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10.07.2026, 13:55 #21
Sicherlich spielt auch ein wenig der Händler eine Rolle. Ich habe die besten Erfahrungen mit BMW (über mehrere Händler), knapp gefolgt von Mercedes (da war halt mal der TÜV-Gutachter ein echter Dxpp) gemacht. Citroen war auch gut und fair, Skoda überhaupt nicht, VW eine echte Zumutung und bei Peugeot lag es nur am Händler (einmal top und einmal flop).
Letzten Endes geht es ja am Ende immer nur darum, für welche Schäden man einstehen muss. Welche Schäden und welcher Grad der Abnutzung vom Leasinggeber zu akzeptieren ist, ist ja meistens klar geregelt. Schwierig wird es halt nur, wenn der Leasinggeber oder auch der Händler, je nachdem wer nachher das Fahrzeug zu welchen Kosten übernehmen muss, mit der Rücknahme seinen Gewinn maximieren bzw. seinen Verlust minimieren möchte. Das kann dann halt unschön und auch teuer werden.Gruß,
Michael
Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!
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10.07.2026, 14:43 #22
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10.07.2026, 14:46 #23
Du hast Erfahrung mit Autos bzw. den Herstellern? Echt jetzt?

Gruß,
Michael
Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!
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10.07.2026, 14:48 #24
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10.07.2026, 14:49 #25
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10.07.2026, 14:54 #26
Wichtigste Empfehlung von mir ist wirklich bei den Gutachten dabei zu sein. Der DEKRA Prüfer muss die "Mängel" die er ins Protokoll aufnimmt auch erklären können. Im Falle das es zum Streit kommt muss er das auch vor Gericht tun. Ich hatte noch nie einen Kunden der beim Gutachten dabei war und dann das Protokoll angezweifelt hat.
Über die Höhe verhandeln ist natürlich ein anderes Thema
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10.07.2026, 17:54 #27
Bin gespannt, wie das bei der Rückgabe meines Kia EV6 aussieht:
Hab zwar noch Zeit, aber bei der Kia-Leasing ist es so geregelt, dass man den Wagen zu einer Verwahrstelle irgendwo beim Münchner Flughafen fahren muss, die nehmen den Wagen entgegen und quittieren das.
Und irgendwann danach wird das Ding begutachtet und Du bekommst dann im Nachhinein Bescheid, ob alles okay war oder eben nicht.
Finde ich ehrlich gesagt etwas schwierig, da ja in der Zwischenzeit was weiß ich noch passieren kann, z.B. es haut einer ne Delle rein, fährt die Felge(n) an oder sonst was.
Da hat man doch nicht den Hauch einer Chance.
Und Rückgabe beim Händler (der den Wagen in meiner Heimatstadt ausgeliefert hat) ist nicht möglich.Geändert von GG2801 (10.07.2026 um 17:56 Uhr)
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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10.07.2026, 19:12 #28
War bei meinem Hyundai auch so - musste in München bei der Dekra abgegeben werden (alternativ beim Händler - Überführung hätte knapp 300.- Euro gekostet)
Abgegeben ohne eine Quittung zu bekommen - bei der Zustandsaufnahme durfte ich nicht dabei sein. Das Auto musste bei Abgabe zugelassen sein und wurde erst
nach 6 Wochen von Hyundai abgemeldet. Trotz mehrfacher Nachfrage bei Hyundai Finance/Dekra/Händler 0,0 Infos bekommen
Hab dann 3 Monate auf die Endabrechnung warten müssen. Da waren zweifelhafte Positionen im Gutachten - aber ich war einfach nur froh, mit
dem Haufen einfach nichts mehr zu tun zu haben.
Mercedes und Volkswagen war immer Top - auch im Privatleasing - selbst als ich dann die Marke gewechselt habeGruß, Reiner

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10.07.2026, 19:36 #29Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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10.07.2026, 19:47 #30Sea-Dweller
- Registriert seit
- 16.11.2007
- Beiträge
- 766
ich kann nur für die Marken des VW-Konzerns sprechen, über 30 Jahre im Job... Der Leasingnehmer bekommt mit seiner originalen Leasing-Bestätigung ein Informationsheft, welche Mängel bei Rückgabe akzeptiert werden und welche Mängel, entweder mit den vollen Kosten oder mit einem Minderwert in Rechnung gestellt werden. Ist der Kunde mit dem ersten Gutachten nicht zufrieden kann er eine zweites Gutachten einer anderen Prüforganisation in Auftrag geben. Dieses muss er dann
akzeptieren. Da die allermeisten Leasing-Fahrzeuge an die Leasing-Gesellschaften direkt zurückgehen, hat der Händler auf die Höhe der Kosten für Schäden bei Rückgabe im Gutachten keinen direkten -Einfluss. Aufgrund der Vorgabe des Leasinggebers bei Vertragsabschluss ist jedem Leasingnehmer bekannt, was u.U. auf ihn bei Rückgabe zukommt. Die meisten Autohäuser informieren ihre Kunden rechtzeitig vor Vertragsauslauf und bieten einen Vorab-Check an - um zB. evtl. grössere Blechschäden vor Rückgabe/Abmeldung noch über die Versicherung abrechnen lassen zu können und eben böse Überraschungen zu vermeiden. An so einer Vorgehensweise haben gerade die Leasing-Geber (z.B. ein grosser bekannter Autovermieter) kein Interesse. Diese versuchen natürlich hintenraus noch jeden Cent bei der Rückgabe einzuholen, um damit auch die teilweise absurden Leasing-Raten subventionieren zu können. Aber das sollte mittlerweile ja jeder mitbekommen haben.
Schönes WE
MarcoLieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)
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11.07.2026, 08:10 #31GMT-Master
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