hi
da der anbieter keinen haftungsausschluss wie die rücknahme nicht durch dokumentation ausschliest, würde ich ihm das teil zurückgeben.
das neue eu recht würde meineserachtens hier nicht mal gefordert, das bgb würde schon ausreichen.
ein kurzer brief eines juristen (rechtschutz? ) dürfte die sache ins laufen bringen.
hier währe die bitte um weitere bilder sicherlich angebracht gewesen.
:O
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14.05.2004, 08:12 #11ehemaliges mitgliedGast
RE: Achtung FEHLER - bitte nicht nachmachen!
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