... wenn es denn welche gab und der Tatbestand überhaupt zutrifft. Für mich sind Uhren Dinge des täglichen Gebrauchs und da würde ich mich auch drauf berufen.
Wenn jemand Gewinne innerhalb eines Jahres versteuern muss kann der andere auch Verluste vortragen lassen --> so wie beispielsweise alle Konzernmitarbeiter die ihre Fahrzeuge nach 6 Monaten wieder hergeben (zumindest war es früher so). Deshalb haben die Dinge des täglichen Gebrauchs es ja auch erst ins Gesetz geschafft weil ein ganz schlauer den Gewinn vom Ratzinger Golf versteuert sehen wollte.

Außerdem sind die hier ganz sicher auf etwas anderes aus und wollen sich damit nicht auch noch aufhalten.

Viele Grüße