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  1. #1
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Dienstwohnung & Miete ????

    SO nachdem mir schon im Thema

    Gehaltsvorstellung?!

    so gut geholfen wurde habe ich nun wieder eine neue Frage die mit dem Thema zusammen hängt. Ich hoffe Ihr könnt mir wieder helfen bzw. ein paar Infos geben.

    Also mein zukünftiger Schwiegervater(und seine Frau) haben die angesprochende stelle bekommen und werden nun Hausmeister Ehepaar auf dem Trainingsgelände. Auf diesem Gelände ist ein Haus erbaut worden in dem neben den Kabinen und Massageräumen auch eine ca.90 m² Wohnung vorhanden ist. In diese wohnung sollen die beiden nun ziehen was ja auch sehr schön ist allerdings verstehen die beiden (wie auhc ich) folgenden Punkt nicht.

    Die Miete beträgt den betrag x dieser betrag wird ihnen zusätzlich aufs Monatliche Bruttogehalt gezahlt und Sie müssen dann von NETTOGEHALT den Betrag als Miete zurück überweisen. Kann mir jemand erklären warum das so ist und nicht z.b. im Arbeitsvertrag drin steht das sie für die dauer ihrer Tätigkeit mietfrei die wohnung nutzen dürfen.

    Und wo ist der Hacken an der Sache ?? Sagen wir mal die Miete würde 500€ betrage dann bekommen sie pro person jeweils 250€ aufs brutto gehalt drauf gezahlt als was weis ich sonderzahlung oder so und müssen vom nettolohn jeweils wieder 250 (also gesamt 500) zurück überweisen (als Mietzahlung)

    verstehe ich nicht so ganz :stupid:

    Hoffe die Klugenköpfe hier können mir da weiter helfen
    Grüße Dennis

  2. #2
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Geldwerter Vorteil......
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"

  3. #3
    Day-Date Avatar von Butch
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    Jeder Steuerzahler zahlt seine Miete/Abtragung vom Nettogehalt.

    Würde man die Miete von vorne herein vom Gehalt einbehalten, müsste
    der Mietwert als Einnahme versteuert werden.

    Ähem...
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  4. #4
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Original von Der Hanseat
    Geldwerter Vorteil......
    Richtig. Eine mietfreie oder im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete geringere Miete einer Dienstwohnung ist ein "geldwerter Vorteil", der zu versteuern ist.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  5. #5
    Scheiß Steuer...
    Viele Grüße, Manuel

  6. #6
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Themenstarter
    Okay Danke für die Infos werde es alles ausrichten
    Grüße Dennis

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