Also ist sicher, dass ein Tausch des Zifferblatts erfolgte. Jetzt wird darüber gestritten, ob dies dem Käufer hätte klar sein müssen oder der Verkäufer darauf hinweisen müssen. Da es ein Grauhändler war und kein Privatverkäufer, ist für mich die Antwort eindeutig und zu Gunsten des Käufers: ja, zumal die Uhr als teilverklebt verkauft wurde. Als Käufer muss ich doch keine Modellstudien durchführen und Seriennummern studieren.

TS: Hättest Du die Uhr nicht gekauft, wenn Du von dem Tausch gewusst hättest, würde ich den Kauf rückabwickeln.