Hintergrund dazu:


in KH halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. Diese gelten für jeden VR und Ausnahmen sind nicht erlaubt.

Grundaussage ist: Wenn eine Motorsporthaftpflichtversicherung (vom VN oder Veranstalter besteht) gibt es einen Ausschluss und wir kommen für keinerlei Schäden auf.

Sollte keine Motorsporthaftpflichtversicherung bestehen würden wir zwar im Schadenfall leisten, können aber aufgrund Obliegenheitsverletzung bis 5.000 € Regress nehmen.

Deshalb empfehlen wir dem VN beim Veranstalter nachzufragen ob eine Absicherung besteht oder das KH-Risiko anderweitig abzusichern.