Bei allen Kaufverträgen welche fernmündlich, also Internet, Telephon, Fax, etc.... geschlossen werden gilt das Fernabsatztgesetz §§ 312 b ff BGB. Dannach MUß der Händler dem Endverbraucher ein 14 tägiges Widerufsrecht einräumen. Gucks du z.B hier:

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oder einfach Fernabsatzgesetz googeln.

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