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  1. #101
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Zitat Zitat von orphie Beitrag anzeigen
    das setzt aber voraus dass der VK dem Kunden glaubt, dass in dem einem Jahr nichts an der Uhr gemacht wurde und sie im Auslieferungszustand des VKs ist.
    Tatsächlich hoffe ich sehr, dass der Verkäufer selbst über Fotos verfügt, den Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs damit eigenständig feststellen kann und ehrlicherweise auch einräumt. Ob er das tun wird, muss sich zeigen. Ich habe zwar auch Fotos von März 2021, die mit dem Zustellungszeitpunkt grob übereinstimmen. Auf zwei bis drei der Fotos ist der Schaden auch gut zu erkennen. Schauen wir mal, wie es weitergeht.

  2. #102
    Geprüftes Mitglied Avatar von d_s
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    Überall wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Dies ist in Ordnung. Die Frage ist immer, wie der Händler damit umgeht.

    Meine 126710 war mal in Reparatur, da das Federhaus gewechselt werden musste. Einige Wochen später sind mir Kratzer auf dem Inlay und auf dem Glas aufgefallen.
    Glücklicherweise hatte ich bei der Abholung ein Foto an meine Frau geschickt. .
    Insofern wurde dann beides wieder getauscht auf Garantie getauscht.

    Die Uhr war dann insgesamt 16 Wochen weg, aber glaubt nicht, dass sich auch nur eine Person dafür entschuldigt hätte.
    Gruß,
    Denis

  3. #103
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Update: Habe eben nochmals mit dem wirklich tollen und freundlichen Uhrmacher des Konzis telefoniert und er hat bei Rolex Rücksprache gehalten: Die Option eines Gehäusetausches gegen Bezahlung besteht in dem vorliegenden Fall leider nicht. Aufgrund des unautorisierten Werkstausches besteht die Möglichkeit eines kostenpflichten Gehäusetausches nicht mehr. Dieser mögliche Lösungsansatz ist damit leider vom Tisch.

  4. #104
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
    Update: Habe eben nochmals mit dem wirklich tollen und freundlichen Uhrmacher des Konzis telefoniert und er hat bei Rolex Rücksprache gehalten: Die Option eines Gehäusetausches gegen Bezahlung besteht in dem vorliegenden Fall leider nicht. Aufgrund des unautorisierten Werkstausches besteht die Möglichkeit eines kostenpflichten Gehäusetausches nicht mehr. Dieser mögliche Lösungsansatz ist damit leider vom Tisch.
    wundert mich. war es doch bei den 4 udn 5 stelligen an der tagesordnung und tauschgehäuse ist heute noch möglich.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  5. #105
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Ich denke, dass dies bei einer reinen Gehäusebeschädigung auch möglich wäre. Da wird dann die neue Gehäusenummer mit dem alten Werk „gematcht“.
    Hier ist aber das Originalwerk nicht mehr vorhanden, sondern irgendein Werk, woher es auch immer stammt. Dies wurde wohl nicht über Rolex registriert und ich denke Rolex möchte dieses Werk jetzt nicht nachträglich indirekt autorisieren, indem sie das neue Gehäuse mit diesem Werk verbandeln.
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  6. #106
    DoT 2020 Hell Driver 2021 Avatar von GeorgB
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    Die Begriffe "unautorisiert" und "im vorliegenden Fall" sind brandgefährlich und weisen für mich darauf hin, dass diese Uhr

    - entweder ursprünglich keine LV war und Rolex keine Lust hat, diesen veränderten Zustand durch einen Rolex-Service zu legalisieren

    - oder dass beim aktuellen Match von Gehäuse, Werk und Blatt irgendwas so daneben liegt, dass man dieses Teil nicht mehr anfassen will.

    Der Weg über Info zum Anwalt ist ok, ich würden aber den Händler bereits jetzt parallel kontaktieren! Dazu braucht Du aber selber einen Plan ...
    Servus
    Georg

  7. #107
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Zitat Zitat von GeorgB Beitrag anzeigen
    Die Begriffe "unautorisiert" und "im vorliegenden Fall" sind brandgefährlich und weisen für mich darauf hin, dass diese Uhr

    - entweder ursprünglich keine LV war und Rolex keine Lust hat, diesen veränderten Zustand durch einen Rolex-Service zu legalisieren

    - oder dass beim aktuellen Match von Gehäuse, Werk und Blatt irgendwas so daneben liegt, dass man dieses Teil nicht mehr anfassen will.
    Rolex involviert sich wohl einfach nicht mehr, sobald eine Uhr unautorisiert geändert worden ist und bietet auch keine Reparaturen oder einen Austausch an. Ob das grundsätzlich gilt oder nur in bestimmten Fällen (Werkstausch,...) vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann das sogar ein Stück weit verstehen, da vermutlich sonst jede Menge "verbastelte" Uhren bei Rolex landen würden. In Zeiten knapper Ressourcen ist man dazu vermutlich einfach nicht bereit oder vielleicht auch einfach nicht in der Lage.


    Zitat Zitat von GeorgB Beitrag anzeigen
    Der Weg über Info zum Anwalt ist ok, ich würden aber den Händler bereits jetzt parallel kontaktieren! Dazu braucht Du aber selber einen Plan ...
    Der Thread hier hat mir jedenfalls sehr dabei geholfen, mehr Klarheit zu erlangen. Auch darüber, wie ich nun vorgehen werde. Ich habe daher bereits soeben an den Anbieter geschrieben und den Sachverhalt freundlich geschildert. Ebenso habe ich darum gebeten, nun zuerst die internen Fotos zu überprüfen, da sich darauf der Schaden an der Rehaut bereits nachvollziehen lassen sollte (den Tausch des Uhrwerkes konnte man dort ja tatsächlich auch selber nicht erkennen).

    Ich strebe nun eine bilaterale Lösung an, selbst wenn diese keinen Wertausgleich zum heutigen Preis beinhaltet. Ich bin weiterhin der Meinung, dass sowohl beim Verkäufer ein Fehler passiert ist aber eben auch bei mir selbst, da ich den Schaden erst jetzt bemerkt habe. Daher warte ich nun mal ab, was der Verkäufer sagen und was vom Anwalt als Einschätzung kommen wird. Dann wird sich bestimmt eine Lösung finden lassen.

    Der erste Ärger ist jedenfalls verklungen. Auch dafür an dieser Stelle vielen Dank - jede Rückmeldung hier war sehr wertvoll und hilfreich, um über meinen eigenen Tellerrand hinausschauen und in dieser emotionalen Situation die Sachlage objektiv besser einschätzen zu können.

  8. #108
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    Das Rolex diese Uhr nicht anfassen möchte verändert natürlich die Sachlage.

    Sollte sich dieser Online-Händler wirklich eine verbastelte Uhr als NOS andrehen lassen haben und die dann auch noch so in den Verkauf gegebenen haben, bleibt nichts anderes übrig als das Geschäft rückabzuwickeln das heißt die verbastelte Uhr zurück und her mit dem bezahlten Geld.

    Bitter natürlich das der Marktpreis dieser Uhr weiter gestiegen ist, aber besser alles rückabwickeln als sich ewig darüber zu ärgern zumal bei zukünftigen Revisionen neuer Ärger vorprogrammiert ist wenn Rolex das Teil nicht anfässt.

    Eventuell gibt es ja die Möglichkeit wenn der Onlinehändler das alte LV Modell in NOS nicht mehr auf Lager hat, den Nachfolger zum selben Preis zu bekommen.
    Zumindest die neue LV scheinen sie ja zu führen.
    Drücke die Daumen dass es eine vernünftige Lösung gibt.

  9. #109
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    Zitat Zitat von Chkahl77 Beitrag anzeigen
    Sollte sich dieser Online-Händler wirklich eine verbastelte Uhr als NOS andrehen lassen haben und die dann auch noch so in den Verkauf gegebenen haben, bleibt nichts anderes übrig als das Geschäft rückabzuwickeln das heißt die verbastelte Uhr zurück und her mit dem bezahlten Geld.
    So würde ich es auch machen.

    Ein Problem könnte es aber tatsächlich werden, weil die Uhr schon vor einem Jahr
    gekauft, und der Fehler nicht gleich bemängelt wurde.
    Der Händler könnte argumentieren, dass in dem Jahr viel passieren kann...

    Drück Dir auf jeden Fall die Daumen, dass die Sache gut enden wird!

    Gruß
    Andreas

  10. #110
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Ich bin fest davon überzeugt, dass keiner den aktuellen Marktpreis als "Erstattung" zahlen wird. In die andere Richtung ist es ja auch undenkbar.

    Es gibt - wie im Autohandel auch nur die 2 Möglichkeiten:

    - Ersatzlieferung
    - Erstattung vom Kaufpreis
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  11. #111
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Der Kaufvertrag ging doch über eine NOS LV SUB, oder?
    Die Nun ist die Uhr nicht NOS (wobei zu definieren ist was NOS bedeutet) und es ist sogar fraglich, ob sie eine LV ist.
    Daher muss, aus meiner Sicht, der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

    Ich würde die Sache analog zu folgendem Fall sehen:
    Ein Freund von mir hat einen Unfallfreien Wagen gekauft.
    Jahre später kam raus, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte.
    Der Verkäufer (in dem Fall ein Hersteller) musste Rückabwickeln bei Ausgleich von Nutzung.
    Der Grund war, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorgelegen hat. Kaufvertrag war anfechtbar.

    So würde ich das hier auch sehen. NOS (wobei ja wieder fraglich was das genau bedeutet) war eine zugesicherte Eigenschaft (sofern die im Vertrag stand).
    Deutlich leichter wäre es wenn hier ein verbastelte / falsche Version vorliegt und die Uhr vielleicht gar keine LV sondern eigentlich eine LN ist.

    Wenn der Händler vernünftig ist, dann wird er blitzschnell eine für beide Seiten annehmbare Lösung suchen.
    "Buy the Seller" gilt auch und besonders im Graugeschäft. Wenn durch die einschlägigen Foren die Info und Bewertungsportale läuft, dass Händler X gefälschte, verbastelte, nicht den Beschreibungen entsprechende Uhren verkauft, dann löst sich ein profitables Geschäft blitzschnell in Luft auf.

    Für mich gäbe es nur den Weg der Rückabwicklung. Eine Rolex die man nicht bei Rolex sevicieren kann möchte ich nicht haben.
    There is no Exit, Sir.

  12. #112
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ist denn die Beschädigung der Rehaut lediglich eine optische Sache oder ist die Wasserdichtheit gefährdet ? Und ist denn überhaupt ein originales Rolex-Kaliber verbaut , auch wenn dieses nicht das Auslieferungswerk ist ? Dann wäre die Uhr zum Tragen doch allemal ok ?
    Vielleicht lässt sich dann regeln, dass der Händler einen Teilbetrag der KP - Summe erstattet, mit welchem sich die Uhr dann auch mit Freude tragen lässt (?)

    VG
    Robert

  13. #113
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Themenstarter
    Vermutlich ist es eine optische Thematik und das Werk ist wohl echt. Rückgabe wäre ok. An Tausch glaube ich nicht, da wäre ich positiv beeindruckt. Der Händler hätte schon alleine dann einen Stein bei mir im Brett, wenn er ehrlich einräumen sollte, den Schaden nachträglich auf eigenen Fotos erkennt zu haben anstatt sich rausreden zu wollen. Schau mer mal…

  14. #114
    GMT-Master
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    Wenn man sich das genauer überlegt, dann sind alle Uhren mit "Schäden unter dem Glas", Revisionen bei freien Uhrmachern, oder Tauschteilen aller Art (auch originale, aber eben nicht zur Gehäusenummer passend) praktisch wertlos, da nicht von Rolex autorisiert, mit der Folge, dass es für die Uhr keine Rolex Revision oder Teile von Rolex geben wird.

    Das Thema betrifft damit potentiell jeden, der eine Uhr auf dem Zweitmarkt oder Vintage kauft, und zwar unabhängig vom Zustand der Uhr beim Kauf !

  15. #115
    Sea-Dweller Avatar von Sara
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    Themenstarter
    Steelwrist: Das ist eine berechtigte Überlegung. Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest der Tausch von Werk oder Gehäuse bei einem freien Uhrmacher sowie der nicht autorisierte Wechsel des Zifferblattes zum Erlöschen der Garantie führen. Diese Arbeiten sind ja auch eindeutig für Rolex zu erkennen, da intern gespeichert ist, mit welcher Gehäusenummer, welcher Werksnummer und welchem Zifferblatt eine bestimmte Uhr ausgeliefert worden ist. Ob das aber immer so ist oder nur bei bestimmten Sachverhalten wird nur Rolex selber wissen.

    (Ich habe neulich ja auch ein Zifferblatt tauschen lassen; dieses wurde offiziell über den Konzi bei Rolex bestellt und durch einen Uhrmacher des Konzis eingebaut. Samt Rechnung und allem was dazu gehört. Die Änderung ist damit auch bei Rolex bekannt und dokumentiert.)

  16. #116
    Sea-Dweller Avatar von raketenkonstrukteur
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    Zitat Zitat von GeorgB Beitrag anzeigen
    Die Begriffe "unautorisiert" und "im vorliegenden Fall" sind brandgefährlich und weisen für mich darauf hin, dass diese Uhr

    - entweder ursprünglich keine LV war und Rolex keine Lust hat, diesen veränderten Zustand durch einen Rolex-Service zu legalisieren

    ...

    Niun das wäre ja ganz einfach durch Abnahme des Bandes selbst festzustellen anhand der eingravierten Modellbez.: 116610LN oder 116610LV
    Mit königlichen Grüßen,

    John

  17. #117
    Milgauss
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    Zitat Zitat von raketenkonstrukteur Beitrag anzeigen
    Niun das wäre ja ganz einfach durch Abnahme des Bandes selbst festzustellen anhand der eingravierten Modellbez.: 116610LN oder 116610LV
    Gravur sollte bei beiden Varianten gleich sein.
    Geändert von maxwellp (16.03.2022 um 14:01 Uhr)
    Grüße Max.

  18. #118
    Double-Red Avatar von [Dents]Milchschnitte
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    Da steht aber nur 116610 bei beiden
    Beste Grüsse, Olli

  19. #119
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    Zitat Zitat von mactuch Beitrag anzeigen
    Omega macht das schon recht clever mit ihrem Siegel auf dem Deckelboden. So sieht man sofort ob die Uhr schon mal geöffnet wurde. Oder gibts das nimmer?
    Du meinst den roten Punkt? Den gibts nicht mehr und Omega hat auch nie darauf Wert gelegt. Der hatte keine Sicherheitsfunktion ausser ein unbeabsichtigtes Lösen des Bodens erkennbar zu machen. Bei regelmäßig getragenen Uhren ist der rote Punkt nach ein paar Monaten von ganz alleine verschwunden gewesen...

    Zur LV: Steht denn auf der Garantiekarte auch LV? Dann könnte man über die Seriennummer zumindest nachvollziehen, dass das Gehäusemittelteil zum grünen Zifferblatt und Lünette gehört.

  20. #120
    Freccione Avatar von Gotti
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    Die Uhr ist nun aber komplett verbrannt oder wie?
    Mal die ganze rechtliche Sache außen vor, was kann man mit der Uhr noch „anfangen“, wenn kein Rolex autorisierter Uhrmacher die noch anfassen darf? Wenn mal was mit der Uhr ist? Immer zum freien Uhrmacher?
    Man hat eine Hulk, wo letztlich nicht alles passt, kann die Uhr dementsprechend ja auch nicht mehr verkaufen?
    Irgendwie echt mies die Nummer

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