Bin kein Anwalt, aber das Fernabsatzgestz erlaubt dir doch eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ohen Angabe von Gründen, Das sollte doch dann auch bei einer noch nicht erfolgten Lieferung klappen, oder?? Und zwar ohne Bearbeitung, vor allem dann, wenn die nicht liefern...
Manuel
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Thema: Kleine rechtliche Frage
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26.10.2005, 21:13 #1
Kleine rechtliche Frage
Habe am 10 diesen Monats im Netz einige Dvd´s bestellt. Die bestellung ging in dem Fall nur per vorkasse naja also habe ich meine Bankdaten angegeben und die Firma hat am 14.10 die Rechnungssumme von 195€ abgebucht. NAchdem ich dann am 20.10 noch immer keine ware hatte (habe ja per express bestellt) habe ich den Damen und Herren eine etwas unfreundliche Mail geschrieben(ne Telefonnummer gab es ja leider nicht). Ich wurde umgehend von einem Mitarbeiter des Unternehmens angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich doch bitte die Agb´s lesen sollte und das sie keine Teillieferungen vornehemen würden. Immerhin wären 3 der 13 Dvd´s erst anfang Nov. lieferbar. Aber wenn ich eine Mail schreiben würde in der ich auf Teilsendung bestehe würden sie dies für einen Mehrkostenbeitrag von 2,50 gerne machen. Ich meinte zu ihm das dies Okay wäre und ich diese Mail sofort schreiben würde. Der Herr versicherte mir das die ware dann SOFORT rausgehen würde und aller Spätestens am Montag bei mir wäre. Ich habe ihm dann noch mitgeteilt das wenn die ware am montag nicht da ist ich das geld von der Bank zurückbuchen lassen werde. worauf der Herr meinte das dann 20€ bearbeitungsgebühr anfallen würden. naja Heute ist Mittwoch und ich habe noch immer keine DVD´s bekommen also habe ich das geld zurückbuchen lassen.
Jetzt ist nur die frage was passiert weiter?? Kann die Firma die 20€ einfordern ?? Soll ich irgendwie aktiv werden??
Danke jetzt schon einmal für die netten ratschläge
achso eins noch nachdem ich ja am Donnerstag mit dem herrn Telefoniert habe und mri versichert wurde das am Montag die ware hier ist habe ich am Montag noch eine Mail geschrieben (mit der drohung das geld zurückzubuchen) auf die garkeine Antwort kamm.Grüße Dennis
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26.10.2005, 21:24 #2Viele Grüße, Manuel
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26.10.2005, 21:28 #3
Ja okay da hast du recht falls es doch noch ankommt einfach umtauschen und fertig !!
Grüße Dennis
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26.10.2005, 21:30 #4ehemaliges mitgliedGast
Fernabsatzgesetz gibts nicht mehr
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26.10.2005, 21:42 #5Original von RufusMücke
Fernabsatzgesetz gibts nicht mehr
Wie heißt das dann jetzt?Viele Grüße, Manuel
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26.10.2005, 21:48 #6ehemaliges mitgliedGast
Rufus, alter Zivilist ............ FAG ist wech, geht jetzt nach BGB oder ??
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26.10.2005, 21:54 #7ehemaliges mitgliedGast
habt mich durchschaut, lol
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26.10.2005, 21:55 #8
Immer dieser Juramüll...
Meine Freunding studiert das auch :stupid:Viele Grüße, Manuel
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26.10.2005, 21:58 #9ehemaliges mitgliedGast
Aber bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen sind ggf. bestimmte Rücksendekosten vom widerrufenden Käufer zu übernehmen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, oder ????
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26.10.2005, 21:59 #10
Keine Ahnung, aber normalerweise geht das doch ab 40 Euro oder so auf Kosten des VK...
Viele Grüße, Manuel
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26.10.2005, 22:00 #11ehemaliges mitgliedGast
Hierzu würden wir mal nen link zu den AGBs benötigen. wenn dort nix steht oder dort nur eine rücktrittsbelehrung drin ist, dann nicht, ansonsten hast du recht.
edit: außerdem hat er das zeugs doch gar nicht gekriegt...
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26.10.2005, 22:03 #12
Rufus
hier die Agb´s
http://www.spielwaren-guenstig.de/cg...1130356922-545Grüße Dennis
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26.10.2005, 22:05 #13ehemaliges mitgliedGast
Ist doch klar geregelt......
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26.10.2005, 22:07 #14ehemaliges mitgliedGast
Ja, aber er hat doch VOR Erhalt der Ware widerrufen, außerdem kann man doch auch auf die Schiene Lieferverzug und Rücktritt vom Vertrag...
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26.10.2005, 22:10 #15
Jetzt kommen die ganzen Schienen...
Also wie ist das, wenn ich die Ware noch nicht bekommen habe??Viele Grüße, Manuel
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26.10.2005, 22:11 #16ehemaliges mitgliedGast
Gott sei Dank mach ich kein Zivilrecht............*uff*
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26.10.2005, 22:12 #17ehemaliges mitgliedGastOriginal von Ticktacktom
Gott sei Dank mach ich kein Zivilrecht............*uff*
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26.10.2005, 22:13 #18
Habe gerade mit meiner Freundin Ihrer letzte Hausarbeit im ÖRecht gemacht (das Formale) und fast gar nix verstanden. Sie ist aber auch ne 12 Punkte Kandidatin (stolzbin)
Viele Grüße, Manuel
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26.10.2005, 22:15 #19ehemaliges mitgliedGastOriginal von RufusMücke
Original von Ticktacktom
Gott sei Dank mach ich kein Zivilrecht............*uff*
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26.10.2005, 22:18 #20
Also kann ich meiner Freundin doch raten, Anwältin zu werden und nicht Richterin oder Staatsanwalt. Kann Sie mir dann Kronen kaufen und ich liege vor der Glotze, ****** Chips und saufe Dosenbier
Viele Grüße, Manuel
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