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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Gute Nachricht betr. eBay

    Laut eines heut ergangenden Gerichtsurteiles müssen sich PowerSeller wie normale Händler verhalten. D.h.Ware ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurück nehmen! Ausgangspunkt des Urteils war ein "Typ" der bei eBay Bücher weit unter den off. Ladenpreis verkaufte (nagelneue Belegexemplare). Es besteht aber die Buchpreisbindung auch wenn er "Privatverkauf" vorschiebt. Die betrifft nur neue Bücher.
    Beim Urteil fiel auch der Punkt, dass der "PowerSeller" z.B. letzlich wie ein normaler Händler agiert und somit die Ware 14 Tage ohne Begründung zurück nehmen muss!

    Die Rechtler unter uns können sicher das Urteil raussuchen.
    Gruß,
    Michael.


    Die meisten Rolex Besitzer kennen die Serien-Nr. ihrer Uhr, aber nicht die Konto-Nr. von UNICEF.
    Kein Problem, hier ist sie:

    UNICEF-Spendenkonto 300 000, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00

  2. #2
    Day-Date Avatar von dibi
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    Was aber nichts neues ist. Gewerbliche "PowerSeller" mußten sich schon immer an die Gesetzgebung bez. gewerblichen Fernhandel halten. Enige machen es nur nicht.

    Gruß
    Dirk
    Dirk

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    Nein, jetzt müssen wohl auch Private die mengenmäßig wie Powerseller/Händler agieren sich dran halten.
    Aber das Urteil fiel erst HEUTE, die Rechtler hier sollten das genauer sagen können. In ein paar Tagen?
    Kann gerade der Teil mit den Büchern nochmal in den Nachrichten. Das Urteil machte das OLG Frankfurt.
    Gruß,
    Michael.


    Die meisten Rolex Besitzer kennen die Serien-Nr. ihrer Uhr, aber nicht die Konto-Nr. von UNICEF.
    Kein Problem, hier ist sie:

    UNICEF-Spendenkonto 300 000, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00

  4. #4
    Day-Date Avatar von dibi
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    Hallo Michael

    private Powerseller, die gewerbliche Mengen und Waren extra einkaufen um sie bei ebay mit Gewinn wieder verkaufen zu können gibt es bei ebay, diese machen sich allerdings mehrfach strafbar. Einmal weil sie einen Privatverkauf vortäuschen um die Gewährleistungsregeln zu umgehen und was noch viel schlimmer ist, wegen Steuerhinterziehung.

    Also wenn einer nur seinen Privatkram in kleinen Mengen verkauft bleibt alles wie es ist, er muss nicht gewährleisten, wenn er es ausdrücklich in seinen Auktionen ausschließt, sollte er es nicht ausschließen hat er eine Gewährleistungspflicht von 1 Jahr, nach EU Recht, dass ist schon länger so. Genau so mit den 14 Tagen.

    Wenn einer nur Privatverkäufe vortäuscht bleibt auch alles wie es ist, er wird nämlich Strafrechtlich verfolgt, sollte er entdeckt werden. Er hat auch die Verpflichtung zur Gewährleistung wie eine gewerblicher Anbieter auch, da es sich ja auch um so einen handelt, auch wenn er etwas anderes sagt. Die 14 Tage gelten auch bei ihm.

    Das Gerichtsurteil sagt nur, dass sich ein gewerblicher Anbieter an die Buchpreisbindung halten muss, auch wenn er bei ebay vortäuscht Privat zu verkaufen, aber eigentlich ein Händler ist.

    Oder war das jetzt zu durch einander?

    Besten Gruß
    Dirk
    Dirk

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    Nein, übersichtlich. Danke!
    Gruß,
    Michael.


    Die meisten Rolex Besitzer kennen die Serien-Nr. ihrer Uhr, aber nicht die Konto-Nr. von UNICEF.
    Kein Problem, hier ist sie:

    UNICEF-Spendenkonto 300 000, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00

  6. #6
    Day-Date Avatar von Butch
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    4.748
    Die gewerbemäßige Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn ein Steuerzahler absichtlich und wiederholt Steuern hinterzieht und sich somit eine Einnahmequelle verschafft.
    Der Paragraph 370a AO (Abgabenverordnung) ist nach heftiger Kritik entschärft worden. Bei gewerbemäßiger Steuerhinterziehung drohen jetzt nur noch in Fällen ?großen Ausmaßes? Freiheitsstrafen von ein bis zehn Jahren.
    In ?minderschweren Fällen? drohen jedoch empfindliche Geldstrafen.

    In diesem Sinne ließe sich wohl auch der "gewerbliche Betrieb" definieren.

    Fazit: Ehrlich währt am...
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

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