Genau, der Ticktack muß es nämlich wissen, der ist selber Anwalt.....

  7. #27
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ticktack ist nen grosser, bis auf seine rosa hemden und YM, und D in SG, und..

  8. #28
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Komm du mir übermorgen nur unter, Bobber.... ;-)))

  9. #29
    GMT-Master Avatar von Master of disaster
    Registriert seit
    11.05.2004
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    Themenstarter
    Original von Master of disaster
    Ich führe dann mal kurz die Mängel auf, damit sich ein "besseres" Bild ergibt.

    - Fensterleisten innen (an allen Türen) schimmeln, bereits zweimal getauscht
    - Kupplung springt beim einkuppeln (einmal getauscht, aktuell wieder defekt)
    - Navigation stört das Autotelefon (beides vom Werk von Volvo) so dass entweder das Telefonat oder die Navi abgebrochen werden muss
    - Elektronische Wegfahrsperre defekt, Fahrzeug abgeschleppt. Aktuell ist der Ersatzschlüssel schon wieder defekt und schliesst den Wagen nicht mehr ab
    - 1. und 2. Gang lässt sich bei Kälte kaum einlegen, zweimal justiert keine Besserung
    - Fensterheber hinten rechts fällt ab und an aus
    - Park Distance muss zeitweise erst deaktiviert/aktiviert werden um zu funktionieren (habe ich gemerkt nach dem ich auf den Wagen meiner Freundin gerollt bin
    - 2. Gang springt bei Bergabfahrten raus
    - Bremsscheiben vorne sind flach (bei 40 tkm) bekannter Mangel würde man tauschen. Hilft mir aber außerhalb der Garantie nicht weiter.
    - Gurthalter Fahrerseite wackelt (zweimal getauscht) aktuell defekt.

    Noch weitere Kleinigkeiten vorhanden quitschen hier und da.....

    Was mich am meisten ärgert ist, daß es mein 13 Volvo ist ! Und Volvo Deutschland und der Händler einfach nicht reagieren - die Antwort war die Mängel reichen nicht um den Wagen zu wandeln. Kaufen Sie einen neuen dann machen wir Ihnen einen guten Preis - :stupid: :stupid: 13 Volvo !!
    Hallo zusammen,

    ich habe nach dem letzten Thread einen Anwalt beauftragt. Dieser hat Volvo dann angeschrieben, und um endgültige Beseitigung unter Fristsetzung gebeten da ansonsten der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt würde.

    Ich habe den Wagen daraufhin mit der obigen Liste 5 Tage in die Werkstatt gegeben (Ersatzwagen habe ich aber bekommen).

    Dies ist jetzt knapp 4 Wochen her und die folgenden Mängel sind wieder da:
    - Fensterleisten an den Türen schimmeln wieder (weniger als vorher)
    - Kupplung quitscht und springt wieder (Kupplung ist getauscht worden beim letzten mal)
    - Navigation ebenfalls defekt
    - 1.und 2.Gang bei Kälte ist ebenfalls noch vorhanden.

    Zusätzlich fällt jetzt regelmässig die Aussentemperaturanzeige aus, dadurch heizt die Klimaanlage ununterbrochen (bei dem Wetter scheisse...)

    Zum Gurt hat Volvo gesagt es ist bekannt, kann aber nicht behoben werden. Volvo Deutschland hat nur einen Brief geschrieben das der Händler alleine dafür verantwortlich ist. Eine Wandlung lehnt Volvo ab, da die Mängel nicht ausreichend sind.

    Mein Anwalt will nicht weitermachen, da er ebenfalls der Meinung ist das die Kleinigkeiten nicht ausreichen....(und ich keine Rechtsschutz habe dank meiner Ex ).

    Fensterleisten, Kupplung, Aussentemp/Klimaanlage und Navigation sind bereits dreimal dokumentiert repariert worden....

    Was tun ? ?
    Gruß René

  10. #30
    Gesperrter User
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    2.689
    Ich würde den Autohauschef persönlich dezent auf die Einschaltung eines Anwalts + der (über-)regionalen Presse hinweisen.

    Stellt er sich stur, dann das volle Programm

  11. #31
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ein Mensch ohne Rechtschutzversicherung ??????? Menschenskinder, ich glaubs einfach nitt......kann bei einem solchen Streitwert wie einem relativ neuen Volvo natürlich im schlimmsten Fall recht teuer werden......

    Dann würde ich wohl zunächst mal die Autobild damit konfrontieren......die waren den Lesern bei solchen Sachen schon immer recht behilflich.......ein entsprechender Bericht über ein solche Auto und den Händler, ohne daß es glücklich für den Kunden ausgegangen ist, ist halt die denkbar schlechteste Werbung......und auf die ist keiner scharf.....

  12. #32
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    14.856
    Autobild wirkt manchmal Wunder
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  13. #33
    Freccione Avatar von pelue
    Registriert seit
    11.03.2004
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    5.831
    Autobild!!! Deinen Ärger kann ich sehr gut nachvollziehen.

    Warum sollst Du Dich als Kunde damit herumärgern, ob Volvo oder der Händler oder das ungünstige Mikroklima an Deinem Wohnort schuld ist.

    Irgendwann hat es auch der letzte Hersteller kapiert:
    Entweder billigen Schrott herstellen, wo auch danach keiner nach Service fragt oder im Premium-Segment (wo sich Volvo bestimmt sieht) performen. Oder den Laden dicht machen.
    Gruß Peter

    "The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
    -Lester Bangs

  14. #34
    Ohne Anwalt geht nichts!

    Auch wenn die Autohäuser und -firmen wissen, dass sie das Auto/den Vertrag wandeln müssen, spielen sie auf Zeit.
    Weiterhin nehmen viele Autofahrer Abstand vom Rechtsweg, egal aus welchen Gründen. Dann haben sie gewonnen.

    Rechne für Dich aus, was Du bei einer Wandlung zu erwarten hast (0,67% des Kaufpreises je angefangene 1.000 km).
    Alternativ kannst Du versuchen, das Auto zu dem Rückerstattungswert bei einem anderen Händler Inzahlung zu geben. Das Erspart dann unter Umständen weiteren Ärger.

    Viel Erfolg!
    Gruß
    Omega-forever

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)

  15. #35
    officially certified Avatar von cardealer
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    ich habe Bekannte die haben versucht nen X5 mit Vorderachsenproblemen zu wandeln.....sie fahren ihn immernoch.
    Alle Hersteller spielen auf Zeit und haben die Hoffnung das die Leute ohne Rechtsschutz (was ich nicht verstehen kann) angesichts der Kosten aufgeben.
    Der Schrei nach der Autobild hilft nur bedingt weil auch die erst gründlich Prüfen eh die sich mit einem Hersteller anlegen und wenn Dein Awalt schon nicht mehr will...........
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

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