Ergebnis 1 bis 11 von 11
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?

    Hallo,

    vielleicht kann mir der ein oder andere von Euch helfen, auch Nicht-Juristen haben hier vielleicht Erfahrungswerte:

    Ich möchte mein Mietverhältnis kündigen. Ganz normal, also nicht fristlos oder so. Ich habe drei Monate Kündigungsfrist, soweit alles klar.
    Jetzt aber das Entscheidende: Mein Mietvertag begannt am 15. eines Monats.
    Kündige ich jetzt zum 15. oder zum Monatsende? Und wann muss die Kündigung beim Vermieter eintreffen? Zum dritten Werktag des Monatsanfangs oder 3 Werktage vor dem 15.?
    Um es deutlich zu machen - es wäre in meinem Interesse, wenn ich zum 15. kündigen könnte...
    Ich stelle es mir so vor: Kündigung zum 15.4. heute (10.4.) abgeben, drei Monate später, also am 14.7., dann letzter Tag des Mietverhältnisses.

    Für die Juristen hier der genaue Passus in meinem Mietvertrag:
    Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Der Hausverwalter meines Vermieters ist der Meinung, ich könne nur zum Monatsende kündigen. Ich teile seine Meinung nicht unbedingt.

    Was ist nun richtig?

    Vielen Dank für Eure Ratschläge,
    Gruß Frank
    Gruß Frank

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    was steht denn im Vertrag ?
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Themenstarter
    Nur der Satz, den ich oben schon zitiert habe:

    "Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften."
    Gruß Frank

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?

    Original von X-E-L-O-R

    Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Der Hausverwalter meines Vermieters ist der Meinung, ich könne nur zum Monatsende kündigen. Ich teile seine Meinung nicht unbedingt.
    steht doch alles schon da....

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    und was nicht da steht, steht in § 573c Abs.1 BGB:

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Themenstarter
    Hallo Stephan,

    danke für die Auskunft. Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen, und zum Monatsende kündigen. Wäre schön gewesen, wenn es auch zum 15. JURISTISCH möglich gewesen wäre. Leider ist mein Vermieter auch nicht sonderlich gesprächsbereit, was diese Sache anbelangt.

    Aber wenn schon alles so korrekt abläuft - muss ich VOR meinem Auszug Besichtigungstermine (vom Vermieter ausgemacht) zulassen?
    Und Kündigung zwingend per Einschreiben versenden?

    Gruß Frank
    Gruß Frank

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von X-E-L-O-R
    Aber wenn schon alles so korrekt abläuft - muss ich VOR meinem Auszug Besichtigungstermine (vom Vermieter ausgemacht) zulassen? grdsl. JA, gibt aber einiges an ABER


    Und Kündigung zwingend per Einschreiben versenden? wenns nicht vereinbart ist, nein, es muss aber der zugang der kdg.erklärung bewiesen werden können, da ne kündigung erst ab zugang an den richtigen empfänger wirksam wird

    Gruß Frank
    und alles unverbindlich...ich möchte den rechtsexperten hier im forum nicht vorgreifen..wenn du 100%ige sicherheit willst, lass dich von einem RA deiner wahl unter vorlage deines ganzen mietvertrages beraten...

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Themenstarter
    ok, danke!
    Gruß Frank

  9. #9
    Gesperrter User
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    518
    Lass dich von einem RA beraten oder sprich mal mit dem Mitglied "TickTackTom" hier im Forum. Am besten ist du scannst vielleicht mal den kompletten Vertrag, schwärzt die Namen usw. und stellst ihn hier ein.

    Ich würde per "Einschreiben" kündigen.

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    Original von Seadweller1000
    Lass dich von einem RA beraten oder sprich mal mit dem Mitglied "TickTackTom" hier im Forum. Am besten ist du scannst vielleicht mal den kompletten Vertrag, schwärzt die Namen usw. und stellst ihn hier ein.

    Ich würde per "Einschreiben" kündigen.
    Einschreiben bringt den Anscheinsbeweis des Zugangs, den selben Effekt kann man aber auch mit Übergabe / Ablegen mit Zeugen erhalten.

    Rückschein kann man sich mit pers. Empfangsbestätigung sparen.
    Kommt darauf an, wo der Vermieter sitzt und ob Du den persönlichen Kontakt lieber vermeiden möchtest, was weniger aufwendig ist.
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

  11. #11
    gerry_bs
    Gast

    RE: Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?

    Hi,

    Du kannst bis zum 03.05.2006 (spätester Zustelltermin) zum 31.07.2006 kündigen.

    Generell gilt: Wenn die Kündigung zum 03. eines Monats beim Vermieter eintrifft, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monat oder es ist im Mietvertrag gesondert geregelt.

    03.05. zum 31.07.,
    03.06. zum 31.08.,
    usw.

    Ich bin Vermieter und hatte gerade erst deswegen eine Meinungsverschiedenheit mit einem meiner Mieter; sein Anwalt hat ihn aufgeklärt und von einer Klage abgeraten.

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