Hi,
Du kannst bis zum 03.05.2006 (spätester Zustelltermin) zum 31.07.2006 kündigen.
Generell gilt: Wenn die Kündigung zum 03. eines Monats beim Vermieter eintrifft, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monat oder es ist im Mietvertrag gesondert geregelt.
03.05. zum 31.07.,
03.06. zum 31.08.,
usw.
Ich bin Vermieter und hatte gerade erst deswegen eine Meinungsverschiedenheit mit einem meiner Mieter; sein Anwalt hat ihn aufgeklärt und von einer Klage abgeraten.
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10.04.2006, 17:31 #11gerry_bsGast
RE: Kündigung einer Mietsache - wie ist das mit den Fristen?
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