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  1. #41
    Schon eine saublöde Situation. Zurückgeben würde ich die Uhr nicht, wird nichts werden, außer Stress, Ärger, Anwalt, Kosten usw.

    Wenn es deine Zeit erlaubt, fahr doch selber mal nach Köln zu Rolex und lass dich da beraten. Ich finde das immer persönlicher, als wenn man die Uhr hinschickt und keinen Kontakt mit den Uhrmachern hat.
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #42
    Deepsea
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    Themenstarter

    Idee Entfernte Seriennummer und deren Wiederherstellung durch die Polizei

    Also es ist so: Eine entfernte Seriennummer kann nach Aussage des Uhrmachers darauf hindeuten, dass es sich um gestohlene Uhren handelt. Bei der OQ ist normalerweise auf der Rückseite (Foto 2) an jeder Ecke eine Nummer eingeschlagen. Auf dem Foto fällt auf, dass da nix mehr zu sehen ist - also entfernt.

    Ich habe den Verkäufer heute angemailt, dass er seine Uhr gegen Rückzahlung zurücknehmen kann, bzw. dass ich sonst Ende nächster Woche die Uhr der Kriminalpolizei übergeben werde.

    Ich weiß nicht, was bei der Uhr der Fall ist. Ich habe die ganze Zeit Bauchschmerzen deswegen. Was der Verkäufer dazu erzählt, dürfte wohl klar sein.

    Der Uhrmacher hat mich informiert, wie die Polizei seiner Aussage nach vorgeht:

    Wenn die Seriennummer eingeschlagen wird, wird dort das Metall stärker verdichtet als an den umliegenden Stellen. Wird die Uhr dann (aus welchem Grund auch immer) abgeschliffen, so ist die Seriennummer erst einmal nicht mehr zu sehen (wie in Foto 2).

    Spezialisten bei der Polizei behandeln die Uhr dann mit einer Säure, die die entfernte Seriennummer wieder sichbar macht. Inwieweit dabei das Gehäuse komplett drauf geht, kann ich nicht sagen. Ich gehe eigentlich davon aus.

    Ich bin jedenfalls heute meiner inneren Stimme gefolgt, und so werde ich es machen. Dann werde ich auf jeden Fall wissen, was Sache ist. Ist sie gestohlen worden, hat der Verkäufer ein Problem. Ist sie nicht gestohlen, kann ich das Ding entweder in die Tonne kloppen, oder ich muss noch mehr investieren, habe aber dafür Gewissheit. So siehts aus. ich gehe davon aus, dass der Verkäufer mir das Geld nicht zurückzahlt, und dann werde ich euch mal berichten, wie es weiter verläuft.

    Alles andere hat keinen Sinn - eine evt. geklaute Uhr ohne Seriennr. kann ich guten Gewissens weder verschenken, noch verkaufen, noch sonstwas. Ich habe allerdings 1,5 Tage gebraucht, um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Aber besser spät als nie.

  3. #43
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Ok, das mit dem potentiellen Diebstahl ist ein Argument. Ich denke, da könnte ich auch nicht wirklich ruhig schlafen. Hoffentlich kriegst das Geld zurück *daumendrück* wär doch schade um die Uhr, wenn die bei der Kripo im wahrsten Sinne des Wortes in Luft aufgelöst wird...
    lg Michael


  4. #44
    Deepsea
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    Ja, wenn das Gehäuse sich aufgelöst hat, habe ich ein Ersatzuhrwerk für die andere Oysterquartz, bei der es sicherlich nie kaputt gehen wird.

  5. #45
    Milgauss Avatar von Ralle
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    Hi,

    die Oysterquarz scheint dir ja richtig Magenschmerzen zu bereiten.
    Ich würde mich an deiner Stelle nicht auf irgendwelche Revisionsversuche einlassen, die dann zusammen mit dem Preis, den Du bei ebay gezahlt hast den Wert der Uhr bei weitem übersteigen. Ich denke, ich hätte dann immer ein schlechtes Gefühl beim Tragen der Uhr, weil´s mich immer dran erinnern würde, wie der Verkäufer mich über´s Ohr gehauen hat.
    Bestehe darauf, dass der Verkäufer die Uhr zurücknimmt, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Er hat die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen und ist somit m.E. sowieso verpflichtet, die Uhr innerhalb 2 Wochen zurückzunehmen. Ausserdem hat er im Angebotstext mit keiner Silbe den beschi**enen Zustand erwähnt. Somit arglistige Täuschung.

    Vieleicht kann Dich auch einer der hier im Forum aktiven Juristen beraten.

    -----------------------------------------------------------------

    Grüße,

    Ralf

  6. #46
    Milgauss
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    Ach was, die Seriennummer fehlt auch noch?
    Fahr notfalls zu dem Verkäufer und regel das irgendwie, damit darfst Du ihn nicht davonkommen lassen.

    Teile ihm mit, dass Du augenblicklich eine Strafanzeige wegen Betruges und möglicherweise Diebstahls erlassen und dies auch ebay mitteilen wirst, falls er die Zwiebel nicht bei voller Kostenübernahme zurücknimmt.

    Der kann doch nichts vom Kernforschungszentrum labern und dann eine sandgestrahlte Uhr verkaufen. Jeder Richter und Staatsanwalt sollte einsehen, dass hier eine klare Täuschung vorliegt.

    Droh einfach mal rein vorsorglich auch noch mit der Steuerfahndung wegen nicht angemeldetem, gewerblichen Handel. Vor denen haben viele Menschen einen gewissen Respekt :-)

    Gruß

    Patrick

  7. #47
    bochum2
    warum schreibst du , daß Du keine Möglichkeit siehst, daß Geld vom Verk. zurückzubekommen??

    gruß
    gruß Jörg

  8. #48
    Sea-Dweller Avatar von inversator
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    Vielfach werden die zum Verkauf angebotenen Produkte in den schillersten Farben beschrieben und mit bearbeiteten Fotos beworben - schließlich soll ein höchstmöglicher Preis erzielt werden. Doch Vorsicht !! Wird bei der Beschreibung der Ware ein vorhandener Mangel nicht erwähnt und ist dieser auch nicht auf dem Foto zu erkennen, so kann der Käufer sich auf die Beschreibung des Gegenstandes verlassen. Er kann dann Rückzahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der nutzlos aufgewandten Versandkosten verlangen (AG Bitburg, AZ: 6 C 276/02). Das LG Trier (AZ: 1 S 21/03) hat die Berufung zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass bei einer Versteigerung das Kaufobjekt gerade vorher nicht intensiv besichtigt werden kann. Es ist daher ratsam, in der Produktbeschreibung auf etwaige Mängel hinzuweisen und diese auch auf einem Foto abzulichten. Bei Ebay verpflichtet sich der Verkäufer durch § 8 Nr. 4 "alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß anzugeben." Sonst kann aus dem Verkauf ein teurer Rechtsstreit werden. Denn juristisch gesehen, handelt es sich bei der Beschreibung um die "vereinbarte Beschaffenheit" i.S.d. § 434 I S. 2 BGB. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass der Käufer davon ausgehen kann, dass ein Produkt, das nicht als mangelhaft oder defekt beschrieben wird, funktionsfähig und einwandfrei ist Auch unpräzise Formulierungen helfen hier nicht weiter, da bei einem Rechtsstreit darauf abgestellt wird, wie die Beschreibung im Ganzen zu verstehen ist und wie sie "von einem unbeteiligten Dritten" aufgefasst wird.




    Richte das Augenmerk auf diesen Teil:
    Bei Ebay verpflichtet sich der Verkäufer durch § 8 Nr. 4 "alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß anzugeben."

    Das ist nicht erfolgt, und somit ist der Kaufvertrag durchaus anfechtbar. Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
    Gruß
    Holger
    MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
    IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN

  9. #49
    Andreas
    Gast

    RE: Entfernte Seriennummer und deren Wiederherstellung durch die Polizei

    Original von Bochum2
    Also es ist so: Eine entfernte Seriennummer kann nach Aussage des Uhrmachers darauf hindeuten, dass es sich um gestohlene Uhren handelt. Bei der OQ ist normalerweise auf der Rückseite (Foto 2) an jeder Ecke eine Nummer eingeschlagen. Auf dem Foto fällt auf, dass da nix mehr zu sehen ist - also entfernt.

    Ich habe den Verkäufer heute angemailt, dass er seine Uhr gegen Rückzahlung zurücknehmen kann, bzw. dass ich sonst Ende nächster Woche die Uhr der Kriminalpolizei übergeben werde.

    Ich weiß nicht, was bei der Uhr der Fall ist. Ich habe die ganze Zeit Bauchschmerzen deswegen. Was der Verkäufer dazu erzählt, dürfte wohl klar sein.

    Der Uhrmacher hat mich informiert, wie die Polizei seiner Aussage nach vorgeht:

    Wenn die Seriennummer eingeschlagen wird, wird dort das Metall stärker verdichtet als an den umliegenden Stellen. Wird die Uhr dann (aus welchem Grund auch immer) abgeschliffen, so ist die Seriennummer erst einmal nicht mehr zu sehen (wie in Foto 2).

    Spezialisten bei der Polizei behandeln die Uhr dann mit einer Säure, die die entfernte Seriennummer wieder sichbar macht. Inwieweit dabei das Gehäuse komplett drauf geht, kann ich nicht sagen. Ich gehe eigentlich davon aus.

    Ich bin jedenfalls heute meiner inneren Stimme gefolgt, und so werde ich es machen. Dann werde ich auf jeden Fall wissen, was Sache ist. Ist sie gestohlen worden, hat der Verkäufer ein Problem. Ist sie nicht gestohlen, kann ich das Ding entweder in die Tonne kloppen, oder ich muss noch mehr investieren, habe aber dafür Gewissheit. So siehts aus. ich gehe davon aus, dass der Verkäufer mir das Geld nicht zurückzahlt, und dann werde ich euch mal berichten, wie es weiter verläuft.

    Alles andere hat keinen Sinn - eine evt. geklaute Uhr ohne Seriennr. kann ich guten Gewissens weder verschenken, noch verkaufen, noch sonstwas. Ich habe allerdings 1,5 Tage gebraucht, um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Aber besser spät als nie.
    Stop Uhrenfreund, vorab, würde ich es so machen wie Holger es anrät, denn: wenn Du zur Polizei gehst mit vermeintlicher Hehlerware, bist Du erst einmal der Hehler, also mit Anwalt hingehen. Du musst den Beweis erbringen, das Du der Käufer dieser vermeintlichen Hehlerware bist. Ist es dann wirklich nachweislich Hehlerware, bekommt der Verkäufer Stress, aber Du noch lange kein Geld zurück. Die Hehlerware wird einbehalten und Du kannst, wenn Du möchtest, den Verkäufer auf die Rückerstattung des Kaufpreises verklagen.
    Geh mal davon aus, das er, da er ja Geld von Dir bekommen hat, dieses noch hat, also auf zum Anwalt, vorab eine kurze schriftliche Androhung mit Holgers Informationen bespickt ihm zusenden, ist bis Dienstag keine Reaktion in Deinem Sinne erfolgt ab zum Anwalt.
    Wenn Du Dein Geld wieder hast, dann hinterlegst Du die Uhr bei der Polizei mit einer Anzeige auf den Verdacht von Hehlerware, die Dir zum Verkauf ANGEBOTEN wurde... dat macht dann Freude.

    Eine Gute Zeit wünscht. . . .

  10. #50
    Yacht-Master
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    Bochum, du hast 2 Möglichkeitsstränge die auseinanderdriften, nur einer davon wird dir wohl einigermassen Genüge tun.
    Gib die Uhr zurück, das wird sich bestimmt unter Androhung diverser Sanktionen machen lassen, oder - behalt sie, vorausgesetzt, es tut dir finanziell nicht allzu weh. Dann lass sie überarbeiten, soweit überhaupt möglich und du hast wegen des Abriebs anschliessend eine OQ Spezial-Medium, oder du stellst sie dir als "historische Kuriosität" in die Vitrine. Das kann man aber nur annehmen, wenn es finanziell vollkommen ohne Belang ist und man über den für solche Belange notwendigen kruden Humor verfügt, vielleicht sogar über eine gehörige Portion Masochismus.
    Also mein persönliches Fazit, gib die Uhr zurück, bevor dich der Ärger regelrecht auffrist, notfalls mit Nachdruck, man sollte es solchen Leuten nicht allzu leicht machen....

    Mit grösstem Verständnis, Bernard

  11. #51
    Administrator Avatar von PCS
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    Arbeitet Rolex eine Uhr ohne Seriennummer überhaupt auf?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  12. #52
    Andreas
    Gast
    Original von PCS
    Arbeitet Rolex eine Uhr ohne Seriennummer überhaupt auf?
    Nein...

    Es gibt aber da manchmal die Ausnahme, der verunfallten Uhr, wo es sich nachweislich nicht um Hehlerware handelt und der Eigentümer auch den Nachweis erbringen konnte. So etwas kommt alle 20 Jahre vor, das ein Rolexbesitzer seine Uhr im Pool verliert und nach 8 Jahren bei Wartungsarbeiten am Pumpensystem, sich die Uhr wieder einfindet....

    Eine Gute Zeit wünscht . . .

  13. #53
    ehemaliges mitglied
    Gast
    also das ding, dem du da auf den leim gegangen bist, ist wirklich bemerkenswert.
    wie holger inversator schon beschrieben hat, hast du echt gute chancen, vor gericht recht zu bekommen.
    das problem ist aber die zeit, die das alles in anspruch nimmt und die frage, ob dann überhaupt geld da ist, das du zurückbekommen kannst.

    alles gehört dann der frau oder der freundin und faß´mal nem nackten in die tasche...

    wenn sich der typ also nicht sofort einschüchtern läßt und ihr das ganze rückwärts abwickeln könnt, wird sich ein weiteres vorgehen nicht lohnen, weil außer einem titel kein nennenswertes ergebnis dafür steht.

    die sache mit der betrugsanzeige hat auch so ihre haken: in meinem fall (kohle weg, uhr fehlt) behauptet der ******** gegenüber der polizei einfach, er habe nur vorübergehende lieferprobleme und die sagen mir, das müssen sie ihm glauben - obwohl der schon 2 jahre wegen betrugs im knast war und mindestens 7 anzeigen vorliegen - wow ! in dubio pro reo.

    wenn du also einen erfahrenen hund als verkäufer deiner uhr erwischt hast, bist du bei der sache der verlierer.

    was ich nur nicht verstehe: warum hat man die uhr sandgestrahlt ? um die nummer verschwinden zu lassen?
    das müßte doch jedem klar sein, daß die uhr hinterher desolat aussieht und daß jeder käufer rotiert, wenn er das teil erstmal in der hand hält. oder sollte das ein joke werden ?

    wenn die polizei die nummer wieder sichtbar machen kann, muß das nicht unbedingt das gehäuse zerstören - es gibt auch zerstörungsfreie werkstoffprüfung.

    wie alt ist der verkäufer eingentlich ? was schätzt du ?

  14. #54
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ... und falls du doch zur polizei gehen willst:

    ich würde mir gleich mal den ganzen ebay-formular-kram ausdrucken, samt angebot, gebotsliste, mitteilung auktionsende usw., bevor da zufällig was gelöscht wird.

  15. #55
    Deepsea
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    Danke mal wieder für die neuen Anregungen. Sie haben mir den Anstoß gegeben, der Sache auf den Grund zu gehen.

    Der Verkäufer ist ca. 50-60jährig und aus Leverkusen. Er stellt sich einerseits dumm und unwissend (kenne die Uhr nicht, kann sie nicht beurteilen, habe sie doch ab 1 EUR angeboten), andererseites tut er so als wäre er ein Experte (Wir kaufen immer nur bei Wempe Köln). Diskussion bislang ohne Erfolg.

    Ich werde mich nächste Woche vom Anwalt beraten lassen, worauf ich bei Anfechtung bzw. Polizeiübergabe achten muss. Dann poste ich die Ergebnisse, damit wir die Lage etwas genauer klären können.

  16. #56
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Hier sind mal die Links zu den oben erwähnten gerichtlichen Entscheidungen, dann kannst Du es mal im Detail nachlesen

    1 S 21/03

    6 C 276/02

    Vieleicht mailst Du das auch mal dem Verkäufer, damit er weiß auf was sich einläßt

  17. #57
    Submariner
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    Also ich finde, man sollte diesen Verkäufer mit seiner Masche nicht davonkommen lassen.
    Auch im Interesse der zukünftigen Bieter muss ihm das Handwerk gelegt werden.
    Er könnte mit der gleichen Masche weiterhin seinen Schrott an den Mann bringen.

    Ich wünsche Dir, dass die Sache zu Deiner Zufriedenheit ausgeht!

    Alles Gute
    Werner

  18. #58
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Bochum2 und´meine Wenigkeit haben gesten telefonischen Gedankenaustausch zur Sache betrieben, schaun wir mal...

    Eines steht in jedem Falle fest: der Verkäufer wird in jedem Falle sein blaues Wunder erleben.

    Das kann ich ja gar nicht ab: *****ndreist ein solches Ding mit mangelhafter Beschreibung an den Mann bringen und sich dann Dumm stellen......
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  19. #59
    Deepsea
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    Themenstarter
    Ja, vielen Dank noch mal dafür und auch für die o.g. Links !
    ich werde den Verlauf dieses Falles dann auch auf der oysterquartz-info.de - Webseite festhalten. So was passiert ja sicherlich oft genug.

  20. #60
    Milgauss
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    Original von Bochum2
    ich werde den Verlauf dieses Falles dann auch auf der oysterquartz-info.de - Webseite festhalten
    Cool, Du planst eine deutschsprachige Website zur Oysterquartz? Das ist eine supergute Idee, die OQ-Fans hier im Forum, einschließlich meiner Wenigkeit, werden Dich dabei nach Kräften unterstützen.

    Bin gestern mit meiner 17000 am Türpfosten hängen geblieben - der Türpfosten hat jetzt eine Schramme, die Uhr nicht

    Gruß

    Patrick

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