du solltest zum anwalt gehen, aufgrund obiger schilderung ist keine fundierte auskunft möglich, einsicht in dei unterlagen wäre nötig...
zum streitwert:
§ 41 GKG
...
"(5) Bei Ansprüchen auf Erhöhung der Miete für Wohnraum ist der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete, bei Ansprüchen des Mieters auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung und bei Ansprüchen des Vermieters auf Duldung einer Durchführung von Modernisierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen der Jahresbetrag einer möglichen Mieterhöhung, in Ermangelung dessen einer sonst möglichen Mietminderung durch den Mieter maßgebend. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf eines Jahres, ist ein entsprechend niedrigerer Betrag maßgebend."
also 70 mal 12 = 840 EUR...
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04.04.2006, 07:07 #1
Mietrechtliche Frage, bitte um Tips...
Guten Morgen,
vor einiger Zeit wollte mein (Ex)Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung - die habe ich ihm erstmal verwehrt, mit der Begründung das ich bei den Mängeln (sehr alte und undichte Fenster und Eingangstür) nicht einsehe 70Euro mehr zu bezahlen, da er seit Jahren (Jahrzehnten?) nichts investiert hat.
Da ich später aber hörte das man zustimmen muß (aber dennoch nicht zaheln - Mietminderung), schickte ich es ab. Zu dem Zeitpunkt wußte ich das ich noch höchstens 6-7 Monate dort wohnen würde...
Die Zustimmung hat ihn anscheinend nicht erreicht, ich bekam Post vom Amtsgericht... begründete sein Vorgehen als völlig überzogen, da statt zu mahnen er mich ebensogut hätte anschreiben können...
Das Verfahren wurde daraufhin beendet, da ich ihm ein neues Einverständnis zukommen ließ...
Gestern traff mich der Hammer (Post vom Amt)- Streitwert etwas über 700Euro - Anwalts und Gerichtskosten zusammen ca. 350Euro !!!
Muß ich das bezahlen, schließlich ging es nicht um das Eintreiben der Erhöhung (was ja die ca. 700Euro wären), sondern nur um die Einverständnis zur Erhöhung!??
Habe leider keine Miet-Rechtschutzvers. (die brauche ich nun auch nicht mehr...) sonst wäre ich schon längst beim Anwalt damit.
Kennt sich jemand von Euch aus?? (Bestimmt!)
Danke und Grüße!
ArturError: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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04.04.2006, 09:38 #2ehemaliges mitgliedGast
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04.04.2006, 09:54 #3
Danke!
Wobei ich nicht weiß ob es nicht schon zu spät ist - der Beschluß kam bereits vom Rechtspfleger - den von der Richterin, schein ich ignoriert zu haben - ob ein Anwalt das noch Rückgängig machen kann???Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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04.04.2006, 10:00 #4ehemaliges mitgliedGast
dazu müsste man mehr wissen....ist ein urteil ergangen? wie ist die kostenregelung dieses urteils....
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04.04.2006, 10:06 #5
Ich habe damals geantwortet, das die Einverständnis wohl nicht angekommen ist - und die ganze Sache nicht nötig gewesen wäre wenn er mich angeschrieben hätte und nicht gleich das Amtsgericht.
Eine neue Kopie hat der Vermieter dann bekommen.
Das Verfahren wurde dann wohl eingestellt, und ich muß die KOsten dafür übernehmen (Gerichts und Anwaltskosten)
Das sehe ich irgendwie nicht ein...Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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04.04.2006, 10:12 #6ehemaliges mitgliedGastOriginal von Artur
Ich habe damals geantwortet, das die Einverständnis wohl nicht angekommen ist - und die ganze Sache nicht nötig gewesen wäre wenn er mich angeschrieben hätte und nicht gleich das Amtsgericht.
Eine neue Kopie hat der Vermieter dann bekommen.
Das Verfahren wurde dann wohl eingestellt, und ich muß die KOsten dafür übernehmen (Gerichts und Anwaltskosten)
Das sehe ich irgendwie nicht ein...
in zivilrechtlichen verfahren gibts keine einstellung
es gibt z.b.:
klagerücknahme
anerkenntnis
versäumnisurteil
endurteil
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04.04.2006, 10:15 #7
Du hast Recht...
Meinst Du es lohnt sich noch im Nachhinein einen Anwalt zu bemühen??
(wie gesagt - ohne Mietrechtschutz...)
Oder greift hier schon die normale Rechtschutzversicherung?Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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04.04.2006, 10:25 #8ehemaliges mitgliedGast
meiner meinung nach -ohne gewähr- zahlt die RS nicht, da mietstreitigkeit zugrunde liegt...
schau halt wie das heißt was du vom AG bekommen hat und wie das heißt was du vom rechtspfleger bekommen hast...
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04.04.2006, 10:30 #9
Mache ich - und danke für Deine Mühe!!
Grüße Dich!
ArturError: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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04.04.2006, 10:30 #10
Auch der Rechtspfleger auf dem Amtsgericht kann Auskunft geben-muss er sogar solange kein Anwalt eingeschaltet ist.
Ansonsten spricht Artur weise Worte-man muss den Fall kennen.
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05.04.2006, 00:06 #11
- Registriert seit
- 31.12.2005
- Beiträge
- 17
Anschreiben wurde wahrscheinlich als Anerkenntnis gewertet, so daß Anerkenntnisurteil ergangen ist, was allerdings zustellungsbedürftig ist. Sollte jedoch Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden und Du nicht dort aufgetreten sein, erging Versäumnisurteil, was ebenfalls zustellungsbedürftig ist. In beiden Fällen trifft Dich die Kostenlast bei einem Streirtwert von 750 Euros wären das jedoch nach RVG nur ca 300 Euros......
...keinen Anwalt konsultieren (auch wenn ichs ungern schreibe) das kostet nämlich extra Kohle und entfernt Dich damit von der nächsten Wunschuhr...*gRheinische Grüsse
Dieter
"Ich weiß, dass ich nichts weiß " (Sokrates)
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05.04.2006, 16:49 #12ehemaliges mitgliedGast
...und den vermieter ärgern nicht vergessen der hat einen an der waffel
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05.04.2006, 16:52 #13ehemaliges mitgliedGast
nen vorschlag, bobber????
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05.04.2006, 17:01 #14
- Registriert seit
- 06.07.2005
- Beiträge
- 221
Es könnte aber auch eine Erledigung des Rechtsstreits sein (§ 91a ZPO). Es ist tatsächlich schwierig eine Ferndiagnose vorzunehmen. Beim Amtsgericht gibt es aber auch die sog. Rechtsantragsstelle, da sitzt ein freundlicher Rechtspfleger, der Anträge entgegennimmt und meistens weiss, welcher Antrag sachdienlich ist. Vielleicht kannst Du so Dein Anliegen auch klären. Wie auch immer würde ich mich an Deiner Stelle aber beeilen, vielleicht läuft doch noch die Rechtsmittelfrist
Viele Grüße
mikemaster
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06.04.2006, 07:29 #15
Ja es ist das § 91a ZPO - und den Beschluss der Richterin habe ich an mir vorbeiziehen lassen (21.03)
Der Typ schuldet mir noch 300Euro für mein Laminat - kann ich doch bestimmt verrechnen lassen!?
Geschrieben hat er mir folgendes (Januar): Ich werde sicherlich verstehen das er mir die 300Euro nicht auszahlt, da er noch Forderungen geltend machen will...
Bobber
Ja, das mit der Waffel haut schon hin...
Nur geärgert habe ich ihn zuerst, weil ich ihm keine Mieterhöhung bezahlt habe, sondern eine Mietminderung androhte. Der Kerl investiert keinen Cent, will mit dem Scheiß nichts zu tun haben - nur seinen Gewinn maximieren.
Habe glücklicherweise nix mehr mit dem zu tun, nur bei der Abnahme- drohte er mir das er hinterher noch eine Malerfirma auf meine Kosten durchjagen will, weil angeblich alles so schlecht ausgeführt wurde...
Ich freue mich schon auf die nächste Post vom Amtsgericht...Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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06.04.2006, 07:35 #16
ich habs nie verstanden, warum der ausziehende Mieter die Wohnung renovieren soll. Die ausgeführten Arbeiten sind dann dermaßen lieblos, dass es nicht wirklich eine Augenweide ist.
Da soll sich dann lieber der neue Mieter drum kümmern müssenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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06.04.2006, 07:50 #17
Sie waren nicht soo lieblos, natürlich nicht mit den teuersten Farben ausgeführt - was das Problem war : Vorschäden von meinen Vormietern wollte der auch mitbeseitigt bekommen...
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06.04.2006, 07:53 #18
das wollt ich Dir auch nicht unterstellen, nur hab ich bislang diese Erfahreung gemacht, dass es Mumpitz ist, wenn der Vormieter die Wohnung renoviert. Der NEumieter gestaltet sich die Hütte ohnehin nach eigenem Gusto......
Sprich: Arbeit für die KatzGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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06.04.2006, 15:15 #19
Das ist definitiv so!
Dieser Bursche ließ mich die Arbeit machen, und verlangte vom Nachmieter Hammerharte 270,- MEHR KALTMIETE !!!Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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