kann nur zustimmen, ausser es war ein sehr teures, schwierig zu verkaufendes Teil - dann evtl. der Rechtsweg und die Annahme erzwingen, falls der Rücktritt und Fernabfragegesetz etc. ausgeschlossen worden sind und das geht nur PRIVATOriginal von miboroco
Verkäufer bei ebay melden, so bekommst du die Einstellungsgebühren zurück!!!
Artikel neu einstellen, spart Zeit und Ärger oder an den Zweitbieter verkaufen![]()
Gruss Wolfgang
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Baum-Darstellung
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29.11.2005, 18:20 #6Wir leben weit über unsere Verhältnisse aber noch lange nicht standesgemäß......
Wolfgang
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