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  1. #1
    Freccione Avatar von gmt
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    Idee wieder mal an die Anwälte...

    bei den ganzen fragen hier könnt ihr eure kanzleien bald dicht machen

    führerscheinfrage

    also,
    ich habe bei meinem alten brötchengeber den klasse 2,jetzt c/ce gemacht und diesen neuen scheckkartenführerschein bekommen...die beiden klassen sind nur 5 jahre gültig und müssen dann verlängert werden...

    hab danach zu meinem jetzigen dienstherren gewechselt...die karte ist jetzt abgelaufen...verlängerung plus untersuchung...100 euro

    die stadt will mir diese kosten nicht ersetzen, da sie der ansicht sind ich müsse mich selber darum kümmern...

    ist das rechtens,oder hab ich eine möglichkeit mir den grünen star wieder zu holen

    der 100er macht mich nicht ärmer als ich eh schon bin ,ich möchte halt nur nicht verarscht werden...
    da ich ja wahrscheinlich sowieso noch gegen meinen dienstherren klagen werde/muss, möchte ich nun alles genau wissen


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    911 Grüße Sascha

  2. #2
    Deepsea
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    RE: wieder mal an die Anwälte...

    sorry gmt,

    mache ja nur Strafrecht und Trunkenheitsfahrten/ Betäubungsmittel und dergleichen... kann Dir da also leider nicht weiterhelfen...vielleicht weilt ein Verwaltungsrechtler unter uns ?

    Marc

  3. #3
    Freccione Avatar von gmt
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    RE: wieder mal an die Anwälte...

    gut zu wissen


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    911 Grüße Sascha

  4. #4
    Freccione Avatar von gmt
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    RE: wieder mal an die Anwälte...

    kein verwaltungsrechtler hier


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    911 Grüße Sascha

  5. #5
    Double-Red Avatar von Mücke
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    RE: wieder mal an die Anwälte...

    Hi Sascha,

    Dienstherr / Verwaltungsrechtler - Du bist also vermutlich Beamter?!

    Ich habe nichts gegen Beamte - sie tun ja nichts!

    Wichtig bei der Klärung dieser Frage ist, ob die LKW-Fahrerlaubnis eine Einstellungsvoraussetzung war. Stand in der Stellenausschreibung nur "soll" , "wünschenswert" etc., sieht es mit einer Kostenerstattung wohl mau aus.
    ... und Tschüss!

    Mücke
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