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  1. #41
    Andreas
    Gast
    Original von KVSUB
    Lieber Don, da hast Du recht!

    nur leider hat Hartenfels auch recht, lässt sich nunmal nicht ändern!

    Deine Vorgehensweise ist sicher die angenehmere und wahrscheinlich auch nicht mit mehr Risiko verbunden, denn auch über gut gemachte Verträge lässt sich vorzüglich streiten!

    Eben und jeder hat ja eine frei Wahl, wie er seine Geschäfte abwickelt und wie weit er sich auf was einläßt....

    Der oder die Gedanken von Haiko, finde ich sehr fair....und gesunden Menschenverstand schließt auch ein Vertrag nicht aus...

    Gruß Andreas

  2. #42
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Tja, wie gesagt: es läßt sich wunderbar darüber streiten. Muß aber nicht sein. Analysieren wir doch mal den Sachverhalt: es geht um ein Geschäft zwischen 2 Privatleuten, von denen mindestens einer (zumeist der Käufer) ein echter Laie ist. Was benötigt dieser beim Kauf und warum benötigt er das?

    - Ein Laie muß wissen, ob die Uhr, die er kauft, echt ist. Was sind demnach also die Fragen, die vorab stellen kann? Nach Nummern, Zertifikaten, Revisionsbelegen sollte er also mindestens fragen. Bilder wären hilfreich etc.

    - Ein Laie sollte die Uhr von einem Profi persönlich in Augenschein nehmen lassen, das sollte er am besten von einem Konzi oder einer Person seines Vertrauens machen lassen. Er sollte den Verkäufer also nach der Möglichkeit der Übergabe beim Konzi oder nach der persönlichen Inspektion eines Profis fragen. Man kann ihm auch den Rat geben, die Uhr hier im Forum durchleuchten zu lassen.

    - Ein Laie muß wissen, wie die Übergabe vonstatten geht. Soll er zum Verkäufer kommen? Trifft man sich beim Konzi? Will man das über den Postweg abwickeln? Wie ist der Versand optimal versichert? Was ist die sicherste Überweisungsmethode?

    - Ein Laie sollte sich über den Verkäufer selbst informieren. Wie kann er das? Wo kann er das? Auch hier sei das Forum empfohlen.

    Wenn die obigen Fragen geklärt sind, hat der potentielle Käufer zweifellos genug Info in der Hand, um zu einem Entschluß zu kommen, ob er denn nun kauft oder nicht. Der Kaufvertrag selber ist dann ein formloses Dokument, in dem der Deal selbst nochmal zusammengefaßt wird. Hierbei wird fixiert, daß der Käufer sich über den Zustand der Uhr informiert hat und der Verkäufer alles gewünschte getan hat, um dem Käufer Transparenz zu ermöglichen. Weiterhin gilt: gekauft wie besehen unter Ausschluß jeglicher Garantien. Denn zu der common-sense Komponente kommt ja auch eine rechtliche hinzu: was, wenn jemand den Vertragstext an sich angeht und den Elmar dann heranzieht, weil sein Dokument nicht wasserdicht ist? ist zwar nur hypothetisch, aber in der Rechtsprechung ist alles möglich. Es ist also ratsamer, dem Laien einen Verhandlungsleitfaden an die Hand zugeben, anstelle eines Vertragsformulars. denn nicht das gibt die Sicherheit, sondern die gründliche Vorabinformation. Vollkasko-sicherheit beim Privatkauf gibt es nun mal nicht - aber die gründliche Information hilft allen weiter.

    Elmar, gib deinen Besuchern einen entsprechenden Leitfaden an die Hand und du hast ihnen einen sehr wertvollen Dienst erwiesen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  3. #43
    Sea-Dweller Avatar von hartenfels
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    Hallo Tobias,

    Du hast völlig Recht mit Deinen Ausführungen. So sollte es in der Praxis natürlich laufen. Gleichwohl kommt es leider auch in der nettesten Verhandlung (und bei größtem Bemühen der Parteien um Offenheit und Redlichkeit) manchmal dazu, dass man sich mißversteht und dann später das Problem des Nachweises hat, was wer gesagt und (vor allem) wie gemeint hat.

    Das trifft zum einen den Verkäufer hinsichtlich seines Mängelhaftungsausschlusses, dessen Vereinbarung dieser beweisen muss (wie machst Du das, wenn nur Verkäufer und Käufer anwesend waren?) und zum anderen den Käufer in den Fällen, in denen ihm beim Kauf Dinge wichtig waren, die entweder nicht die Gebrauchstüchtigkeit beeinträchtigen (z.B. SL statt Tritium) oder aber sonst für Dritte völlig belanglos sind (nur eben für den Käufer nicht).

    Ich bin ein großer Freund von hanseatischem Kaufmannsgebaren, aber ich habe selbst zu oft das Scheitern der Ehrlichen vor Gericht erlebt (nur weil die besprochenen Dinge nicht nachweisbar waren).

    Grüße

    Heiko
    Beste Grüße

    Heiko

  4. #44
    Double-Red Avatar von OrangeHand
    Registriert seit
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    Es gibt so viele Juristen hier im Forum, da müsste ein einigermassen korrekter Vertragsvordruck doch wohl hinzubiegen sein.

    Es geht nicht darum ein Dokument zu entwerfen, welches alle Ansprüche der Vertragsparteien im Detail regelt (dafür gibt es Gesetze und entsprechende Rechtsprechung). Viel mehr sollte so ein Vertrag, in Form eines einfachen Vordruckes, dazu dienen die wesentlichen Informationen zur Verkauften Uhr, der sonstigen Vereinbarungen, und evtl. der angebotenen/durchgeführten Prüfungen von Fachleuten, in schriftlicher Form festzuhalten.

    Es wäre toll wenn die Juristen nur kurz dahingehend beraten könnten, ob ungültige oder schädliche Formulierengen in dem Dokument aufgenommen sind. Es sollten auch nicht zu viele Klauseln zur Haftung, Gewährleistung beinhaltet sein. Nur das unbedingt nötigste.

    In einem einfachen Vordruck sehe ich den Vorteil, dass dies die einfachste Form ist den Verkauf und eventuelle Vereinbarungen festzuhalten. So mache ich es auch beim Autokauf/-verkauf gerne.

    Wenn dann oben auf dem Vertragsvordruck noch dick und fett "Das Rolex Forum R-L-X.de / Vertrag" (oder ähnlich) steht, dann wirkt dies doch auch noch recht vertrauenswürdig.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  5. #45
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von OrangeHand

    Wenn dann oben auf dem Vertragsvordruck noch dick und fett "Das Rolex Forum R-L-X.de / Vertrag" (oder ähnlich) steht, dann wirkt dies doch auch noch recht vertrauenswürdig.
    ob das ne gute idee is

  6. #46
    Double-Red Avatar von OrangeHand
    Registriert seit
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    Stephan: OK, sehe ich ein, man kann auch lediglich ganz klein unten rechts "R-L-X.de approved", oder "Presented by oysterinfo.de" vorsehen.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  7. #47
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von OrangeHand
    Stephan: OK, sehe ich ein, man kann auch lediglich ganz klein unten rechts "R-L-X.de approved", oder "Presented by oysterinfo.de" vorsehen.
    die haftung für den vertragsentwurf is eh ein problem, durch jeden hinweis wird dieses problem nur noch größer...

  8. #48
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    25.09.2004
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    896

    RE: Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download

    Insofern der tatsächliche Zustand vom beschriebenen Zustand abweicht d.h. insoweit zugesicherte Eigenschaften nicht vorliegen- hat der Käufer ohnehin nach § 323 BGB Recht der Rückabwicklung bzw Schadenersatz nach den §§ 280, 281 BGB. insofern halte ich die entsprechende Formulierung für obsolet.

    Eine Vereinbarung hinsichtlich des Gerichtsstands wäre zudem sinnvoll

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  9. #49
    ich wollt grad sagen, da haben unsere Mods echt noch drauf gewartet, dass dann einer daher kommt und mit einem r-l-x vertrag wedelt und auf Wandelung pocht!!! :stupid: :stupid:

    wir sollten versuchen ihr Leben zu vereinfachen, nicht das Gegenteil!

    meint
    marc
    rlx2022

  10. #50
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von RufusMücke
    Original von OrangeHand
    Stephan: OK, sehe ich ein, man kann auch lediglich ganz klein unten rechts "R-L-X.de approved", oder "Presented by oysterinfo.de" vorsehen.
    die haftung für den vertragsentwurf is eh ein problem, durch jeden hinweis wird dieses problem nur noch größer...
    Wieso haftung fuer den vertragsentwurf?
    BMW und ADAC macht das auch fuer seine kunden, und ich denke nicht das sie es machen wuerden wenn sie in haftung waeren?Gruss
    Chris

  11. #51
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download

    Original von Prüfer

    Eine Vereinbarung hinsichtlich des Gerichtsstands wäre zudem sinnvoll

    Gruss

    Prüfer
    ne, die is sinnlos, § 38I ZPO

  12. #52
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Stephan: Du hast ja recht. Mir ging es in erster Linie darum den Vordruck auf das nötigste zu beschränken, eben um die Haftungs- und Gewährleitungsfragen nicht zu sehr zu beanspruchen. Solch ein Dokument sollte lediglich dazu dienen, dass die Vertragsparteien die wichtigsten Daten und Vereinbarungen niederschreiben. Dazu ist ein Vordruck eine nützliche Stütze, da es daran erinnern kann auch die Ref.-Nummern, Revi-Zeitpunkte, und sonstige Details mit anzuführen, was bei Veträgen auf einem weissen Baltt Papier schnell vergessen werden kann. Das mit den Forums-Qualitätssiegeln war lediglich Scherz, und soll weggelassen werden.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  13. #53
    § 38I ZPO? da geht es doch um Zeugenvorladung???

    ein Glueck hab ich nur Juristinnen studiert
    marc
    rlx2022

  14. #54

  15. #55
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ...auch hier sieht man:

    Jedes Problem lässt sich lösen, solange die Juristen und die Buchhalter draußen bleiben:

    ...und Juristen helfen Probleme zu lösen, die man vorher nicht hatte.
    Martin

    Everything!

  16. #56
    Sea-Dweller
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    § 381 ZPO Genügende Entschuldigung des Ausbleibens

    (1) "Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird, Erfolgt die Entschuldigung nach Satz1 nicht rechtzeitig, so....."

    Bei allem Respekt Herr Kollege, aber der Hinweis auf § 381 ZPO ist nun wirklich völlig fehl angebracht!

    Gerichtsstandsvereinbarung macht bei Kaufleuten regelmäßig Sinn - und dass hier der Eine oder Andere Kaufmann unter uns ist, ist offensichtlich.

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  17. #57
    ehemaliges mitglied
    Gast
    38I ist 38 absatz eins...

  18. #58
    wer lesen kann.... 381 ist ja was ganz anderes als 38I

    und was ist mit § 13 ZPO ?

    schuster bleib bei deinen maedels
    marc
    rlx2022

  19. #59
    ehemaliges mitglied
    Gast
    wenn nix anderes gilt, dann gilt 13

  20. #60
    Double-Red Avatar von Mücke
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    35325 Mücke
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    Original von RufusMücke
    38I ist 38 absatz eins...
    Rufus, ich bewundere Deine Geduld.
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


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