genau rüktritt und manchmal drängt sich halt der Satz auf "wer lesen kann ist klar im Vorteil" aber Du hörst bestimmt ständig "och das hab ich aber im Vertrag nicht gelesen" aber unterschriebenOriginal von RufusMücke
nein, vom freien gw-verkäufer.....natürlich hat der kunde das überlesen, aber jetzt gibts ja noch die gew.leistungsrechte ggü verkäufer...
theoretisch wäre denkbar, die garantieversicherung wegen dieser agbs zu verklagen, aber der rücktritt ist mir und dem kunden lieber und einfacher durchzusetzen...![]()
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27.04.2006, 11:58 #1
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