Hallo all!

Hab da mal wieder ein Problem bzgl. Gewährleistung und wollte euch ein paar neue Argumente gegen Gewährleistung mitteilen bzw. benötige Tips im Umgang mit Gewährleistungsansprüchen:
Ich hatte vor einiger Zeit eine GMT von einem professionellen Händler ( Gerüste und Leitern ) in der Bucht gekauft.
Nach einiger Zeit ging die Uhr schräg- mal Vorlauf mal Nachgang- also ab zum Konzi. Seine Diagnose- Ölstellen trocken- muß dringend überholt werden um größeren Schaden zu vermeiden. Schreiben mit Kostenvoranschlag und den entsprechenden Details an den Händler geschickt. Telephonanruf- habe nur im Auftrag als Agentur verkauft- ist Sache des Einlieferers ( Quatsch!!). Der meldet sich und meint ich solle mir einen anderen Dummen suchen der die Revision bezahle. Habe die Uhr jetzt knapp 5 Monate! Händler angerufen und er meint- Uhr wäre ja in einwandfreiem Zustand gewesen und sei schließlich immerhin gelaufen ( wenn auch mit heftigen Abweichungen- wäre so als ob ich ein Auto kaufen würde das nur rückwärts fährt- ist doch ok Auto fährt ja :stupid: ).
Kann mir einer der Profis was Gewährleistung angeht einen Tip geben? Soweit mir bekannt, geht der Gesetzgeber bei einem Gewährleistungsanspruch innerhalb der ersten 6 Monaten davon aus, daß die Beweislast grundsätzlich beim Verkäufer liegt. Woher bekomme ich ein Gutachten, daß belegt, daß die Uhr durch den Mangel nicht zu gebrauchen ist bzw. teure Folgereparaturen nach sich zieht( schreibt mir so was Rolex Köln oder reicht ein einfacher Konzi?) KV Konzi beläuft sich auf 380 Euro!
Muß ich überhaupt was beweisen oder reicht der einfache KV Konzi als Mangelanzeige?
Danke für eure Tips und Grüße
Paul