Zumal ja auch zwei Jahre gesetzliche Gewähleistung besteht. Wieso sollte ich dann bewusst das Zertifikat, was ja ein Beleg für den Kaufzeitpunkt ist, entsorgen!?Original von Masta_Ace
Aber Andreas hat recht, nach 2 Jahren verliert man doch kein Zerti...
Müsste doch eig. noch da sein. Oder der Vorbesitzer hatte keine Ahnung wie wertvoll so n Zerti eig. ist
Versteht meinen Einwand nicht falsch. Die Uhr kann trotzdem top und den Preis wert sein. Vielleicht ist sie auch ein Schnäppchen, was man ja durch Ferndiagnosen kaum sicher einschätzen kann. Mir geht es alleine um das Alter. Aber anhand der Ind.nr. sollte die Bestimmung des BJ (dass ja durchaus vom VK-Datum abweicht) kein Problem sein. Die Nr. benötigt man eh zum Überprüfen durch Rolex. Siehe Hannes Seite http://www.oysterworld.de/
Probleme beim Verkauf sollte es eigentlich nicht geben. Die Bescheinigung durch Rolex wird ja auf deinen Namen ausgestellt.
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Thema: GMT Master II
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18.02.2006, 16:26 #19Day-Date
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Gruß,
Andreas
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