nach 2 jahren getriebe futsch?? das ist für mich ein ganz klarer fall für kulanz!!!
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11.04.2006, 19:22 #1
dringende rechtliche Frage ...
sorry, wenn ich unsere Forumsanwälte schon wieder belästigen muss, aber ich bin momentan etwas fertig mit den Nerven und hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
Es geht um folgendes:
Ich fahre einen Alfa Romeo, EZ 03.2004. Die Werksgarantie ist 03.2006 abgelaufen, ich habe aber eine Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen für zwei weitere Jahre.
Nun ist mir am Montag bei einem Kilometerstand von 29.500 km das Getriebe um die Ohren geflogen. Auto in die Werkstatt, heute der Anruf des Alfahändlers, dass die Versicherung ( teamsys ) den Schaden nicht bezahlen würde, da ich die Jahresinspektion bei einem anderen Händler ( Skoda+Honda Vertragshändler mit Meisterwerkstatt ) hätte durchführen lassen.
In den Garantiebestimmungen steht zum einen: " Lassen sie alle Sevicearbeiten AM BESTEN immer direkt bei ihrem ausliefernden Händler durchführen".
Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.
Wie ist nun die Rechtslage ? Es geht um immerhin knapp 3000 Euro ...
Ich danke euch schonmal ganz herzlich für eure Hilfe ..
Norman
PS. und bitte keine Kommentare über Alfa .. das war definitiv der letzte den ich hatte ..
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11.04.2006, 19:24 #2
RE: dringende rechtliche Frage ...
Gruß
Ibi
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11.04.2006, 19:36 #3ehemaliges mitgliedGast
RE: dringende rechtliche Frage ...
Original von spacedweller
Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.
)
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11.04.2006, 19:39 #4
RE: dringende rechtliche Frage ...
Original von Ticktacktom
Original von spacedweller
Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.
)
schon klar, aber entspricht eine Meisterwerkstatt nicht den Servicestandards ? Das Alfa in Klammern habe ich nur hingeschrieben, dass steht da nicht dabei ...
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11.04.2006, 19:43 #5
RE: dringende rechtliche Frage ...
Original von spacedweller
schon klar, aber entspricht eine Meisterwerkstatt nicht den Servicestandards ? Das Alfa in Klammern habe ich nur hingeschrieben, dass steht da nicht dabei ...
eine meisterwerkstatt entspricht mit sicherheit deren standart, ist aber nicht alfa!
und im kleingedruckten der garantie steht immer, daß die garantie entfällt wenn andere ausser alfa am auto rumbasteln!Gruß
Ibi
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11.04.2006, 19:45 #6
Einspruch! Es gab Fälle bei VW, bei denen regelmäßig die Motoren bei Kälte platzten, weil das Kondenswasser in den Aluleitungen gefror und den Ölfluß unterband. Hierbei waren die Halter nur verpflichtet, ihr Auto regelmäßig warten zu lassen - Vertragswerkstatt war explizit ausgenommen. VW mußte bezahlen, stand vor ein paar Wochen in der Auto-Bild.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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11.04.2006, 19:48 #7
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Die Standards bei Honda sind höher als bei Alfa. Von daher sehe ich da nicht so schwarz wie andere Leute.
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11.04.2006, 20:04 #8ehemaliges mitgliedGast
es müssen nur die herstellervorgaben eingehalten worden sein...mehr kann nicht verlangt werden
gibts glaube ich schon entscheidungen dazu
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11.04.2006, 20:13 #9ehemaliges mitgliedGastOriginal von VintageWatchcollector
Die Standards bei Honda sind höher als bei Alfa. Von daher sehe ich da nicht so schwarz wie andere Leute.
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11.04.2006, 20:19 #10ehemaliges mitgliedGast
ne nicht alfa, sondern die versicherung..
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11.04.2006, 20:21 #11
Tja, das entscheidende ist doch, was für eine Garantie es ist. Eine Neuwagengarantie ist ja was anderes als eine Gebrauchtwagengarantie. Diese sind ja zumeist nicht das Papier weret, auf dem sie gedruckt sind. Aber eine Neuwagengarantie greift nun mal auch, wenn ich meine Möhre nicht zum Konzi fahre.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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11.04.2006, 20:22 #12
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Original von Ticktacktom
Original von VintageWatchcollector
Die Standards bei Honda sind höher als bei Alfa. Von daher sehe ich da nicht so schwarz wie andere Leute.
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11.04.2006, 21:41 #13
RE: dringende rechtliche Frage ...
dank euch allen, werde morgen gleich versuchen bei meinem Anwalt einen Termin zu bekommen .. hoffe, ich muss jetzt nicht die nächsten 6 Wochen radfahren ..
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12.04.2006, 15:38 #14
Es wird Dir leider wenig helfen, aber genau Dein Fall zeigt mal wieder, wie dringend hier eine neue rechtliche Regelung von nöten ist.
Nachdem die GFVO (Gruppenfreistellungsverordnung) weggefallen ist, sind solche Versicherungsklauseln schlicht nicht mehr zeitgemäß. Hat sich wahrscheinlich aber noch nicht bei allen Richtern rumgesprochen.
Leider ist die Bundesrepublik (= Autoland) hier sehr zögerlich, wahrscheinlich bedarf es erst wieder einer "freundlichen Aufforderung" aus Brüssel...
(wie auch beim Thema Nichtraucherschutz. BRD = auch Zigarettenland)Gruß Frank
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12.04.2006, 16:36 #15
hallo,
schon mal die Idee gehabt erstmal sich mit Alfa Deutschland in Verbindung zu setzen und mit etwas Nachdruck auf Kulanz pochen.
Das einschalten eines Awalts verhärtet momentan noch denke ich die Fronten. Zum Anwalt kann man doch immernoch wenn Alfa nein sagt.
Auch würde ich nebenbei mal die Autobild erwähnen.
Viel Erfolg!!!was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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12.04.2006, 22:16 #16
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Vor dem Anwalt würde ich den Schiedsmann der Kfz-Innung fragen. Wenn der helfen kann, tut er es. Wenn nicht, kannst Du immer noch zum Anwalt.
Im Text Deiner Garantieunterlagen steht ganz sicher definitiv drin was an Service sein muss, damit die leisten. Und auch, was nicht sein darf.
Meine Erfahrung mit Gebrauchtwagengarantien:
Beim Ford-Händler mit A1-Garantie einen gebrauchten VW gekauft. Leider eine Zitrone, und die Garantie war nicht das Papier wert, worauf sie gedruckt war. Musste mehrere Tausend (damals noch DM) vorstrecken, und nach eingehender Prüfung bekam ich dann immer einen Bruchteil zurück. Nie wieder!
Dann einen gebrauchten Mercedes bei DB gekauft. In der Garantiezeit gab es zwei Mängel, die ohne jedes Mucken sofort und für mich kostenfrei behoben wurden. Und zwar nicht mal eben hingepfuscht und dann hoffen daß es die Garantiezeit überlebt, sondern richtig nach DB-Standards ersetzt (das eine war ein kompletter Wischerantrieb, der war nicht billig).
Fazit: Immer erstmal genau lesen, sonst kann das richtig in die Hose gehen...
TOI TOI TOI!
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27.04.2006, 09:02 #17
kleiner Nachtrag und ( hoffentlich ) der Abschlussbericht zu der ganzen Sache:
nachdem ich euch den Fall hier geschildert hatte, habe ich am nächsten Tag direkt mit der Versicherung gesprochen.
Man mir bot zwei Möglichkeiten an: Entweder solle ich die Inspektion bei Alfa nochmal machen lassen ( die andere war drei Wochen vorher gemacht worden ), dann würde der Schaden bezahlt werden.
Andererseits hätte ich die Möglichkeit, die Police rückgängig zu machen und ich würde dann mein Geld zurückbekommen. Das machte mich dann leicht stutzig. Warum soll ich mein Geld für die Police zurückbekommen, wenn der Fehler auf meiner Seite liegt ?
Daraufhin habe ich nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und ihm die Garantievereinbarungen vorgelegt. Er meinte, ich würde bei einem Rechstreit sicherlich Recht bekommen, dass hätte schon die Reaktion des Sachbearbeiters der Versicherung gezeigt.
Ich habe jetzt den einfachsten Weg gewählt und die Inspektion nochmal durchführen lassen und somit wurde dann auch das Getriebe getauscht. Das Interessante dabei ist, dass mir lediglich eine Arbeitstunde in Rechnung gestellt wurde, mit der Begründung das die Inspektion ja eingentlich schon gemacht wurde ..
soviel zu diesem Thema .. in der Hoffnung, dass ich jetzt Ruhe habe ..
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27.04.2006, 09:04 #18ehemaliges mitgliedGast
ende gut alles gut
ich hab nen aktuellen ähnlichen fall...da steht in den garantiebedingungen drin, dass alle 6 monate unabhängig von der fahrleistung ein ölwechsel gemacht werden muss, ansonsten erlischt der versicherungsschutz...
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27.04.2006, 09:18 #19Original von spacedweller
kleiner Nachtrag und ( hoffentlich ) der Abschlussbericht zu der ganzen Sache:
nachdem ich euch den Fall hier geschildert hatte, habe ich am nächsten Tag direkt mit der Versicherung gesprochen.
Man mir bot zwei Möglichkeiten an: Entweder solle ich die Inspektion bei Alfa nochmal machen lassen ( die andere war drei Wochen vorher gemacht worden ), dann würde der Schaden bezahlt werden.
Andererseits hätte ich die Möglichkeit, die Police rückgängig zu machen und ich würde dann mein Geld zurückbekommen. Das machte mich dann leicht stutzig. Warum soll ich mein Geld für die Police zurückbekommen, wenn der Fehler auf meiner Seite liegt ?
Daraufhin habe ich nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und ihm die Garantievereinbarungen vorgelegt. Er meinte, ich würde bei einem Rechstreit sicherlich Recht bekommen, dass hätte schon die Reaktion des Sachbearbeiters der Versicherung gezeigt.
Ich habe jetzt den einfachsten Weg gewählt und die Inspektion nochmal durchführen lassen und somit wurde dann auch das Getriebe getauscht. Das Interessante dabei ist, dass mir lediglich eine Arbeitstunde in Rechnung gestellt wurde, mit der Begründung das die Inspektion ja eingentlich schon gemacht wurde ..
soviel zu diesem Thema .. in der Hoffnung, dass ich jetzt Ruhe habe ..Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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27.04.2006, 09:25 #20
du meinst die für die nachträgliche Inspektion oder für das Getriebe ?
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