Gut, dass sie es ändert, dann ist sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Preisverzeichnisse müssen immer die Endpreise enthalten. D.h. einschließlich Umsatzsteuer und anderer möglicher Preisbestandteile (z.B. Bedienungsgeld, Heizkostenaufschläge usw.) und unabhängig von einer Rabattgewährung. Nettopreise sind unzulässig. Die Kurtaxe ist kein Aufschlag!

Endpreise können aufgegliedert werden, sofern sie ausdrücklich hervorgehoben werden. So können die Zuschläge für Mehrwertsteuer, Bedienung oder Musikdarbietung aufgeschlüsselt werden. Der Verbraucher bzw. Gast soll immer sofort erkennen können, welchen Betrag er für ein Getränk oder eine Speise zu zahlen hat. Es darf ihm nicht zugemutet werden, erst die Einzelbestandteile des Endpreises zusammenzurechnen
https://www.ihk.de/rheinhessen/start...karten-3167790