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  1. #1
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    dringende rechtliche Frage ...

    sorry, wenn ich unsere Forumsanwälte schon wieder belästigen muss, aber ich bin momentan etwas fertig mit den Nerven und hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.

    Es geht um folgendes:

    Ich fahre einen Alfa Romeo, EZ 03.2004. Die Werksgarantie ist 03.2006 abgelaufen, ich habe aber eine Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen für zwei weitere Jahre.

    Nun ist mir am Montag bei einem Kilometerstand von 29.500 km das Getriebe um die Ohren geflogen. Auto in die Werkstatt, heute der Anruf des Alfahändlers, dass die Versicherung ( teamsys ) den Schaden nicht bezahlen würde, da ich die Jahresinspektion bei einem anderen Händler ( Skoda+Honda Vertragshändler mit Meisterwerkstatt ) hätte durchführen lassen.

    In den Garantiebestimmungen steht zum einen: " Lassen sie alle Sevicearbeiten AM BESTEN immer direkt bei ihrem ausliefernden Händler durchführen".

    Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.

    Wie ist nun die Rechtslage ? Es geht um immerhin knapp 3000 Euro ...

    Ich danke euch schonmal ganz herzlich für eure Hilfe ..

    Norman

    PS. und bitte keine Kommentare über Alfa .. das war definitiv der letzte den ich hatte ..

  2. #2
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: dringende rechtliche Frage ...

    nach 2 jahren getriebe futsch?? das ist für mich ein ganz klarer fall für kulanz!!!
    Gruß
    Ibi

  3. #3
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    Gast

    RE: dringende rechtliche Frage ...

    Original von spacedweller

    Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.

    )
    Eben. Steht da was von Skoda oder Honda ????? Wohl nicht. Diese Anschlußgarantieunternehmen binden sich meistens mit den jeweiligen Marken oder Händlern. Das bedeutet, das die anfallenden Arbeiten auch nur von einer entsprechenden Markenwerkstatt durchgeführt werden darf und muß. Gehst du woanders hin, hast du verloren, zumindest gegenüber der Garantieversicherung. Gleiches dürfte wohl auch gegenüber Alfa hinsichtlich eines Kulanzantrages gelten. Wenn sie wollen, reden sie sich damit heraus, daß der Wagen in einer nicht Alfa-spezifischen Werkstatt gewartet wurde. KAnnst es ja mal mit einem Kulanzantrag gegenüber Alfa probieren, sehe da aber irgendwie grau bis schwarz.

  4. #4
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    RE: dringende rechtliche Frage ...

    Original von Ticktacktom
    Original von spacedweller

    Weiterhin steht da: " Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen regelmäßig in einer Werkstatt vorgenommen werden, welche den Servicestandards des jeweiligen Herstellers ( in diesem Falle Alfa ) entspricht.

    )
    Eben. Steht da was von Skoda oder Honda ????? Wohl nicht. Diese Anschlußgarantieunternehmen binden sich meistens mit den jeweiligen Marken oder Händlern. Das bedeutet, das die anfallenden Arbeiten auch nur von einer entsprechenden Markenwerkstatt durchgeführt werden darf und muß. Gehst du woanders hin, hast du verloren, zumindest gegenüber der Garantieversicherung. Gleiches dürfte wohl auch gegenüber Alfa hinsichtlich eines Kulanzantrages gelten. Wenn sie wollen, reden sie sich damit heraus, daß der Wagen in einer nicht Alfa-spezifischen Werkstatt gewartet wurde. KAnnst es ja mal mit einem Kulanzantrag gegenüber Alfa probieren, sehe da aber irgendwie grau bis schwarz.

    schon klar, aber entspricht eine Meisterwerkstatt nicht den Servicestandards ? Das Alfa in Klammern habe ich nur hingeschrieben, dass steht da nicht dabei ...

  5. #5
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: dringende rechtliche Frage ...

    Original von spacedweller
    schon klar, aber entspricht eine Meisterwerkstatt nicht den Servicestandards ? Das Alfa in Klammern habe ich nur hingeschrieben, dass steht da nicht dabei ...
    das ist für die gefundenes fressen!
    eine meisterwerkstatt entspricht mit sicherheit deren standart, ist aber nicht alfa!
    und im kleingedruckten der garantie steht immer, daß die garantie entfällt wenn andere ausser alfa am auto rumbasteln!
    Gruß
    Ibi

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Einspruch! Es gab Fälle bei VW, bei denen regelmäßig die Motoren bei Kälte platzten, weil das Kondenswasser in den Aluleitungen gefror und den Ölfluß unterband. Hierbei waren die Halter nur verpflichtet, ihr Auto regelmäßig warten zu lassen - Vertragswerkstatt war explizit ausgenommen. VW mußte bezahlen, stand vor ein paar Wochen in der Auto-Bild.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  7. #7
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    Die Standards bei Honda sind höher als bei Alfa. Von daher sehe ich da nicht so schwarz wie andere Leute.

  8. #8
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    es müssen nur die herstellervorgaben eingehalten worden sein...mehr kann nicht verlangt werden

    gibts glaube ich schon entscheidungen dazu

  9. #9
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    Original von VintageWatchcollector
    Die Standards bei Honda sind höher als bei Alfa. Von daher sehe ich da nicht so schwarz wie andere Leute.
    Das Entscheidende ist aber, daß auch Alfa das so sehen muß.........

  10. #10
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    Gast
    ne nicht alfa, sondern die versicherung..

  11. #11
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Tja, das entscheidende ist doch, was für eine Garantie es ist. Eine Neuwagengarantie ist ja was anderes als eine Gebrauchtwagengarantie. Diese sind ja zumeist nicht das Papier weret, auf dem sie gedruckt sind. Aber eine Neuwagengarantie greift nun mal auch, wenn ich meine Möhre nicht zum Konzi fahre.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  12. #12
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    Original von Ticktacktom
    Original von VintageWatchcollector
    Die Standards bei Honda sind höher als bei Alfa. Von daher sehe ich da nicht so schwarz wie andere Leute.
    Das Entscheidende ist aber, daß auch Alfa das so sehen muß.........
    Sicher ist das so. Ich würde einen Brief an Auto Bild schreiben. Die haben schon öfter Leuten mit solchen Problemen geholfen. Außerdem würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben. 3000 Euro sind kein Pappenstiel.

  13. #13
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    RE: dringende rechtliche Frage ...

    dank euch allen, werde morgen gleich versuchen bei meinem Anwalt einen Termin zu bekommen .. hoffe, ich muss jetzt nicht die nächsten 6 Wochen radfahren ..

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Es wird Dir leider wenig helfen, aber genau Dein Fall zeigt mal wieder, wie dringend hier eine neue rechtliche Regelung von nöten ist.
    Nachdem die GFVO (Gruppenfreistellungsverordnung) weggefallen ist, sind solche Versicherungsklauseln schlicht nicht mehr zeitgemäß. Hat sich wahrscheinlich aber noch nicht bei allen Richtern rumgesprochen.
    Leider ist die Bundesrepublik (= Autoland) hier sehr zögerlich, wahrscheinlich bedarf es erst wieder einer "freundlichen Aufforderung" aus Brüssel...
    (wie auch beim Thema Nichtraucherschutz. BRD = auch Zigarettenland)
    Gruß Frank

  15. #15
    officially certified Avatar von cardealer
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    hallo,

    schon mal die Idee gehabt erstmal sich mit Alfa Deutschland in Verbindung zu setzen und mit etwas Nachdruck auf Kulanz pochen.
    Das einschalten eines Awalts verhärtet momentan noch denke ich die Fronten. Zum Anwalt kann man doch immernoch wenn Alfa nein sagt.
    Auch würde ich nebenbei mal die Autobild erwähnen.
    Viel Erfolg!!!
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  16. #16
    Milgauss
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    Vor dem Anwalt würde ich den Schiedsmann der Kfz-Innung fragen. Wenn der helfen kann, tut er es. Wenn nicht, kannst Du immer noch zum Anwalt.

    Im Text Deiner Garantieunterlagen steht ganz sicher definitiv drin was an Service sein muss, damit die leisten. Und auch, was nicht sein darf.

    Meine Erfahrung mit Gebrauchtwagengarantien:

    Beim Ford-Händler mit A1-Garantie einen gebrauchten VW gekauft. Leider eine Zitrone, und die Garantie war nicht das Papier wert, worauf sie gedruckt war. Musste mehrere Tausend (damals noch DM) vorstrecken, und nach eingehender Prüfung bekam ich dann immer einen Bruchteil zurück. Nie wieder!

    Dann einen gebrauchten Mercedes bei DB gekauft. In der Garantiezeit gab es zwei Mängel, die ohne jedes Mucken sofort und für mich kostenfrei behoben wurden. Und zwar nicht mal eben hingepfuscht und dann hoffen daß es die Garantiezeit überlebt, sondern richtig nach DB-Standards ersetzt (das eine war ein kompletter Wischerantrieb, der war nicht billig).

    Fazit: Immer erstmal genau lesen, sonst kann das richtig in die Hose gehen...

    TOI TOI TOI!
    Gruß
    bullimartin


  17. #17
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    kleiner Nachtrag und ( hoffentlich ) der Abschlussbericht zu der ganzen Sache:

    nachdem ich euch den Fall hier geschildert hatte, habe ich am nächsten Tag direkt mit der Versicherung gesprochen.

    Man mir bot zwei Möglichkeiten an: Entweder solle ich die Inspektion bei Alfa nochmal machen lassen ( die andere war drei Wochen vorher gemacht worden ), dann würde der Schaden bezahlt werden.

    Andererseits hätte ich die Möglichkeit, die Police rückgängig zu machen und ich würde dann mein Geld zurückbekommen. Das machte mich dann leicht stutzig. Warum soll ich mein Geld für die Police zurückbekommen, wenn der Fehler auf meiner Seite liegt ?

    Daraufhin habe ich nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und ihm die Garantievereinbarungen vorgelegt. Er meinte, ich würde bei einem Rechstreit sicherlich Recht bekommen, dass hätte schon die Reaktion des Sachbearbeiters der Versicherung gezeigt.

    Ich habe jetzt den einfachsten Weg gewählt und die Inspektion nochmal durchführen lassen und somit wurde dann auch das Getriebe getauscht. Das Interessante dabei ist, dass mir lediglich eine Arbeitstunde in Rechnung gestellt wurde, mit der Begründung das die Inspektion ja eingentlich schon gemacht wurde ..

    soviel zu diesem Thema .. in der Hoffnung, dass ich jetzt Ruhe habe ..

  18. #18
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    ende gut alles gut

    ich hab nen aktuellen ähnlichen fall...da steht in den garantiebedingungen drin, dass alle 6 monate unabhängig von der fahrleistung ein ölwechsel gemacht werden muss, ansonsten erlischt der versicherungsschutz...

  19. #19
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    Original von spacedweller
    kleiner Nachtrag und ( hoffentlich ) der Abschlussbericht zu der ganzen Sache:

    nachdem ich euch den Fall hier geschildert hatte, habe ich am nächsten Tag direkt mit der Versicherung gesprochen.

    Man mir bot zwei Möglichkeiten an: Entweder solle ich die Inspektion bei Alfa nochmal machen lassen ( die andere war drei Wochen vorher gemacht worden ), dann würde der Schaden bezahlt werden.

    Andererseits hätte ich die Möglichkeit, die Police rückgängig zu machen und ich würde dann mein Geld zurückbekommen. Das machte mich dann leicht stutzig. Warum soll ich mein Geld für die Police zurückbekommen, wenn der Fehler auf meiner Seite liegt ?

    Daraufhin habe ich nochmal mit meinem Anwalt gesprochen und ihm die Garantievereinbarungen vorgelegt. Er meinte, ich würde bei einem Rechstreit sicherlich Recht bekommen, dass hätte schon die Reaktion des Sachbearbeiters der Versicherung gezeigt.

    Ich habe jetzt den einfachsten Weg gewählt und die Inspektion nochmal durchführen lassen und somit wurde dann auch das Getriebe getauscht. Das Interessante dabei ist, dass mir lediglich eine Arbeitstunde in Rechnung gestellt wurde, mit der Begründung das die Inspektion ja eingentlich schon gemacht wurde ..

    soviel zu diesem Thema .. in der Hoffnung, dass ich jetzt Ruhe habe ..
    darf man fragen wie hoch die rechnung war?
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  20. #20
    Flauschi Avatar von spacedweller
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    du meinst die für die nachträgliche Inspektion oder für das Getriebe ?

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