...ach ja, ebenso sollte man bedenken, dass man sich nicht sicher sein kann, dass die GMT ohne Zerti, nicht doch irgendwie über dunkle Kanäle dem Pfandleihhaus angeboten wurde.... wer haftet dann eigentlich, wenn man im nachhinein feststellt, dass die Uhr zur Sachfahndung ausgeschrieben wurde.... . muss der Pfandleiher mir den Wert der Sache, die er ja angeboten hat, ersetzen...allg. Geschäftsrisiko------wer kennt sich da aus...an Hehlerware kann man ja kein Eigentum erwerben...--- nach fünf Jahren gehe ich zur Inspektion mit der GMT...und ruckzuck wird die vom KONZI eingezogen---.....
andererseits bietet er mir an, die Uhr beim Rolex Konzi überprüfen zu lassen --- Finger weg ? JA ODER NEIN::::???!!!! :stupid: