Wenn es wirklich die falsche Jacke war sollte das schnell bewiesen sein und dann hast du ein Gerichtsverfahren an der Backe. Warum bezahlst du den Händler nicht die 100Euro und gut ist. Das wäre mir die verschwendete Lebenszeit nicht wert.
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14.07.2025, 10:23 #1Gruss
Christian
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14.07.2025, 10:29 #2
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14.07.2025, 15:14 #3
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Was heisst denn gerichtsfest? Es steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn ein Unternehmen wegen eines lächerlichen Betrages Klage einbringt und anschliessend der Firmeninhaber/GF darlegt dass man mit dem Unternehmen XY keine Geschäftsbeziehung hat, ein Artikel jener Firma aber im zurückgeschickten Paket war, der Richter vielleicht noch den Mitarbeiter befragt der die Retouren abwickelt und der bestätigt dass er diese Jacke ausgepackt hat ja was wird der Richter dann wohl annehmen?
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14.07.2025, 16:34 #4
Gerichtsfest heißt gerichtsfest. Wenn klar erkennbar ist, dass die Jacke vertauscht wurde, wird wohl kaum geklagt werden. Dann schreibt man den Kunden übers Amazon Portal freundlich an und schildert den Umstand. Die Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens des Market-Place Händlers spricht hier jedoch eine andere Sprache.
Viele Grüße
Michael
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15.07.2025, 14:01 #5
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