Die gewerbemäßige Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn ein Steuerzahler absichtlich und wiederholt Steuern hinterzieht und sich somit eine Einnahmequelle verschafft.
Der Paragraph 370a AO (Abgabenverordnung) ist nach heftiger Kritik entschärft worden. Bei gewerbemäßiger Steuerhinterziehung drohen jetzt nur noch in Fällen ?großen Ausmaßes? Freiheitsstrafen von ein bis zehn Jahren.
In ?minderschweren Fällen? drohen jedoch empfindliche Geldstrafen.

In diesem Sinne ließe sich wohl auch der "gewerbliche Betrieb" definieren.

Fazit: Ehrlich währt am...