Da hat der Kollege recht......solange der Inhalt der Beiträge nicht sachlich falsch und/oder möglicherweise geschäftsschädigend ist, kann wegen Art. 5 GG (Recht auf allg. Meinungsfreiheit) nicht untersagt werden, über xxx oder yyy zu schreiben.Original von RufusMücke
...Es wird uns untersagt, die Bezeichnungen xxx und yyy zu benutzen oder Beiträge zu veröffentlichen, die diese Bezeichnungen verwenden....
solange ein beitrag nicht inhaltlich zu beanstanden ist, kann man niemanden verbieten xxx und yyy zu verwenden...
EDIT:
warum veröffentlicht ihr den netten brief denn nicht als .pdf??? wüßte nicht was dagegen rechtlich sprechen sollte...
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03.02.2006, 11:11 #10ehemaliges mitgliedGast
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