Da hast Du vom normativen Standpunkt aus gesehen sicher Recht ... wie sieht das aber in der Praxis aus?Original von RufusMücke
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
wer seine AGB nicht entsprechend formuliert ist selbst schuld und braucht nicht zu jammern.
laßt also die kirche im dorf, vernraucherschutz hat seine berechtigung und wer 7.000 EUR für nen TV bezahlt, wird ihn zu meist behalten. wenn er ihn 2 wochen benutzt und dann widerruf oder rücktritt ausübt und der VK gute AGB hat, ist eher der käufer der blöde...
"Prüfung der Sache" wird hier ja wohl aufstellen und gucken heißen? ... und wenn ich nun behaupte, leider bin ich erst nach mehr als einer Woche dazu gekommen und die Kiste ist eh nur 30 Minuten gelaufen bis ich gemerkt habe, daß mir die Kiste zu groß ist und ich leider furchtbare Kopfschmerzen bekomme, weil ich so nahe an dem Ding sitzen muß, dann kannst Du als Händler wohl entweder lange streiten oder es einfach zurücknehmen ...![]()
Ergebnis 1 bis 20 von 56
Hybrid-Darstellung
-
12.02.2006, 07:31 #1Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
Ähnliche Themen
-
[ebay] Bewertung bei Abbruch und/oder Rücktritt möglich?
Von Hypophyse im Forum Off TopicAntworten: 28Letzter Beitrag: 25.04.2010, 01:35 -
BMW 118i - Rücktritt vom Kaufvertrag -> Frage !!!!
Von Turus im Forum Off TopicAntworten: 21Letzter Beitrag: 23.10.2008, 09:23 -
Kaufvertrag ................
Von TR-DK im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 24Letzter Beitrag: 27.02.2007, 17:01




Zitieren
Lesezeichen