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  1. #1
    Daytona Avatar von Eureka
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    Wenn es wirklich die falsche Jacke war sollte das schnell bewiesen sein und dann hast du ein Gerichtsverfahren an der Backe. Warum bezahlst du den Händler nicht die 100Euro und gut ist. Das wäre mir die verschwendete Lebenszeit nicht wert.
    Gruss
    Christian

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Zitat Zitat von Eureka Beitrag anzeigen
    Wenn es wirklich die falsche Jacke war sollte das schnell bewiesen sein und dann hast du ein Gerichtsverfahren an der Backe. Warum bezahlst du den Händler nicht die 100Euro und gut ist. Das wäre mir die verschwendete Lebenszeit nicht wert.
    Kannst du kurz aufzeigen, wie der Händler das gerichtsfest beweisen soll?
    Viele Grüße
    Michael

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von 996911 Beitrag anzeigen
    Kannst du kurz aufzeigen, wie der Händler das gerichtsfest beweisen soll?
    Was heisst denn gerichtsfest? Es steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn ein Unternehmen wegen eines lächerlichen Betrages Klage einbringt und anschliessend der Firmeninhaber/GF darlegt dass man mit dem Unternehmen XY keine Geschäftsbeziehung hat, ein Artikel jener Firma aber im zurückgeschickten Paket war, der Richter vielleicht noch den Mitarbeiter befragt der die Retouren abwickelt und der bestätigt dass er diese Jacke ausgepackt hat ja was wird der Richter dann wohl annehmen?

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Gerichtsfest heißt gerichtsfest. Wenn klar erkennbar ist, dass die Jacke vertauscht wurde, wird wohl kaum geklagt werden. Dann schreibt man den Kunden übers Amazon Portal freundlich an und schildert den Umstand. Die Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens des Market-Place Händlers spricht hier jedoch eine andere Sprache.
    Viele Grüße
    Michael

  5. #5
    Daytona Avatar von KINI
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    Zitat Zitat von vandehölln Beitrag anzeigen
    Was heisst denn gerichtsfest? Es steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn ein Unternehmen wegen eines lächerlichen Betrages Klage einbringt und anschliessend der Firmeninhaber/GF darlegt dass man mit dem Unternehmen XY keine Geschäftsbeziehung hat, ein Artikel jener Firma aber im zurückgeschickten Paket war, der Richter vielleicht noch den Mitarbeiter befragt der die Retouren abwickelt und der bestätigt dass er diese Jacke ausgepackt hat ja was wird der Richter dann wohl annehmen?
    Er schreibt doch "zwei schwarze Jacken der gleichen Marke" wurde zurückgeschickt...

    Mir erscheint das aber auch wein wenig schnell, wenn hier schon was vor Gericht geht. oder wann hat sich denn der Vorfall zugetragen?
    I know how the bunny runs

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