Ich hab vergeblich nach möglichen Rechtsfolgen der Überverbriefung des Kaufpreises beim Grundstückskaufvertrag gegoogelt. Nur ein link für Juristen, den 100% nicht kapieren werde. Mir gehts dabei um die Risiken für den Verkäufer!! Ist das Usus, um sich damit auch die Nebenkosten finanzieren zu lassen?
Gibts im WWW irgendwas zum Lesen darüber? Oder weiß einer von euch was dazu?
Lese auch gerne Antworten der sehr geehrten Herren Rechtsanwälte. Stichwort Kreditbetrug gegenüber der Finanzierungsbank.
Darf aber nix kosten, da ich mir erst vor 4 Monaten eine GMT II gekauft habe.
Gruß Rudi_ko
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Baum-Darstellung
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26.04.2006, 16:39 #1
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