Original von Ticktacktom
Eben. Steht da was von Skoda oder Honda ????? Wohl nicht. Diese Anschlußgarantieunternehmen binden sich meistens mit den jeweiligen Marken oder Händlern. Das bedeutet, das die anfallenden Arbeiten auch nur von einer entsprechenden Markenwerkstatt durchgeführt werden darf und muß. Gehst du woanders hin, hast du verloren, zumindest gegenüber der Garantieversicherung. Gleiches dürfte wohl auch gegenüber Alfa hinsichtlich eines Kulanzantrages gelten. Wenn sie wollen, reden sie sich damit heraus, daß der Wagen in einer nicht Alfa-spezifischen Werkstatt gewartet wurde. KAnnst es ja mal mit einem Kulanzantrag gegenüber Alfa probieren, sehe da aber irgendwie grau bis schwarz.Original von spacedweller
Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.
)
schon klar, aber entspricht eine Meisterwerkstatt nicht den Servicestandards ? Das Alfa in Klammern habe ich nur hingeschrieben, dass steht da nicht dabei ...
Ergebnis 1 bis 20 von 34
Baum-Darstellung
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11.04.2006, 19:39 #4
RE: dringende rechtliche Frage ...
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