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  1. #1
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Rechtliche Frage an Juristen / Problem mit Händler bei Amazon

    Hi,

    bräuchte kurz euren Input:

    Freundin hat über Amazon bei zwei Zwischenhändlern drei Winterjacken gekauft - eine (braune) hat sie behalten und die anderen zwei schwarzen der gleichen Marke jeweils zurückgesendet.

    Ein Händler behauptet nun, dass er die falsche Jacke zurück erhalten hat. Klärung über Amazon oder mit dem Händler direkt hat bei ihr nicht funktioniert. Der andere Händler hat auf mehrmalige Anfrage seitens Amazon gar nicht reagiert.

    Der Händler hat nun ein Gerichtsverfahren eröffnet, an sich von der Rechtsschutz abgedeckt (lächerlicher Betrag von 300€ inkl. Gerichtskosten). Rechtsschutz meinte schon es wird wohl schwer da nen Anwalt zu finden der dies übernimmt und sie kann sich auch selbst verteidigen... Wie ist eure Einschätzung hierzu?

    Im Fall dass Sie sich selbst verteidigt was wären gute Formulierungen/Tipps?

    Dankeschön

    VG Andi
    Beste Grüße
    Andi

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Das Amazon das nicht klären kann, erstaunt mich. Ich bin selbst Marketplace-Händler bei Amazon und der Käufer bekommt selbst bei den hanebüchensten Behauptungen der Kunden immer recht.

    Sind die Gutschriften gelaufen?
    Viele Grüße
    Michael

  3. #3
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ist denn sicher, dass Sie nicht die zwei schwarzen Jacken vertauscht und jeweils an den falschen Lieferanten zurückgeschickt hat?
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  4. #4
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Nein eine vertauscht Rücksendung ist nicht ausgeschlossen aber nicht nachvollziehbar da sich der zweite Händler nicht rührt...
    Beste Grüße
    Andi

  5. #5
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Beste Grüße
    Andi

  6. #6
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Das war letzter Kontakt mit Amazon
    Beste Grüße
    Andi

  7. #7
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Ja Gutschriften sind gelaufen.. stand auch überall Amazon macht das und haben sie auch gesagt aber das war die letzte Nachricht
    Beste Grüße
    Andi

  8. #8
    Sea-Dweller
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    Ich habe noch nie gehört, dass jemand betrogen wurde indem ihm ein (unredlicher) Händler(!) nach Rücksendung der Ware unerstellt hat nicht die urspürnglich verschickte Ware erhalten zu haben. Dagegen habe ich schon sehr oft gehört, dass Ware verschmutzt, beschädigt oder sogar ein Fake Artikel (nachdem dieser original beim Händler gekauft wurde) retour geschickt wurde. Also grundsätzlich jede Variation die man sich vorstellen kann.

    Abwicklung der einzelnen Reklamationen dürfte aber auch sehr sehr unterschiedlich ablaufen. Einige Händler verlangen den Artikel gar nicht retour weil Rücksendekosten und das Prozedere rundherum den Wert übersteigen. Was ich in diversen Reportagen aber auch schon mal gesehen habe ist, dass die Rückabwicklung sehr sehr unterschiedlich abläuft zB. teilautomatisiert und dementsprechend auch Gefahren birgt (da muss der retour übermittelte Artikel nur dasselbe Gewicht haben um auschliessen, dass etwas Anderes retour geschickt wurde um die Gutschrift auszulösen, ob der Artikel original ist schaut sich kein Mensch an). Will sagen: der zweite Händler muss sich nicht zwingend auch melden, muss dort nur ein neuer/unmotivierter Mitarbeiter die Retouren abwickeln und nach dem Auspacken feststellen: joa, schwarze Jacke und neu - passt....

    Wenn ein Händler für 300€ so ein Fass aufmacht muss er sich schon seeeehr sicher sein. Eben wenn er sagen kann: Jacke A verschickt, Jacke B erhalten, Jacke A seit xy im Sortiment, Jacke B nie im Programm gehabt bzw. mit dem Hersteller nie zusammengearbeitet etc.

    Wenn eurerseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Rücksendung die Jacken vertauscht wurden würde ich versuchen das mal in diese Richtung zu klären. Kann man vom Händler mit dem man streitet nicht ein Foto des retour erhaltenen Artikels anfordern und mit dem anderen bestellten Artikel abgleichen?
    Geändert von vandehölln (12.07.2025 um 10:41 Uhr)

  9. #9
    Daytona Avatar von Eureka
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    Es kann wohl sein das ihr die Jacken vertauscht habt, ein Händler hat’s gemerkt der andere nicht oder es war ihm egal. Wenn der Händler sich jetzt beschwert das er die falsche Jacke erhalten hat und es auch nachweisen kann schuldet ihr im die richtige Jacke oder 300Euro. Ich würde ihn bitten die falsche Jacke zurückzuschicken und die 300Euro bezahlen. Ist ja nicht seine Schuld. Wenn der andere Händler sich gar nicht mehr meldet dann hat euer Tauschversehen 300Euro gekostet. Ihr habt aber zwei Jacken!
    Gruss
    Christian

  10. #10
    Submariner Avatar von easy24
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    Die 2 Jacken haben aber nicht 300€ gekostet….
    Habe die Ehre
    Dirk

    Das Leben ist zu kurz!
    Geh raus - mache Fehler - brich die Regeln - lass die Leute labern und gib niemals auf!

  11. #11
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Ne iwas um die 100€
    Beste Grüße
    Andi

  12. #12
    Sea-Dweller
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    Achso 300€ inkl. Gerichtskosten, das hab ich überlesen.

    Ich bin mir sicher, dass Händler definitiv schon höhere Beträge als 100€ geschluckt haben nachdem ein eventuell verkaufter Artikel nicht mehr in der Art retour gekommen ist als man ihn verschickt hat. Ganz einfach weil Recht haben und Recht bekommen trotzdem zwei Paar Schuhe sind. Dafür würden sich die wenigsten Händler an ein Gericht wenden. Vermute ich.

    Wenn ich mich als Händler allerdings grob vera**** fühl weil ich eine komplett andere Jacke retour bekomme die ich nicht mal im Sortiment habe ist das wieder eine ganz andere Sache...

    Ich würd wiegesagt nach einem Foto des zurückgeschickten Artikel fragen (versetz dich in die Lage des Händlers wenn es wirklich so gewesen ist).

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Wenn jetzt „ein Gerichtsverfahren eröffnet“ wurde, gibt es doch sicher schon ewigen Vorlauf, bevor jemand eine Klage wegen eines 100-Euro Artikels anstrengt. Die Beweislast liegt hier zu 100% bei der Klägerin. Vermutlich kannst du dich komplett entspannen und abwarten, was da kommt.
    Viele Grüße
    Michael

  14. #14
    Daytona Avatar von Eureka
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    Wenn es wirklich die falsche Jacke war sollte das schnell bewiesen sein und dann hast du ein Gerichtsverfahren an der Backe. Warum bezahlst du den Händler nicht die 100Euro und gut ist. Das wäre mir die verschwendete Lebenszeit nicht wert.
    Gruss
    Christian

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Zitat Zitat von Eureka Beitrag anzeigen
    Wenn es wirklich die falsche Jacke war sollte das schnell bewiesen sein und dann hast du ein Gerichtsverfahren an der Backe. Warum bezahlst du den Händler nicht die 100Euro und gut ist. Das wäre mir die verschwendete Lebenszeit nicht wert.
    Kannst du kurz aufzeigen, wie der Händler das gerichtsfest beweisen soll?
    Viele Grüße
    Michael

  16. #16
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von 996911 Beitrag anzeigen
    Kannst du kurz aufzeigen, wie der Händler das gerichtsfest beweisen soll?
    Was heisst denn gerichtsfest? Es steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn ein Unternehmen wegen eines lächerlichen Betrages Klage einbringt und anschliessend der Firmeninhaber/GF darlegt dass man mit dem Unternehmen XY keine Geschäftsbeziehung hat, ein Artikel jener Firma aber im zurückgeschickten Paket war, der Richter vielleicht noch den Mitarbeiter befragt der die Retouren abwickelt und der bestätigt dass er diese Jacke ausgepackt hat ja was wird der Richter dann wohl annehmen?

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Gerichtsfest heißt gerichtsfest. Wenn klar erkennbar ist, dass die Jacke vertauscht wurde, wird wohl kaum geklagt werden. Dann schreibt man den Kunden übers Amazon Portal freundlich an und schildert den Umstand. Die Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens des Market-Place Händlers spricht hier jedoch eine andere Sprache.
    Viele Grüße
    Michael

  18. #18
    Daytona Avatar von KINI
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    Zitat Zitat von vandehölln Beitrag anzeigen
    Was heisst denn gerichtsfest? Es steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn ein Unternehmen wegen eines lächerlichen Betrages Klage einbringt und anschliessend der Firmeninhaber/GF darlegt dass man mit dem Unternehmen XY keine Geschäftsbeziehung hat, ein Artikel jener Firma aber im zurückgeschickten Paket war, der Richter vielleicht noch den Mitarbeiter befragt der die Retouren abwickelt und der bestätigt dass er diese Jacke ausgepackt hat ja was wird der Richter dann wohl annehmen?
    Er schreibt doch "zwei schwarze Jacken der gleichen Marke" wurde zurückgeschickt...

    Mir erscheint das aber auch wein wenig schnell, wenn hier schon was vor Gericht geht. oder wann hat sich denn der Vorfall zugetragen?
    I know how the bunny runs

  19. #19
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Danke schon mal - also eher schlechte Chancen? Kommunikation war wohl soweit nicht möglich dass man sich einigt...
    Beste Grüße
    Andi

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von 996911
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    Zitat Zitat von N-Dee Beitrag anzeigen
    Danke schon mal - also eher schlechte Chancen? Kommunikation war wohl soweit nicht möglich dass man sich einigt...
    Die Fa. hat, wie von Amazon gefordert, Kontaktdaten und den Namen des GF in Amazon veröffentlicht. Hast Du versucht, dort anzurufen?
    Viele Grüße
    Michael

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