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  1. #21
    Submariner
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    Original von RufusMücke
    seh ich anderes....

    stellt euch mal vor, euch passiert sowas und es gibt keine zeugen, kein gutachter kann helfen, etc.

    dann kommt so ein typ davon und oft kommt es dann z.b. zu ner haftungsteilung, obwohl einer zu 100% schuld ist

    das ist weder gerecht, noch akzeptabel
    ....sehe ich genauso!
    Anzeigen und versuchen die Versicherung mit ins Boot zu nehmen.
    Selbst wenn man keine Verurteilung erreicht, so kommt er wenigstens auf die "schwarze Liste" der Versicherer!
    Gruß Thilo

  2. #22
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    rufusmücke

    genau so ist es


    miboroco

    so ähnlich sehe ich es auch

  3. #23
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: Unfall --- Strafanzeige ja/nein?

    Original von Butch
    Original von padis
    Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.
    Das kann nicht stimmen. Würde ich noch mal genau nachsehen!
    Kann unter besonderen Umsrtänden schon sein, alledring nicht, wenn die Versicherung nicht geleistet hat...das kann so nicht stimmen!!!

  4. #24
    Gesperrter User
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    Dem jucken wohl die Schneidezähne.

  5. #25
    gerry_bs
    Gast

    RE: Unfall --- Strafanzeige ja/nein?

    Original von ******
    Original von Butch
    Original von padis
    Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist.
    Das kann nicht stimmen. Würde ich noch mal genau nachsehen!
    Kann unter besonderen Umsrtänden schon sein, alledring nicht, wenn die Versicherung nicht geleistet hat...das kann so nicht stimmen!!!
    Padis Thema weist ganz schön viele Ungereimtheiten auf. Kann so auf gar keinen Fall stimmen!
    Habe eben mit einem Versicherungsmitarbeiter der Provinzial, ein Freund von mir, telefoniert.


    Gerry_bs

  6. #26
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von padis... Er hat dann ein Gutachten über seinen Schaden bei meiner versicherung eingereicht.Die hat aber nichts bezahlt. Jedoch muß ich seit 2006 statt 60 % nun 140 % Beitrag zahlen, weil mein Vertrag mit einer Schadensmeldung belastet ist....
    Wo gibts denn sowas?

    Original von padis...
    Weil ich selbst nicht recht weiß, ob ich den Arsch wegen versuchten Versicherungsbetrugs anzeigen oder "laufen" lassen soll, lege ich diese Entscheidung in Euere Hände.
    Heute in einer Woche um dieselbe Zeit, zähle ich zusammen + werde entsprechend (nicht) handeln!
    Aber sonst gehts noch? :stupid:
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #27
    GMT-Master
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    Original von RufusMücke
    seh ich anderes....

    stellt euch mal vor, euch passiert sowas und es gibt keine zeugen, kein gutachter kann helfen, etc.

    dann kommt so ein typ davon und oft kommt es dann z.b. zu ner haftungsteilung, obwohl einer zu 100% schuld ist

    das ist weder gerecht, noch akzeptabel
    Da hast Du leider Recht.

    Mir eine Frau beim Spurwechsel reingefahren, Polizei kam und sie behauptet auf einmal ich hätte die Fahrbahn einfach so gewechselt, keine Zeugen
    Um es kurz zu machen, habe ich Anwalt beauftragt und meine Kosten bei ihrer Versicherung geltend gemacht und auch bekommen.
    An ihrem Wagen weitaus höherer Schaden aber da kam nie mehr was. Wahrscheinlich hat ihr Mann abends die gute mal zum nachdenken veranlasst. War eine ganz schöne Sauerei.
    Aussage gegen Aussage da hätte sie vermutlich ihren Schaden von meiner Versicherung bezahlt bekommen und ich wäre hochgestuft worden.

  8. #28
    GODFATHER Avatar von Mawal
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  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ******

    is leider schon so.

    der eingang einer schadenmeldung des unfallgegners führt zu dem, was bei paddy passiert ist.

  10. #30
    ehemaliges mitglied
    Gast
    damit das ein für alle mal klar ist:

    "Schadenfreiheitsklasse: Führt jede Schadenmeldung zu einer Belastung der Schadenfreiheitsklasse?

    Nur Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden belasten bei einer Schadenmeldung die Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie dagegen einen Teilkaskoschaden, so wird Ihre Schadenfreiheitsklasse davon nicht berührt.
    Nach den Maßgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht ist jede Versicherung dazu verpflichtet, nach Meldung eines Schadens finanzielle Rücklagen für eine mögliche Regulierung zu bilden. Bereits dieser Vorgang allein führt im Ergebnis – auch ohne Regulierung – zu einer Höherstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Sollte der Schadenfall ohne Zahlung abgeschlossen werden, so wird die Schadenfreiheitsklasse auf den ursprünglichen Prozentsatz zurückgesetzt."

    quelle: http://www.da-direkt.de/frame/index....content_id=488

  11. #31
    GMT-Master
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    RE: Unfall --- Strafanzeige ja/nein?

    Ich würd einfach noch ein paar Zeugen auftauchen lassen *g*
    Die gesehen haben das der Andere Schuld hat.
    Denke hier im Forum finden sich bestimmt welche

    Zwar nicht die feine Art, dafür aber Gerechtigkeit
    __________________________________________________ _______________
    "Das, was jemand von sich selbst denkt, bestimmt sein Schicksal"
    Mark Twain, amerik. Schriftsteller, 1835-1910

  12. #32
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Na, ich muss am Montag mal Uteile wälzen, jeder Versicherungsnehmer hat das Recht den Schaden zurückzukaufen (innerhalb) eines Jahre, auch wenn nach Meldung keine Regulierung erfolgte, wird die Höherstufung wieder Rückgängig gemacht. Kenn ich so aus der Praxis.....wie gesagt ich muss nach was schriftlichem suchen.

  13. #33
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von ******
    Na, ich muss am Montag mal Uteile wälzen, jeder Versicherungsnehmer hat das Recht den Schaden zurückzukaufen (innerhalb) eines Jahre, auch wenn nach Meldung keine Regulierung erfolgte, wird die Höherstufung wieder Rückgängig gemacht. Kenn ich so aus der Praxis.....wie gesagt ich muss nach was schriftlichem suchen.
    bis 6 monate nach regulierung kann man an die eigene versicherung den regulierten schaden zurückzahlen, dann wird die einstufung rückgängig gemacht

    hier is aber keine regulierung erfolgt, sondern nur die höherstufung nach gemeldetem schaden, das wird jetzt rückwirkend gutgeschrieben und es gibt ne rückzahlung an den VN

  14. #34
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ABdingabare Norm: bis zu einem Jahr.

  15. #35
    Milgauss
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    WF, Stadt des Jägermeister
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    278

    Verklagen ja oder nein?

    Eindeutig ja!
    Man mag darüber denken wie ma will, aber m.E. (besser als IMHO) sollte jemand, der eine so fiese Tour fährt, einen vor den Latz bekommen. Auch schon als Zeichen, daß man so nicht mit einem Unfallgegner, und schon gar nbicht mit einem, der nix dafür kann, umspringt.

    Mein Leitspruch lautet:

    Grundsätzlich darf man alles, nur nicht dabei erwischt werden. Und wenn doch, ...
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

  16. #36
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ganz klar, deine Haftpflicht muß die zunächst vorgenommene Höherstufung wieder rückgängig machen, da kein Schadenersatz an den Spacken geleistet wurde. Zivilrechtlich ist die Sache damit klar und abschlußreif.

    Da der Typ aber ein ausgemachter Drecksack ist, würde ich jetzt doch zum Gegenschlag ausholen und den ganzen Sachverhalt sauber aufbereitet und unter Beifügung aller Unterlagen in Kopie der für euch zuständigen Polizei (nicht Staatsanwaltschaft - die Polizei soll ihn erst mal zur Beschuldigtenvernehmung vorladen, bei der StA besteht die Gefahr, daß die das Verfahren vorher einstellen....) mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen den Typ vorlegen. Vielleicht ist er ja dort - sogar einschlägig - bekannt.........auf jeden Fall hat der Typ viel Spaß damit.

  17. #37
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    .

  18. #38
    Datejust
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    81
    Meine bescheidene Meinung zu diesem Thema:
    Auch wenn sich der Unfallgegner völlig danebenbenommen hat, würde ich es
    dabei belassen. Ich denke nicht das eine Anzeige was nützt. Macht nur Ärger und Arbeit.

    Und der Schadenfreiheitsrabatt sollte ja nach den o. a. Beiträgen wieder in die
    ursprüngliche Klasse zurückgestuft werden.

    Wenn Dein Schaden bezahlt wurde, würde ich die Sache damit auf sich beruhen lassen.

    Mfg
    Phill
    Ich habe eine feste Meinung! Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!

  19. #39
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von phill
    . Macht nur Ärger und Arbeit.

    Mfg
    Phill

    ....aber Spaß.........

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