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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Eine Bitte an die Immobilienprofis

    Ich hab vergeblich nach möglichen Rechtsfolgen der Überverbriefung des Kaufpreises beim Grundstückskaufvertrag gegoogelt. Nur ein link für Juristen, den 100% nicht kapieren werde. Mir gehts dabei um die Risiken für den Verkäufer!! Ist das Usus, um sich damit auch die Nebenkosten finanzieren zu lassen?

    Gibts im WWW irgendwas zum Lesen darüber? Oder weiß einer von euch was dazu?


    Lese auch gerne Antworten der sehr geehrten Herren Rechtsanwälte. Stichwort Kreditbetrug gegenüber der Finanzierungsbank.

    Darf aber nix kosten, da ich mir erst vor 4 Monaten eine GMT II gekauft habe.

    Gruß Rudi_ko

  2. #2
    ehemaliges mitglied
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    Tja, guter Rat ist teuer........ ;-))

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: Eine Bitte an die Immobilienprofis

    EDIT------
    Gruß
    Ibi

  4. #4
    Sea-Dweller
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    Original von Ticktacktom
    Tja, guter Rat ist teuer........ ;-))
    Da hätt ich nach der heutigen Forumslektüre drauf gewettet, das das kommt!

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Konnte ich mir nach den heutigen Threads auch nicht ersparen.....

  6. #6
    Sea-Dweller
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    Original von Ticktacktom
    Konnte ich mir nach den heutigen Threads auch nicht ersparen.....

    Passt schon

    Gruß Rudi_ko

  7. #7
    ehemaliges mitglied
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    Erklär mir mal den Begriff Überverbriefung.......höre ich heute das erste Mal.......oder funz mal den Link

  8. #8
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ...um mal als Immobilienprofi zu antworten....


    Nimm den Kaufvertragsentwurf...geh zu einem fachkompetenten Anwalt...bezahl in per Stunde ..und lass dich aufklären und beraten...

    alles andere kann weit mehr als eine lausige GMT kosten...
    Martin

    Everything!

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Da kann ich dir nur den Gang zu einem spezialisierten Anwalt (am besten mit Schwerpunkt im privaten Baurecht) empfehlen. Alles andere kann teurer werden als das was dir ein guter Anwalt je berechnen wird.

    Edit: Ulrich war schneller.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #10
    Sea-Dweller
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    Original von Ticktacktom
    Erklär mir mal den Begriff Überverbriefung.......höre ich heute das erste Mal.......oder funz mal den Link
    Zum Beispiel:

    VK und K einigen sich auf 100000€ Kaufpreis. Es wird jedoch ein Kaufvertrag über 120000€ abgeschlossen und der VK!!!! verpflichtet sich z.B. die Courtage oder Steuern zu bezahlen. Hintergrund ist, das damit auch die Nebenkosten günstig finanziert werden und nicht nur der reine Verkaufspreis.

    Der link:

    http://www.drsp.net/index/Volltext/1...97_006966.html

    Die Seite hat aber im Moment Liefer- statt Antwortszeiten.

    Gruß Rudi_ko

  11. #11
    Sea-Dweller
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    Original von Mawal
    ...um mal als Immobilienprofi zu antworten....


    Nimm den Kaufvertragsentwurf...geh zu einem fachkompetenten Anwalt...bezahl in per Stunde ..und lass dich aufklären und beraten...

    alles andere kann weit mehr als eine lausige GMT kosten...
    Danke Ulrich, danke Paddy,
    läuft sowieso über Anwalt. Hab nur gedacht, es kommen klare Ansagen wie.

    a. Bist du komplett blöd.
    oder
    b. Natürlich, machen wir alle so.

    Mawal:

    ... lausige GMT.. muss aber nicht sein oder, wo ich so viel Freude mit ihr habe

    Gruß Rudi_ko

  12. #12
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    GMT ist cool...aber 3k sind beim Immobilienkauf schnell verdampft!
    Martin

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  13. #13
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ich hoffe, Du findest einen der 5% der "guten" Anwälte ....

    sonst wirds doppelt teuer ....
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  14. #14
    Sea-Dweller
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    Original von Maga
    ich hoffe, Du findest einen der 5% der "guten" Anwälte ....

    sonst wirds doppelt teuer ....
    Danke, aber ich schon sehr lange einen Anwalt. War immer zufrieden.
    Die 5%en 'Guten' gibts wohl in jeder Branche. Ich bin aber sicher, das alle hier anwesenden RAe dazu gehören.

    Wo ist denn der schleimsmilie?

    Gruß Rudi_ko

  15. #15
    Andreas
    Gast
    Original von rudi_ko
    Original von Ticktacktom
    Erklär mir mal den Begriff Überverbriefung.......höre ich heute das erste Mal.......oder funz mal den Link
    Zum Beispiel:

    VK und K einigen sich auf 100000€ Kaufpreis. Es wird jedoch ein Kaufvertrag über 120000€ abgeschlossen und der VK!!!! verpflichtet sich z.B. die Courtage oder Steuern zu bezahlen. Hintergrund ist, das damit auch die Nebenkosten günstig finanziert werden und nicht nur der reine Verkaufspreis.

    Der link:

    http://www.drsp.net/index/Volltext/1...97_006966.html

    Die Seite hat aber im Moment Liefer- statt Antwortszeiten.

    Gruß Rudi_ko

    Wo liegt der Vorteil für den Käufer, den Kaufpreis unnötig in die Höhe zu treiben.....freuen werden sich die Nebenkosten-Empfänger....


    Gruß Andreas

  16. #16
    Sea-Dweller
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    Wo liegt der Vorteil für den Käufer, den Kaufpreis unnötig in die Höhe zu treiben.....freuen werden sich die Nebenkosten-Empfänger....


    Gruß Andreas
    Wenn er die, angenommenen, 20000€ für die Nebenkosten nicht hat, müsste er sich diese zu einem höheren Zinssatz, im Vergleich zu dem der Baufinanzierung, holen, wenn er sie denn überhaupt aufgrund des auch zurückzuzahlenden Baudarlehens kriegen würde.
    Das rechnet sich schon.

    Gruß Rudi_ko

  17. #17
    Andreas
    Gast
    Original von rudi_ko
    Wo liegt der Vorteil für den Käufer, den Kaufpreis unnötig in die Höhe zu treiben.....freuen werden sich die Nebenkosten-Empfänger....


    Gruß Andreas
    Wenn er die, angenommenen, 20000€ für die Nebenkosten nicht hat, müsste er sich diese zu einem höheren Zinssatz, im Vergleich zu dem der Baufinanzierung, holen, wenn er sie denn überhaupt aufgrund des auch zurückzuzahlenden Baudarlehens kriegen würde.
    Das rechnet sich schon.

    Gruß Rudi_ko
    Bin vieleicht etwas blöd.....sorry....nur wenn er eine 100%-ige Fi****erung macht, dann soll er es lassen....

    Die niedriegen Zinsen decken nicht die durch den höheren Betrag steigen Kosten der Notargebühren, Courtage, Grunderwerbsteuer usw....die interessieren sich doch nicht für die tatsächlich geleistete Zahlung, sondern die Summe im Kaufvertrag ist die tatsächliche Zahlung die veranschlagt wird...

    Was der Käufer benötigt ist Eigenkapital, das er nur den Beleihungswert als Darlehn ausschöpft, dann kann er dir zwar 100000 geben, aber im Vertrag stehen dann 85000....

    Wenn der wirklich kein Geld hat.....wird das mal ein Fall für die Zwangsversteigerung...

    Nur mal unerfahren angedacht....

    Gruß Andreas

  18. #18
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    Das von mir gewählte Zahlenbeispiel ist schlecht.
    Stell dir mal ein Verhältnis von 270000 zu 20000 vor, dann ist der Anstieg der Nebenkosten nicht mehr so dramatisch. Der Käufer hat Eigenkapital muss das aber in die Renovierung stecken.
    Ein Teil des Finanzierungskonzeptes sind nebenbei erwähnt, ein bestehendes und erwartete Mietverhältnisse.
    Allein das wär für mich Wahnsinn.


    Aber, wie geschrieben, ich bin der Verkäufer.

    Gruß Rudi_ko

  19. #19
    Andreas
    Gast
    Original von rudi_ko
    Das von mir gewählte Zahlenbeispiel ist schlecht.
    Stell dir mal ein Verhältnis von 270000 zu 20000 vor, dann ist der Anstieg der Nebenkosten nicht mehr so dramatisch. Der Käufer hat Eigenkapital muss das aber in die Renovierung stecken.
    Ein Teil des Finanzierungskonzeptes sind nebenbei erwähnt, ein bestehendes und erwartete Mietverhältnisse.
    Allein das wär für mich Wahnsinn.


    Aber, wie geschrieben, ich bin der Verkäufer.

    Gruß Rudi_ko

    Sei froh das du der Verkäufer bist....es ist Wahnsinn...

    Gruß Andreas

  20. #20
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    Der Trieb nach eigenem Grund und Boden gehört für mich zu den gefählichsten Grundtrieben.
    Nur das der Trieb von den Banken kräftig unterstützt wird.
    Meine Triebe dagegen nicht

    Gruß Rudi_ko

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