Zitat Zitat von Schnauzer Beitrag anzeigen
Da gibt es noch zusätzlich einen Stolperstein.... Ein Abriss muss beim zuständigen Bauamt angemeldet sein. Abrissgenehmigungen werden Bundesland-spezifisch gehandhabt.
Zumindest hier bei uns braucht man nach dem Abriss einen anerkennungsfähigen "Nachweis der materialspezifischen Entsorgung" des Bauschutts und aller sonstigen angefallenen Stoffe. Sonst gibt´s keine Baugenehmigung für das betreffende Grundstück, sondern ein Bussgeldverfahren.
Er will das Gebaude ja verkaufen Muss halt zum Abtransport zerlegt werden. Da waere ich auf eine eventuelle Klage gespannt... Immobilie wird so zur Mobilie