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  1. #41
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    RE: Correct 1665 caseback >>

    bei dem gezeigten Gehäuseboden müsste es sich um einen Tauschboden handeln. Ich hatte mal eine 1665 in der Hand, die frisch aus der Revision kam und der Boden getauscht wurde. Der hatte den gleichen Schrifttyp.

  2. #42
    Date
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    Themenstarter
    ich habe mal ein Foto vom Innenteil des Deckels geschossen. Vielleicht hilft das bei der Identifizierung

    danke
    Volker


  3. #43
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Sollte nicht die Seriennummer oder ein Teil davon eingraviert sein? (Oder ist es nur bei der RedSD so?)

    Ich würde auch auf ein Tauschdeckel tippen, wobei dann die Frage aufkommt, warum sollte man so ein Deckel tauschen müssen, wenn die Uhr an sich noch so gut aussieht?

    Gruß,
    István

  4. #44
    Deepsea Avatar von artbroker
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    RE: Deckel ist Falsch!! >>

    Original von Volvoman
    für eine 1665 - ist das keinem aufgefallen???? Könnte es auch daran liegen???
    Habe den Thread jetzt nicht durch aber mir ist es sofort aufgefallen. Deckel sieht irgendwie komisch aus ...

    HAPPY EASTER!!
    JB
    Ach wirklich???



    Quelle Antiquorum
    Ref 1665 Rolex Seadweller

    Es exsistieren ausser den Uhren die in der Galerie abgebildet sind auch noch ein paar andere. Und nicht jede Uhr die nicht in der Rolex Forum Galerie auch genau so abgebildet ist ist falsch.

  5. #45
    Submariner
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    348

    SORRY, but 1665's with this >>

    kind of Deckel?????? Draussen passt Überhaupt nicht und dann 1665 drinnen eingestanzt ... confused. Ich brauche Aufklärung, sowas habe ich noch nie gesehen.

    For Penzes; DRSD's hatten entweder die ganze Seriennummer oder die letzten drei Ziffern eingestanzt.
    kind regards,

    JB

  6. #46
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: SORRY, but 1665's with this >>

    Original von Volvoman

    For Penzes; DRSD's hatten entweder die ganze Seriennummer oder die letzten drei Ziffern eingestanzt.
    Das weiss ich, die Frage ist, ob bei einem weißen es auch so gemacht wurde!

    Gr,
    István

  7. #47
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Glanum
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    Original von Smile
    mein comment: grosser respekt für volker und artbroker !!!! wunderbarer umgang mit der sache !!!...
    Genau, das sollte ganz besonders hervorgehoben werden!

    Allerdings kann ich mich der allgemeinen Einschätzung zum Zustand der Uhr nicht anschließen.
    Ich hatte selbst schon eine 1665 aus Anfang der Siebziger in sehr gutem Zustand.
    So wie bei der hier abgebildeten Uhr das Gehäuse rundgeschliffen ist (gut zu erkennen an Hörnern, Kronenschutz und dem Bereich um das Heliumventil!), würde die Uhr meiner unmaßgeblichen Meinung nach durch eine neues Gehäuse eher aufgewertet.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #48
    Sea-Dweller Avatar von inversator
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    828
    Original von b3.organ
    Inversator:

    was verstehst Du unter Gehäusemittelteil?
    Muß man das Gehäuse nicht ganz tauschen, wenn es unmöglich ist, das Gewinde wieder zureparieren?
    Gehäusemittelteil und Boden sind ja nahezu das komplette Gehäuse. Bleibt nur noch Glas, Glasring und die Lunette von der alten Uhr übrig.

    Die ganzen Spekulationen wie und warum das Gewinde vergniesgnaddelt ist bringen nichts. Einmal mit dem großen Bergeon Öffner zu stark angezogen, und das Gewinde ist platt. Einen neuen Boden in das alte Gehäusegewinde zu würgen ist Schwachsinn. Wenn der Boden hin ist, dann auch zu 98% das Mittelteil.
    Gruß
    Holger
    MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
    IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN

  9. #49
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von artbroker
    Original von RufusMücke
    mal nur meine meinung:

    ich würde eine von privat geöffnete uhr mit so ner begründung nicht zurücknehmen, wenn ich ruhigen gewissens von mir sagen könnte, dass ich nichts gewußt habe.

    was anderes wäre, wenn ich den "mangel" schwarz auf weiß von rolex bestätigt bekäme.

    und dann noch eines: das ist ne ältere gebrauchte uhr!!!

    ganz im allgemeinen und ohne jemanden auf die füße treten zu wollen, nur meine meinung.
    Nur zur Info:
    Hier greift das neue EU Recht über Gebrauchtgegenstände- zudem haben wir den im Forum ausgestellten Kaufvertrag anerkannt und dieser sagt eindeutig das bei schweren Mängeln ein Rückgaberecht besteht.
    Verschiedene Meinungen sind toll aber Meinungsmache finde ich etwas befremdent.
    es ging nicht um meinungsmache, ich kenn den verläufer nicht, dass du der käufer warst wußte ich nicht. dass du als käufer seriös bist steht für mich außer frage!

    das was ich schrieb ist meine meinung!

    von dem forums-kaufvertrag halte ich nichts, da er nur den käufer schützt und dem verkauf von gebrauchtware nicht gerecht wird.

    eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.

  10. #50
    Deepsea Avatar von artbroker
    Registriert seit
    13.03.2006
    Beiträge
    1.515
    Der Kaufvertrag der im Forum eingestellt ist ist völlig in Ordnung.
    Welchen Schutz benötigt ein Verkäufer wenn er das Geld in bar erhalten hat. Schutz vor Falschgeld???
    Bei einer Uhr können sich wie in diesem Fall gesehen versteckte Mängel auftun. Der Vertrag bezieht sich darauf - Hätte ich den Mangel vor dem Kauf erkannt hätte ich nicht gekauft.

  11. #51
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ich werde jetzt keine schuldrecht vorlesung halten. nur soviel: der private vk will ein gebrauchte uhr nach besten wissen verkaufen. wer völlige sicherheitz will soll neu kaufen oder beim händler

    jedenfalls unterschreibe ich sowas nicht.

    und ob der kv juristisch völlig in ordnung ist? wenn du meinst.

  12. #52
    Sub-Date
    Gast
    Original von artbroker

    Welchen Schutz benötigt ein Verkäufer wenn er das Geld in bar erhalten hat. Schutz vor Falschgeld???
    .
    Den Schutz davor, die Uhr zurücknehmenzu müssen?
    Im Gebrauchtwagenjargon hies dass mal "Gekauft wie gesehen".

    Versteh mich nicht falsch, unter Ehrenmännern brauch ich überhaupt
    keinen Vertrag. Bei euch wäre die Sache sicherlich auch ohne Vetrag
    höchstanständig gelaufen.

    Aber es gibt nicht nur das Forum, ich habe letztens eine wunderschöne Uhr von einem sehr seriösen Herrenmodeneinkäufer gekauft,
    der hatte Erfahrungen mit unseriösen Käufern hinter sich.

    Ich möchte z.B. nicht eine Uhr zurücknehmen müssen,
    weil der Käufer unsachgemäss damit umgegangen ist..

  13. #53
    gerry_bs
    Gast
    Original von RufusMücke

    ...

    eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.

    Hi,

    warum lese ich dann überall, dass man bei Privatverkäufen von gebrauchten Waren über das Internet (z.B. eBay) die Gewährleistung ausschliessen muss?

    Ich muss zwar keine Garantie geben, aber der einjährigen Sachmängelhaftung / Gewährleistung unterliege ich nach deutschem Recht schon - auch bei Privatverkäufen von gebrauchten Artikeln.

    Diese muss ich meines Wissens nach ausschliessen, dazu bedarf es der Schriftform. Ein gewerblicher Verkäufer kann sie nicht ausschliessen.

    Oder irre ich?

    Wünsche nebenbei noch frohe Ostern!

  14. #54
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    27
    Original von gerry_bs
    Original von RufusMücke

    ...

    eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.

    Hi,

    warum lese ich dann überall, dass man bei Privatverkäufen von gebrauchten Waren über das Internet (z.B. eBay) die Gewährleistung ausschliessen muss?

    Ich muss zwar keine Garantie geben, aber der einjährigen Sachmängelhaftung unterliege ich schon - auch bei Privatverkäufen von gebrauchten Artikeln.
    Diese muss ich meines Wissens nach ausschliessen, dazu bedarf es der Schriftform.

    Oder irre ich?
    das haben wir doch alles schon in den Semmeln im ebay Thread abgeahndelt.... :sleeping: :sleeping: :muede: :muede:
    Martin

    Everything!

  15. #55
    gerry_bs
    Gast
    Original von Mawal
    das haben wir doch alles schon in den Semmeln im ebay Thread abgeahndelt.... :sleeping::sleeping::muede::muede:

    Sorry, aber ich habe noch nicht alle Threads durch und ein kleiner Hinweis hier kann ja nicht schaden.

    Meine Antwort bezog sich auf den Einwand RufusMücke "eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.", der war so nicht ganz korrekt.

  16. #56
    ehemaliges mitglied
    Gast
    der einwad war und ist korrekt

  17. #57
    gerry_bs
    Gast
    Original von RufusMücke
    der einwad war und ist korrekt

    Der Einwand ist in soweit korrekt, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt. Diese wurde aber schon vor Jahren in deutsches Recht umgesetzt.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt seit dem 01.01.2002 nun 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.

    Dies gilt auch für Privatpersonen, diese können im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
    Tun sie dies nicht, kann es bei einem Fall, wie dem diskutierten, erhebliche Probleme geben.

    Die wenigsten Käufer und Verkäufer handeln so vernünftig wie artbroker und b3.organ.
    Meinen Glückwunsch zu eurem Verhalten!

  18. #58
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von gerry_bs
    Original von RufusMücke
    der einwad war und ist korrekt

    Der Einwand ist in soweit korrekt, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt. Diese wurde aber schon vor Jahren in deutsches Recht umgesetzt.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt seit dem 01.01.2002 nun 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.

    Dies gilt auch für Privatpersonen, diese können im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
    Tun sie dies nicht, kann es bei einem Fall, wie dem diskutierten, erhebliche Probleme geben.

    Die wenigsten Käufer und Verkäufer handeln so vernünftig wie artbroker und b3.organ.
    Meinen Glückwunsch zu eurem Verhalten!
    also ist und war mein einwand korrekt.

    der rest ist mir hinreichend bekannt, vielen anderen hier auch.

  19. #59
    gerry_bs
    Gast
    Original von RufusMücke
    also ist und war mein einwand korrekt.

    der rest ist mir hinreichend bekannt, vielen anderen hier auch.
    Dein Einwand "eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht" ist korrekt.

    Da sich aber nicht jeder mit dem Recht auskennt, sollte man so einen Einwand nicht einfach posten und im Raum stehen lassen.
    Du hast im ersten Moment sicher für einige Teilnehmer den Anschein erweckt, dass dies nicht gesetzlich geregelt ist. Ein Hinweis von Dir auf das deutsche Recht hätte genügt.

    Und nun Schluß damit, oder hast Du schon alle Eier gefunden.
    Ich geh noch mal suchen. Vielleicht finde ich ja noch ein Überraschungsei mit einer Rolex darin. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  20. #60
    ehemaliges mitglied
    Gast
    meinst wirklich, dass das hier jemand mißverstand...

    ich finds mißverständlicher oder unprofessioneller von eu recht zu sprechen

    aber : schluß damit:-)

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