Anschreiben wurde wahrscheinlich als Anerkenntnis gewertet, so daß Anerkenntnisurteil ergangen ist, was allerdings zustellungsbedürftig ist. Sollte jedoch Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden und Du nicht dort aufgetreten sein, erging Versäumnisurteil, was ebenfalls zustellungsbedürftig ist. In beiden Fällen trifft Dich die Kostenlast bei einem Streirtwert von 750 Euros wären das jedoch nach RVG nur ca 300 Euros......

...keinen Anwalt konsultieren (auch wenn ichs ungern schreibe) das kostet nämlich extra Kohle und entfernt Dich damit von der nächsten Wunschuhr...*g