Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
Ein Strafverfahren (und später auch - wenn es dazu kommt - eine Verurteilung) ist kein Berufsverbot. Wenn Du Steuern hinterzogen hast, wirst Du dafür bestraft, aber Du darfst Deinen Laden, mit dem Du Steuern hinterzogen hast, weiter betreiben.
§ 6 Absatz 2 GmbHG