Ich habe vergessen zu erwähnen, dass Patente, wenn stets die Erneuerungsgebühren bezahlt werden, maximal über einen Zeitraum von 20 Jahren, ab dem Anmeldedatum, aufrecht erhalten werden können.

D.h., dass die Datumslupe spätestens ab Mai 1972 frei von Schutzrechten ist. Somit kann diese nunmehr von jedem anderen Uhrenhersteller angeboten werden.