Also bei Ausständen von 5500 € und 5 Jahre alten Titeln würde ich als Konsequenz den Weg über das Inkassobüro gehen. Meines Wissens nach wird bei diesen der Gebührensatz auch nach dem Streitwert berechnet. Zum Glück hatte ich noch nie solche Mieter!

Hoffe Du erreichst noch was!!!!

Gruß
Tibor