spanien hat kein geburtsstands recht.
das bedeutet meine tochter ist deutsche wie mama und papa.
sie bekommt ohne weiteres einen deutschen kinderreisepass.
mit 18 jahren kann sie selbst entscheiden ob sie die spanische staatsbürgerschaft will.
nun kommt aber der hammer !!!
da sie nur eine spanische geburtsurkunde hat, müssen wir sie (ist keine pflicht, aber besser) beim standesamt 1 in berlin nachbeurkunden lassen. ist eigentlich auch kein prob abert dauert unter umständen bis zu 1,5 jahre.
ihr habt schon recht am besten alle papiere weggeworfen, an der grenze asyl geschrieen und schon wäre alles ok gewesen.
es lebe die EU. da funzt alles ohne probleme (ist spass). ich kann euch nur empfehlen solche aktionen wie ich sie gebracht hab (heirat im ausland, geburt eines kindes usw.) nicht nachzumachen, es sei denn ihr liebt jahrelange verfahren und habt gern mit behörden zu tun.

gruss
Dirk