Hi,
bräuchte kurz euren Input:
Freundin hat über Amazon bei zwei Zwischenhändlern drei Winterjacken gekauft - eine (braune) hat sie behalten und die anderen zwei schwarzen der gleichen Marke jeweils zurückgesendet.
Ein Händler behauptet nun, dass er die falsche Jacke zurück erhalten hat. Klärung über Amazon oder mit dem Händler direkt hat bei ihr nicht funktioniert. Der andere Händler hat auf mehrmalige Anfrage seitens Amazon gar nicht reagiert.
Der Händler hat nun ein Gerichtsverfahren eröffnet, an sich von der Rechtsschutz abgedeckt (lächerlicher Betrag von 300€ inkl. Gerichtskosten). Rechtsschutz meinte schon es wird wohl schwer da nen Anwalt zu finden der dies übernimmt und sie kann sich auch selbst verteidigen... Wie ist eure Einschätzung hierzu?
Im Fall dass Sie sich selbst verteidigt was wären gute Formulierungen/Tipps?
Dankeschön
VG Andi
Ergebnis 1 bis 20 von 21
Hybrid-Darstellung
-
11.07.2025, 16:14 #1
Rechtliche Frage an Juristen / Problem mit Händler bei Amazon
Beste GrüßeAndi
-
11.07.2025, 16:25 #2
Das Amazon das nicht klären kann, erstaunt mich. Ich bin selbst Marketplace-Händler bei Amazon und der Käufer bekommt selbst bei den hanebüchensten Behauptungen der Kunden immer recht.
Sind die Gutschriften gelaufen?Viele Grüße
Michael
-
11.07.2025, 16:31 #3
Ist denn sicher, dass Sie nicht die zwei schwarzen Jacken vertauscht und jeweils an den falschen Lieferanten zurückgeschickt hat?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
-
11.07.2025, 17:06 #4
Nein eine vertauscht Rücksendung ist nicht ausgeschlossen aber nicht nachvollziehbar da sich der zweite Händler nicht rührt...
Beste GrüßeAndi
-
11.07.2025, 17:57 #5
-
11.07.2025, 17:57 #6
Das war letzter Kontakt mit Amazon
Beste GrüßeAndi
-
11.07.2025, 17:55 #7
Ja Gutschriften sind gelaufen.. stand auch überall Amazon macht das und haben sie auch gesagt aber das war die letzte Nachricht
Beste GrüßeAndi
-
12.07.2025, 10:35 #8
- Registriert seit
- 21.08.2005
- Ort
- -
- Beiträge
- 711
Ich habe noch nie gehört, dass jemand betrogen wurde indem ihm ein (unredlicher) Händler(!) nach Rücksendung der Ware unerstellt hat nicht die urspürnglich verschickte Ware erhalten zu haben. Dagegen habe ich schon sehr oft gehört, dass Ware verschmutzt, beschädigt oder sogar ein Fake Artikel (nachdem dieser original beim Händler gekauft wurde) retour geschickt wurde. Also grundsätzlich jede Variation die man sich vorstellen kann.
Abwicklung der einzelnen Reklamationen dürfte aber auch sehr sehr unterschiedlich ablaufen. Einige Händler verlangen den Artikel gar nicht retour weil Rücksendekosten und das Prozedere rundherum den Wert übersteigen. Was ich in diversen Reportagen aber auch schon mal gesehen habe ist, dass die Rückabwicklung sehr sehr unterschiedlich abläuft zB. teilautomatisiert und dementsprechend auch Gefahren birgt (da muss der retour übermittelte Artikel nur dasselbe Gewicht haben um auschliessen, dass etwas Anderes retour geschickt wurde um die Gutschrift auszulösen, ob der Artikel original ist schaut sich kein Mensch an). Will sagen: der zweite Händler muss sich nicht zwingend auch melden, muss dort nur ein neuer/unmotivierter Mitarbeiter die Retouren abwickeln und nach dem Auspacken feststellen: joa, schwarze Jacke und neu - passt....
Wenn ein Händler für 300€ so ein Fass aufmacht muss er sich schon seeeehr sicher sein. Eben wenn er sagen kann: Jacke A verschickt, Jacke B erhalten, Jacke A seit xy im Sortiment, Jacke B nie im Programm gehabt bzw. mit dem Hersteller nie zusammengearbeitet etc.
Wenn eurerseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Rücksendung die Jacken vertauscht wurden würde ich versuchen das mal in diese Richtung zu klären. Kann man vom Händler mit dem man streitet nicht ein Foto des retour erhaltenen Artikels anfordern und mit dem anderen bestellten Artikel abgleichen?Geändert von vandehölln (12.07.2025 um 10:41 Uhr)
-
12.07.2025, 12:15 #9
Es kann wohl sein das ihr die Jacken vertauscht habt, ein Händler hat’s gemerkt der andere nicht oder es war ihm egal. Wenn der Händler sich jetzt beschwert das er die falsche Jacke erhalten hat und es auch nachweisen kann schuldet ihr im die richtige Jacke oder 300Euro. Ich würde ihn bitten die falsche Jacke zurückzuschicken und die 300Euro bezahlen. Ist ja nicht seine Schuld. Wenn der andere Händler sich gar nicht mehr meldet dann hat euer Tauschversehen 300Euro gekostet. Ihr habt aber zwei Jacken!
Gruss
Christian
-
12.07.2025, 12:17 #10
Die 2 Jacken haben aber nicht 300€ gekostet….
Habe die Ehre
Dirk
Das Leben ist zu kurz!
Geh raus - mache Fehler - brich die Regeln - lass die Leute labern und gib niemals auf!
-
12.07.2025, 12:25 #11
Ne iwas um die 100€
Beste GrüßeAndi
-
12.07.2025, 12:52 #12
- Registriert seit
- 21.08.2005
- Ort
- -
- Beiträge
- 711
Achso 300€ inkl. Gerichtskosten, das hab ich überlesen.
Ich bin mir sicher, dass Händler definitiv schon höhere Beträge als 100€ geschluckt haben nachdem ein eventuell verkaufter Artikel nicht mehr in der Art retour gekommen ist als man ihn verschickt hat. Ganz einfach weil Recht haben und Recht bekommen trotzdem zwei Paar Schuhe sind. Dafür würden sich die wenigsten Händler an ein Gericht wenden. Vermute ich.
Wenn ich mich als Händler allerdings grob vera**** fühl weil ich eine komplett andere Jacke retour bekomme die ich nicht mal im Sortiment habe ist das wieder eine ganz andere Sache...
Ich würd wiegesagt nach einem Foto des zurückgeschickten Artikel fragen (versetz dich in die Lage des Händlers wenn es wirklich so gewesen ist).
-
14.07.2025, 10:01 #13
Wenn jetzt „ein Gerichtsverfahren eröffnet“ wurde, gibt es doch sicher schon ewigen Vorlauf, bevor jemand eine Klage wegen eines 100-Euro Artikels anstrengt. Die Beweislast liegt hier zu 100% bei der Klägerin. Vermutlich kannst du dich komplett entspannen und abwarten, was da kommt.
Viele Grüße
Michael
-
14.07.2025, 10:23 #14
Wenn es wirklich die falsche Jacke war sollte das schnell bewiesen sein und dann hast du ein Gerichtsverfahren an der Backe. Warum bezahlst du den Händler nicht die 100Euro und gut ist. Das wäre mir die verschwendete Lebenszeit nicht wert.
Gruss
Christian
-
14.07.2025, 10:29 #15
-
14.07.2025, 15:14 #16
- Registriert seit
- 21.08.2005
- Ort
- -
- Beiträge
- 711
Was heisst denn gerichtsfest? Es steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn ein Unternehmen wegen eines lächerlichen Betrages Klage einbringt und anschliessend der Firmeninhaber/GF darlegt dass man mit dem Unternehmen XY keine Geschäftsbeziehung hat, ein Artikel jener Firma aber im zurückgeschickten Paket war, der Richter vielleicht noch den Mitarbeiter befragt der die Retouren abwickelt und der bestätigt dass er diese Jacke ausgepackt hat ja was wird der Richter dann wohl annehmen?
-
14.07.2025, 16:34 #17
Gerichtsfest heißt gerichtsfest. Wenn klar erkennbar ist, dass die Jacke vertauscht wurde, wird wohl kaum geklagt werden. Dann schreibt man den Kunden übers Amazon Portal freundlich an und schildert den Umstand. Die Verweigerung jeglicher Kommunikation seitens des Market-Place Händlers spricht hier jedoch eine andere Sprache.
Viele Grüße
Michael
-
15.07.2025, 14:01 #18
-
14.07.2025, 15:42 #19
Danke schon mal - also eher schlechte Chancen? Kommunikation war wohl soweit nicht möglich dass man sich einigt...
Beste GrüßeAndi
-
14.07.2025, 16:37 #20
Ähnliche Themen
-
Problem mit Kauf über Amazon
Von Oli_kf im Forum Off TopicAntworten: 16Letzter Beitrag: 11.02.2015, 19:06 -
Problem Amazon - Bankeinzug nicht akzeptiert, nun soll Kreditkarte her...
Von neunelfer im Forum Off TopicAntworten: 18Letzter Beitrag: 07.01.2013, 21:56 -
Hilfe. Ebay-Problem. Rechtliche Frage
Von t1mbo im Forum Off TopicAntworten: 78Letzter Beitrag: 26.01.2012, 21:11 -
Frage an die Juristen
Von Garfield im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 13.03.2006, 21:20
Lesezeichen