Original von MacLeon
Original von AUTOMATIC
Und was ist, wenn die Uhr nun jemand bei Ihm kauft, Du die Uhr aber nicht an Ihn verkauftst

Nur Schbassss......
1. Semester Jura :-)
Wenn die bereits einen Kaufvertrag hatten, hat der Zwischenhändler einen Schadensersatzanspruch gegen den ursprünglichen Eigentümer.
OK..
Aber ich denke nicht, dass Volvoman und Kurt einen bereits bestehenden Kaufvertrag hatten.
Sonst würde Volvoman wahrscheinlich nicht diesen Thead eröffnen.

Also Danke Dir MacLeon für Dein Post.
Leider nützt es nur nichts.

Ausserdem war meine Frage (von 16:37) nur Spass.