Laut eines heut ergangenden Gerichtsurteiles müssen sich PowerSeller wie normale Händler verhalten. D.h.Ware ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurück nehmen! Ausgangspunkt des Urteils war ein "Typ" der bei eBay Bücher weit unter den off. Ladenpreis verkaufte (nagelneue Belegexemplare). Es besteht aber die Buchpreisbindung auch wenn er "Privatverkauf" vorschiebt. Die betrifft nur neue Bücher.
Beim Urteil fiel auch der Punkt, dass der "PowerSeller" z.B. letzlich wie ein normaler Händler agiert und somit die Ware 14 Tage ohne Begründung zurück nehmen muss!
Die Rechtler unter uns können sicher das Urteil raussuchen.
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Thema: Gute Nachricht betr. eBay
Baum-Darstellung
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15.06.2004, 14:42 #1
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Gute Nachricht betr. eBay
Gruß,
Michael.
Die meisten Rolex Besitzer kennen die Serien-Nr. ihrer Uhr, aber nicht die Konto-Nr. von UNICEF.
Kein Problem, hier ist sie:
UNICEF-Spendenkonto 300 000, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00
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