Nur der Satz, den ich oben schon zitiert habe:
"Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften."
Ergebnis 1 bis 11 von 11
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10.04.2006, 13:27 #3Gruß Frank
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